Kann man eine Krankschreibung beim Arzt rückgängig machen - so was wie Gesundschreibung?
Gestern Abend rief mich eine Kollegin an, die eigentlich bis Ende der Woche krank geschrieben ist. Sie fühlt sich schon wieder fit und würde im Prinzip gern arbeiten kommen (wäre auch nicht schlecht, bei uns ist der Teufel los) - nur ist es doch so, dass man das bei einer Krankschreibung vom Arzt gar nicht arbeiten darf wegen der Versicherung.
Kann man sich da vielleicht so was wie gesundschreiben lassen, damit man rechtlich auf der sicheren Seite ist? Oder gilt eine Krankschreibung unbedingt so lang, wie sie ausgestellt ist?
9 Antworten
Fakt ist jedoch, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beinhaltet kein Arbeitsverbot! Vielmehr bescheinigt der Arzt nur die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit, ohne dass dieser Zeitraum ausgeschöpft werden muss.
Den kompletten Artikel findest du hier:
http://www.arbeitsrechtundmediation.de/faz_1.php?cat=5&sub=2
Danke für den Stern! :D
Auf eine solche Frage hat ein User, der selbst Arzt ist, geantwortet:
"Wenn ein Arbeitnehmer früher wieder gesund wird, als die Dauer auf der AU-Bescheinigung angibt, darf er wieder zur Arbeit gehen, muss aber nicht. Es liegt also im eigenen Ermessen des Arbeitnehmers. Aus diesem Grund steht auf der AU-Bescheinigung auch "voraussichtlich arbeitsunfähig bis einschließlich".
Es handelt sich übrigens um eine urbane Legende, dass ein AN den Versicherungsschutz verlieren könnte, wenn er gesund aber vor Ablauf der bescheinigten AU wieder zur Arbeit geht. Nur wer trotz AU-Bescheingung und noch nicht genesen wieder zur Arbeit geht und bedingt durch den Grund der AU verunfallt, könnte Probleme bekommen."
Guten Morgen Yumiza,
ich weiss ganz sicher, dass es möglich ist sich vom Arzt vorzeitig gesund schreiben zu lassen, denn mein Arzt hat mir schon mal gesagt, dass es machbar ist.
Probleme würdest du nur bekommen wenn derjenige arbeiten würde trotz Krankenschein und das auch nur wenn es zufällig zu einer Kontrolle kommen würde. Ich habe selbst auch schon gearbeitet obwohl ich einen Krankenschein hatte, keine Kontrolle- keine Konsequenzen.
Aber mit einer Gesundschreibung vom Arzt bist du def. auf der sicheren Seite!
LG
es ist verboten !
Wo steht das?
Wüsste ich auch gern, wäre nämlich neu.
Es ist verboten, weil die Krankenkassen in der Zeit in der man krank geschrieben ist, einen Teil des Gehalts zahlen. Davon sieht man zwar nichts auf der Lohnabrechnung, aber es geht ja auch an den Chef, der ja schließlich auch in der Zeit für den kranken Mitarbeiter jemand anderen einsetzen muss, welcher zusätzlich bezahlt werden muss, während der kranke Mitarbeiter ja trotzdem seinen vollen Lohn bekommt, ob er nun so viel gearbeitet hat oder nicht.
Es geht also "nur" ums Geld - denn viele versuchen so ihr Betriebskonto zu verbessern, kassieren Geld von der Krankenkasse ohne Ausfall zu haben und für Ersatz aufkommen zu müssen.
Da bist Du falsch unterrichtet:
"In der Regel beziehen erkrankte Mitarbeiter sechs Wochen lang ihr normales Gehalt.
Ab der siebten Woche zahlen die Krankenkassen Krankengeld aus, das maximal 70 Prozent des letzten Bruttogehalts und höchstens 90 Prozent des letzten Nettogehalts entspricht.
Um dieses beziehen zu können, muss der behandelnde Arzt auf einem so genannten Auszahlschein die Arbeitsunfähigkeit bestätigen und der Arbeitgeber eine Entgeltbescheinigung ausstellen.
Auch die Krankenkasse muss innerhalb der ersten Woche der Erkrankung über die Arbeitsunfähigkeit in Kenntnis gesetzt worden, sonst "ruht" das Krankengeld. Das heißt: Es gilt als bezogen, wird dem Versicherten aber nicht ausgezahlt."
Du meinst die U1.
In der Tat erhalten Firmen (die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen) zum Ausgleich eine anteilige PK-Erstattung. (40 - 80%).
Das ist aber kein Problem, da man der KK die Arbeitsaufnahme in diesem Fall natürlich mitteilen muß.
In der Regel erhält man die Erstattung sowieso erst nach Ablauf des Zeitraums auf der AU. Ansonsten muß man diese entsprechend wieder zurückzahlen.
Es ist für den Chef verboten, sich den Ausfall (teilweise) erstatten zu lassen, obwohl der Arbeitnehmer zur Arbeit erschienen ist.
Das bedeutet nicht, dass man deswegen zuhause bleiben muss.
ich weiss ganz sicher, dass es möglich ist sich vom Arzt vorzeitig gesund schreiben zu lassen
Es gibt zwar ein Formular zum "krankschreiben" (AU-Bescheinigung), aber KEINES um jemand "gesund zu schreiben".
Und warum? Weil es das gar nicht braucht! Die AU wird -wie ja schon mehrfach hier erwähnt- für einen "voraussichtlichen" Zeitraum ausgestellt. Und wenn der Mensch sich vorher wieder arbeitsfähig fühlt, darf er dann ganz einfach auch wieder zu Arbeit gehen.
Sie braucht keine Gesundmeldung (die es eh nicht gibt).
Es gibt kein Problem, wenn die Kollegin sich fit fühlt und früher aus der Krankheit zurückkehrt. Aber Vorsicht: Wenn der Arbeitgeber feststellen sollte, dass die Kollegin doch nicht ganz wieder fit sein sollte, ist er mit in der Haftung bei einem Unfall. Dies kann der AG umgehen, wenn er sich eine Haftungsfreistellung unterschreiben lässt.
Eine AU ist kein Arbeitsverbot; an das auf der AU angegebene voruassichtliche Ende ist nur der AG gebunden - dieser darf eine vorzeitige Arbeitsaufnahme nicht verlangen.
Der AN kann also wieder arbeiten gehen, wenn er sich fit genug fühlt; dennoch ist der AG hier in der Pflicht (Fürsorgepflicht) bei bestehender offensichtlicher Arbeitsunfähigkeit, die Arbeitsaufnahme nicht zuzulassen.
Das ist Unsinn. Auch mit Krankenschein darf man arbeiten.
Warum auch sollte man nach Krankenscheinen kontrollieren, wenn es nicht verboten ist, damit zu arbeiten?