Arbeiten trotz krankmeldung mit gebrochener Hand?
Hallo zusammen. Meine Mutter hat sich vor ein paar Wochen die Hand gebrochen und hat auch eine Krank Meldung bei der Arbeit eingereicht. Trotzdem rufen die an und Fragen ob meine Mutter arbeiten kommen kann. Dürfen sie es überhaupt? Und was passiert wenn meine Mutter geht und der Zustand der Hand sich verschlechtert?
6 Antworten
Ja, das dürfen die. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt vorraussichtlich.
Wenn deine Mutter bestimmte Tätigkeiten machen kann, trotz der gebrochenen Hand, kann sie auch zur Arbeit.
Telefoniert sie z.B. fast ausschliesslich während der Arbeit, kann sie auch zur Arbeit.
Hängt von der Tätigkeit ab, die gefordert ist, ob es zu Komplikationen mit der Hand kommen könnte.
Lies dir mal den Schein durch.
1. es ist keine "Krankschreibung"
2. es ist eine Arbeitunfähigkeit, mit einer "VORAUSSICHTLICHEN DAUER"
3. wenn der ARBEITGEBER SICH befähigt fühlt, KANN er wieder arbeiten gehen (UNABHÄNGIG VON DER VORRAUSSICHTLICHEN DAUER).
4.Was du in deinem 1. Absatz schreibst, wollte ich weder sagen noch schreiben, weder habe ich das getan.
5. Dein dritter Absatz ist Idiotie, da ja niemand krankgeschrieben wird.
Schaff dir mal einen Duden an, damit du einzelne Wörter besser verstehen lernst damit, du Unwahrheiten nicht mehr verbreitest.
ZU 3.: ARBEITNEHMER; STATT ARBEITGEBER!!!
Offensichtlich bist Du völlig kritikunfähig - obwohl mein Kommentar keine "Kritik" im eigentlichen Sinne ist - und kannst Dein bescheidenes Ego genau so offensichtlich nur mit Beleidigung (dazu zählt auch Dein "Kompliment") ein wenig "aufpäppeln".
Zu 1. und 2.:
Ob von "Krankschreibung" oder von "Arbeitsunfähigkeit" und ihrer Bescheinigung die Rede ist, ist zunächst einmal völlig gleichgültig, weil jeder weiß, was gemeint ist.
Die umgangssprachliche "Krankschreibung" ist aber eine ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit, die Arbeitsunfähigkeit alleine ist aber "nur" ein Zustand, der erst vom Arzt bescheinigt werden muss und zu einer "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" (die umgangssprachlich e Krankschreibung) führt.
Du spuckst zwar große Töne, aber dieser "feine" Unterschied muss dir natürlich entgehen.
Zu 3.:
Habe ich etwas Anderes behauptet? Selbstverständlich liegt es am Arbeitnehmer selbst, ob er der ärztlichen Bescheinigung mit der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit folgt, wenn er sich arbeitsfähig fühlt.
Zu 4.:
Ich habe nicht behauptet, dass Du das gesagt oder geschrieben hast; darum habe ich auch die Formulierung "Wenn Du ..." benutzt.
Zu 5.:
Siehe "Zu 1. und 2.". Es ist ziemlich albern, sich daran "aufzuhängen"; aber offensichtlich brauchst Du das, obwohl es Deinen Kommentar nicht sinnvoller macht - im Gegenteil!
Zu Deinem letzten Satz nur eine rhetorische Frage: Welche "Unwahrheiten"?
Vor allem mit dem Verweis auf den Duden müsste Dein Kommentar Dir eigentlich nur noch peinlich sein! Nicht Deine Antwort, zu der ich einen Kommentar geschrieben habe, sondern Deine Beleidigungen, Dein "Kompliment" und Dein eigener Kommentar veranlassen mich zu der Empfehlung: "Lerne erst noch ein wenig, bevor Du als kleines Licht so große Töne spuckst!" - und Jemanden in so überheblicher Weise meinst maßregeln zu können, der von der Materie sicher entschieden mehr versteht als Du!
Und zu weiteren Äußerungen meinerseits bist Du mir nicht wert!
Peinlich bist du "Familiengerd". Hast du jemals etwas richtig "gearbeitet"? Du bist nichts anderes als ein Arbeitloser, der sich mit seiner bisherigen "Tätigkeit" (die ja offensichtlich nicht erfolgreich war) profilieren muss.
Was für ein toller Redakteur/ehemaliger Betriebsrat....
Mit deinem "Privatiergehabe :)) kannst du dir wohl kein Selbstbewusstsein erkaufen.
Überhebliches Schnöselgehabe, welches du an den Tag legst.
Meine Meinung ist geschrieben, an Kindergartengehabe, Redakteurskrankheit, arbeitslosem Betriebsrat, überheblichem Schnösel etc. bin ich nicht interessiert. Hast du nichts anderes mit deiner Zeit zu tun? Bist du ein "Fachidiot"? Hast du kein erfülltes Leben? Armseliger Tropf. Bekommst du keine Bestätigung im realen Leben? Nein, kaufen kannst du dir die nicht. Hast du keine Freunde? Nein? So wie du dich verhälst, würde mich das nicht wundern.
Wovon das Herz voll ist (wie bei Dir), da läuft der Mund von über (wieder wie bei Dir).
Oder:
Wer im Glashaus sitzt (wie Du), sollte nicht mit Steinen werfen!
Schnell einen 2. Account erstellt, um so zu tun, als ob jemand anderes dich unterstützt?
;-)
Chris, du weißt nun offenbar wirklich nicht mehr, was du sachlich zur Antwort beitragen kannst. Dann lass es doch lieber.
Zur Kenntnissnahme: https://www.gutefrage.net/nutzer/Rosenkanne
Geh mal mit Sicherheit davon aus, dass ich das wahrhaftig nicht nötig habe und auch nicht darauf (auf die Unterstützung Dritter) angewiesen bin!
Dazu reichen meine Kenntnisse, mein Wissen allemal aus, um Dir souverän zu begegnen!
Krank ist krank, fertig. Alles, was man gegen dein Heilungsprozess tut, geht zu eigenen Lasten.
Sie dürfen anrufen - Deine Mutter muss aber nicht gehen.
Das andere weiß ich nicht.
Der Versuch ist nicht strafbar. Mit einer gebrochenen Hand kann man noch eine ganze Menge Arbeiten verrichten, z. B. Telefondienst oder Ähnliches. Deine Mutter ist ja nicht bettlägerig krank. Wenn sie leichte Arbeiten machen kann, darf sie auch arbeiten gehen.
Fragen kann man, mehr aber auch nicht. Wenn deine Mutter sich nicht in der Lage fühlt zu arbeiten, sagt sie das und basta. Sie muss das auch nicht medizinisch begründen. Die Diagnose einer Arbeitsunfähigkeit geht den Betrieb nichts an. Er hat auch in der Regel keinesfalls mehr Ahnung von Medizin als der Arzt. Also muss er sich mit der Bescheinigung abfinden.
Wenn Du mit Deiner Antwort sagen willst, dass der Arbeitgeber die Arbeitsaufnahme unter den von dir genannten Voraussetzungen verlangen könne und die Arbeitnehmerin dem Folge leisten müsse, ist das falsch!!
Es spielt keine Rolle, ob es Tätigkeiten geben könnte, die die betroffene Arbeitnehmerin auch mit gebrochener Hand ausüben könnte.
So lange sie krank geschrieben ist, ist sie krank geschrieben - basta!
Der Arbeitgeber kann zwar anrufen und die Arbeitsaufnahme "erwarten" - die Arbeitnehmerin muss dem aber nicht Folge leisten!
Wenn der Arbeitgeber berechtigte (!) Zweifel an der Berechtigung der Krankschreibung hat, muss er sich an die Krankenkasse wenden und über diese den MDK einschalten.