10 Arbeitsstunden täglich bei Teilzeit rechtens?

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Im Arbeitszeitgesetz ArbZG § 3 heißt es:

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Entscheidend ist hier wohl die Formulierung "kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden", was ja voraussetzt, dass eigentlich eine niedrigere Arbeitszeit vereinbart ist.

Ganz offensichtlich hat der Gesetzgeber mit der Möglichkeit der Verlängerung der Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden (bei entsprechendem Ausgleich) nicht die Intention verfolgt, dass eine 10-stündige Arbeitszeit auch als tägliche Regelarbeitszeit vereinbart werden kann, auch wenn - wie in diesem Fall - im Durchschnitt der Arbeitswoche die werktäglich erlaubte Arbeitszeit nicht überschritten wird.

Ich halte daher die hier arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit von jeweils 10 Stunden an 3 Tagen nicht für gesetzeskonform!

Die taegliche Arbeitszeit darf auf 10 Stunden verlaengert werden, wenn sich im Schnitt nicht mehr als 8 Arbeitsstunden pro Werktag ergeben. Da die Woche 6 Werktage hat (Samstage sind Werktage), ergibt sich somit eine maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden. Du arbeitest in beiden Jobs zusammen aber nur 46. Ist also alles im gruenen Bereich.

Selbst in Wochen mit Feiertag geht das noch in Ordnung weil der Zeitraum fuer die Durchschnittsberechnung 24 Wochen betraegt. Da kommst du auch dann nicht ueber werktaeglich 8 Stunden, wen du in einer Feiertagswoche mal 46 Stunden arbeitest.

http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.


Tja, also die 10h sind gerade so erlaubt, da du ja auch nur 3 Tage arbeitest. Das mit dem Nebenjob ist dann dein Problem, wo du wohl etwas besser verhandeln solltest. Ich würde dann halt schauen, das du deinen Nebenjob nur 1 Tag pro Woche arbeitest. Damit wärst du dann ja wohl im Mittel auf 38 Stunden. Damit sollte man dann eigentlich auskommen.

DerCAM  03.10.2013, 07:57

Acht Stunden werktaeglich macht insgesamt 48 Stunden in der Woche (6 x 8). Somit sind die 3 Tage a 10 Stunden plus 2 Tage a 8 Stunden voellig in Ordnung.

Ja, denn der Gesetzgeber geht hierbei, nicht von mehren Teilzeitjobs gleichzeitig aus.

Eine Überschreitung der Arbeitszeit wird hier nicht von "einem Arbeitgeber" verursacht, sondern Ausschließlich von dem Arbeitnehmer der mehrere Teilzeitjobs ausübt.

7Icke 
Beitragsersteller
 04.10.2013, 22:58

Dann nutzt der Arbeitgeber den Teilzeitjob aus. Der Sinn von Teilzeit ist es ja nicht, mal übertrieben gesagt, alle Arbeitsstunden einer Woche nur an 3 Tagen zu arbeiten. Deshalb gilt auch bei Teilzeit das Arbeitszeitgesetz. So steht es in der Broschüre vom Bundesministerium für Arbeit.

BluePapillion  05.10.2013, 13:25
@7Icke

Sicher tut er das, auf den ersten Blick (war auch mein Gedanke),es kann aber auch Produktionsbedingt sein und spielt in der Fragestellung hier keine Relevanz, da sie sich wegen zwei Teilzeitjobs überlastet fühlt, nicht wegen der Arbeitszeit in einem.

Wenn müsste sie hier den Arbeitgeber auffordern, auf ihren Zweitjob Rücksicht zu nehmen, ob Dieser sich darauf einlässt ist Vehandlunssache oder sie legt Ihrem Arbeitgeber, die Broschüre vom Bundesministerium für Arbeit vor.

"Das Bundesministerium gibt Richtlinien/Leitlinien heraus, Sinn von Rich,- und Leitllinien ist es einen Handlungsrahmen mit Spielraum (kann/darf = wenn) vorzugeben, der bei massivem überschreiten durch Vorschriften (ist, muss = wenn) eingegrenzt wird.

10 stunden siond rechtens, zuzmal du nur einen vertrag für drei tage hast....

der rest ist dein privatvergnügen

7Icke 
Beitragsersteller
 03.10.2013, 01:04

Hm, der Verdienst des Teilzeitjob reicht nicht zum Leben. Also Privatvergnügen ist es nicht!

alterwateh  03.10.2013, 01:11
@7Icke

das ist ne andere sache, du fragtest nach der arbeitszeit