Arbeit trotz Krankschreibung als Überstunden
Hallo, ich habe eine Kollegin, die recht häufig krankgeschrieben ist. Oft lässt sie sich eine Woche krankschreiben, kommt dann aber schon Donnerstag oder Freitag wieder zur Arbeit.. In unser Zeiterfassungssystem trägt sie einmal die Krankschreibung ein und zusätzlich dann noch ihre "tatsächliche" Arbeit als Überstunden. Dadurch hat sich bei ihr ein hoher Zeitguthaben angehäuft und sie lässt mich nun oft ab mittags allein im Büro sitzen.
Hatte jemand schon einmal einen ähnlichen Fall oder weiß, ob das Vorgehen meiner Kollegin in Ordnung ist.
Schon einmal vielen Dank für eure Antworten. Gruß, Ben
6 Antworten
Hallo zusammen, Ihr habt sicher mit Euren Meinungen Recht, was die Arbeit als solches angeht, aber nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz hat bei Krankheit jede Tätigkeit zu unterbleiben, welche der Genesung entgegensteht - im Ernstfall kann der Arbeitgeber ein solches Verhalten als Kündigungsgrund benutzen, da er argumentieren kann, dass der Arzt besser weiss, wann Ihr wieder arbeitsfähig seid oder habt ihr alle Medizin studiert? Ich würde ein solches Risiko nicht eingehen, da eine solche Kündigung mit Sicherheit rechtens wäre! Viele Grüße!
Auch wenn diese Behauptungen gebetsmühlenartig wiederholt werden, man dürfe gar nicht arbeiten, wenn man krank geschrieben ist: MAN DARF!!!
Nun ist es aber so, dass die Stunden keine Überstunden sind. Sobald der ArbN entscheidet, dass er sich wieder arbeitsfähig fühlt, kann er natürlich wieder an seinen Arbeitsplatz zurück kehren. Damit ist die AU aber beendet und die Lohnfortzahlung auch! Die dann geleisteten Stunden sind ganz normale Arbeitszeit.
dem muss man nichts hinzufügen...
Das ist absolut verboten,wenn sie krankgeschrieben ist darf sie nicht arbeiten.Melde das doch mal.ihrer Krankenkasse.Das mit den Überstunden verstehe ich nicht nur weil sie krankgeschrieben arbeitet wird Ihr die normale Arbeitszeit als Überstunden angerechnet das würde ich mal beim.Betriebsrat ansprechen wenn ihr einen habt!Ist das von der Geschäftsleitung abgesegnet?
Das ist Unsinn. Es ist keineswegs verboten wieder zu arbeiten, wenn man sich wieder fit fühlt. Der Arzt entmündigt den ArbN mit der Bescheinigung nicht, sondern stellt lediglich eine nach seiner Einschätzung voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit fest. Nenn mal das Gesetz, in dem deine Behauptung geregelt sein soll.
Hallo zusammen, diejenigen, die vor mir geschrieben haben, haben teilweise recht. Es nicht verboten zu arbeiten, wenn man krankgeschrieben ist. Jedoch muss der behandelnde Arzt die AU aufheben. D. h., wer krankgeschrieben ist, sich aber wieder in der Lage fühlt zu arbeiten, geht zum Arzt und lässt sich "gesundschreiben"! Unzulässig ist es die geleistete Arbeit im Krankenstand sich bezahlen zu lassen, egal ob Lohn oder Ü-Std. Wie vor mir schon angemerkt wurde sollte der BR informiert werden. Ist keiner vorhanden eine Info an die Krankenkasse.
Es gibt keine Gesundschreibung.
Wenn sie krankgeschrieben ist, ist sie krank und muss zu Hause bleiben.
Wenn sie meint, wieder arbeiten zu können, muss sie sich gesundschreiben lassen.
Ich find das Verhalten nicht in Ordnung, da dadurch ja betrogen wird. Frag doch mal in der Gewerkschaft, Betriebsrat nach, der müsste es wissen.