Arbeit ablehnen ohne Sperrzeit?

4 Antworten

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Alleine schon das du Montag da anfangen sollst, ohne alles geregelt zu haben und nicht mal den Verdienst, Urlaubsanspruch usw.kennst, wäre schon ein Grund für eine Ablehnung ohne Sperrzeit.

Wenn der Vermittlungsvorschlag keine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten hat, darf es auch keine Sperrzeit geben, selbst wenn du keinen wichtigen Grund für deine Ablehnung haben würdest.

Du schreibst das dein Kind nur Teilzeit in der Kita ist, war das denn schon während deiner Beschäftigung der Fall ?

Wenn ja, dann müsstest du dem Arbeitsmarkt auch nur für deine vorherige Arbeitszeit zur Verfügung stehen, müsstest also gar nicht Vollzeit arbeiten, es dürfte dein ALG - 1 dann nicht prozentual je nach Verfügbarkeit gekürzt werden, weil dein ALG - 1 Anspruch ja nicht aus einer vorherigen Vollzeitbeschäftigung entstanden wäre, so zumindest wäre meine Meinung dazu.

isomatte  05.04.2019, 09:39

Danke dir für deinen Stern !

Reviloone95 
Beitragsersteller
 27.10.2018, 08:48

Dankeschön. Das hat mir schon sehr geholfen deine Aussage. Vorher, als ich noch beschäftigt war, war mein Sohn ganztags in der Kita. Und ich würde ja auch wieder gerne vollzeit arbeiten jedoch nicht bei so einem. Also kann ich beruhigt absagen? Ein Glück! DANKE! :)

isomatte  28.10.2018, 03:29
@Reviloone95

Hast du denn da auch schon Vollzeit gearbeitet, man kann dann ja trotzdem nur auf Teilzeit arbeiten, selbst wenn das Kind Vollzeit in die Kita geht ?

Es kann doch keiner von dir verlangen eine Beschäftigung aufzunehmen, wenn du nicht mal deinen Verdienst kennst, dass alleine wäre schon ein Grund für eine Ablehnung ohne Sperrzeit.

Sollte das dein SB - anders sehen, dann würdest du vor einer geplanten Sperrzeit erst einmal um Stellungnahme gebeten und da kannst du deinen / deine Gründe für die Ablehnung nennen.

Ich kann mit aber nicht vorstellen das es dazu überhaupt kommen wird.

War denn im Stellenangebot ein Blatt für die Rückantwort dabei ?

Da kannst du dann deinen Grund für die Ablehnung ja auch schon angeben.

Du hast mit Deinem Sohn ja einen guten Grund, aus dem Du die Stelle guten Gewissens ablehnen kannst - ja sogar musst, denn die Betreuung Deines Sohnes muss sichergestellt sein! Das schreibt der Gesetzgeber (Staat) zwingend vor.

Eine Ummeldung der Betreuungszeit von Teil- auf Vollzeit ist im Normalfall auch nicht mal eben in einer Stunde zu regeln. Das alles berechtigt Dich schon, dieses Angebot freundlichst mit einem Lächeln abzulehnen, ohne eine Sperre zu riskieren.

Zudem hast Du ja schon im Gefühl, dass bei der Stelle etwas nicht so ganz stimmt. Bei einem Chef der so reagiert wie Du es schildert, würde hier vermutlich auch keiner freiwillig arbeiten wollen.

SimonG30  26.10.2018, 17:31
die Betreuung Deines Sohnes muss sichergestellt sein

damit hast Du natürlich recht. Aber ich hoffe die Arbeitsagentur weiß in dem Fall Bescheid, dass die Kinderbetreuung aktuell nur auf TZ gesichert ist. Dann ist das Ablehnen von VZ - Stellen nämlich in der Regel ohne Probleme möglich.

Wenn die Fragestellerin sich aber VZ zur Verfügung stellt & entsprechend Alg1 bezieht, aber nur für TZ eine Kinderbetreuung hat, kann das durchaus Auswirkungen auf ihre Leistungen haben.

RADELNDSENF  26.10.2018, 17:33
@SimonG30

Guter Einwand. Sollte sie vielleicht mit ihrem Fallmanager (oder wie immer die jetzt heißen) besprechen.

Reviloone95 
Beitragsersteller
 26.10.2018, 17:37
@SimonG30

Das weiß ich jetzt nicht so genau ob die Agentur darüber bescheid weiß. Normalerweise müsste die Agentur es doch aber wissen das, wenn man Arbeitssuchend ist, mein Sohn nur ein Teilzeitplatz zusteht. Sollte ich denn lieber ein Gelben Schein holen und somit versuchen das er es sein lässt mich einzustellen?

RADELNDSENF  26.10.2018, 17:47
@Reviloone95

An Deiner Stelle würde ich in Deiner Umgebung mal eine Beratung für Arbeitslose aufsuchen. Nicht vom Arbeitsamt, sondern von einem der vielen anderen Träger, wie Paritätischer Wohlfahrtsverband, Diakonie, Caritas ... Die können Dir in ganz vieler Hinsicht den Rücken stärken und geben einen guten Überblick über Möglichkeiten für Alleinerziehende.

Reviloone95 
Beitragsersteller
 26.10.2018, 17:55
@RADELNDSENF

Danke für deinen Tipp. :) Ich weiß gar nicht ob es sowas gibt hier. Da muss ich mich mal schlau machen.

RADELNDSENF  26.10.2018, 18:02
@Reviloone95

Darf ich fragen wo ihr wohnt?

Reviloone95 
Beitragsersteller
 26.10.2018, 18:13
@RADELNDSENF

Wir kommen von Rügen. Ich habe mir jetzt überlegt das ich sage dass mein Sohn das Wochenende krank wurde. Ist zwar echt ne schlechte Idee mein Sohn vor zu schieben aber es ist immerhin besser als eine Sanktion zu riskieren.

Reviloone95 
Beitragsersteller
 26.10.2018, 17:22

Super, es ist beruhigend sowas zu lesen. Danke :)

Solange du keinen Vertrag unterschrieben hast musst du dort gar nichts machen. Ich würde bei der Agentur für Arbeit anrufen und denen dass dann schildern.

Reviloone95 
Beitragsersteller
 26.10.2018, 17:13

Okay alles klar. Danke für die Antwort 😊

Ohne Vertrag musst du nicht anfangen. Du musst ja wissen, was du verdienen wirst, Urlaub etc. So etwas habe ich noch nie gehört. Ich war jetzt auch fast 3 Monate arbeitslos und habe mehrere Stellen abgelehnt. Meine Sachbearbeiterin hat mir im Gespräch gesagt, dass sie in den ersten 3-4 Monaten nichts dagegen hat, wenn ich Stellen ablehne, die nicht passen. Ich denke aber, da musst du auch einen netten Bearbeiter haben. Und siehe da, ich fange zum 01.11 bei einer super Firma an. Warten lohnt sich also.

Reviloone95 
Beitragsersteller
 26.10.2018, 17:24

Vielen Dank für die Antwort. :) Ich bin auch erst seit September wieder auf Arbeitssuche. Ich hoffe ja mal, das die Sachbearbeiterin genau so tolerant ist. :)

dundika  26.10.2018, 20:55
@Reviloone95

Das denke ich schon. 😊 Mach dir keinen Kopf, Ziel ist es etwas langfristiges zu finden. Es nützt ja nichts, wenn du nach kurzer Zeit wieder arbeitslos wirst. Viel Glück bei deiner Jobsuche, das klappt schon 😊