aok krankenvericherung ohne job?
wenn jemand der nicht ein jahr lang garbeitet hat und deshalb keinen anspruch auf arbeitslosen geld hat, weil er nicht mehr arbeitet muss er sich dann privatversichern und monatlich 145€ bezahlen bis er einen job gefunden hat oder kann er sich auch bei seinen elternmitversichern lassen wenn diese damit einverstanden sind?
(die person ist über 18)
8 Antworten
Wohnt die Person nicht mehr im Elternhaus, sollte sie umgehend Hartz 4 beantragen, denn weder gibt es eine generelle Unterhaltspflicht der Eltern bis 25, noch ist die bisherige Erwerbsbiografie relevant.
Wohnt die Pers. alleine hat sie Anspruch auf den vollen Regelsatz zzgl. der Kosten einer angemessenen Unterkunft. Eine Unterhaltspflicht der Eltern besteht nur während einer Erstausbildung bzw. in kurzen Übergangszeiträumen zwischen zwei Lebensabschnitten (Schule zu Ausbildung, Ausbildung zu Job).
Es können noch diverse Besonderheiten existieren, die im Einzelfall Schwierigkeiten im Alg2 (H4) bedeuten, aber darauf jetzt einzugehen, sprengte den Rahmen.
Wohnt die Person noch bei ihren Eltern, wird sie keine H4 unabhängig von denen beziehen können, da sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Erst mit Vollendung des 25 Lj. hört die BG auf zu existieren oder wenn das Kind seinen Bedarf aus eigenem Einkommen und Vermögen decken kann.
BG bedeutet, dass nicht nur das Einkommen der Eltern auch beim Kind berücksichtigt werden darf, sondern dass sie auch für die Krankenversicherung aufkommen müssen.
Weiters bedeutet es, dass entweder jeder in der BG hilfebedürftig ist, oder keiner; insofern sollte vor Antragstellung mit den Eltern gesprochen werden, da sie ihr Einkommen und Vermögen offen legen müssen.
Ob derjenige sich dann bei einer Privaten-Krankenversicherung anmelden muss, hängt davon ab, wie lange er unversichert war. Wenn das nur ein paar wenige Monate sind, dann kann er bei einer gesetzlichen Krankenversicherung eine Krankenversicherung abschliessen.
Ich bezweifele, dass jemand, der volljährig ist und schon gearbeitet hat, jemals wieder in die Krankenversicherung der Eltern zurückkehren kann.
Wenn er allerdings Anspruch auf Arbeitslosengeld (Hartz IV) hat, wird er durch die Agentur für Arbeit krankenversichert.
Falsch, er kann zurück zur Familienversicherung der Eltern. Bis 23.
Über 18 und arbeitslos gibt es dise Familienversicherung nicht mehr. Die ca. 150 € müssen bezahlt werden.
also wäre es möglich dies über die familienverischerung zu klären?
Falsch,die Familienversicherung gilt bis zum 23. Lebensjahr
Familienversicherung ist nur für Schüler und Auszubildende möglich. Erkundige dich im JobCenter ob du Anspruch auf Hartz IV hast. Dann wärst du auch versichert.
Familienversicherung geht auch für Stellenlose. Wenn sie unter 23 sind.
h4 geht leider nicht weil diese person weniger als 1 jahr gearbeitet hat
Bis derjenige 23 ist,kann er bei den Eltern mitversichert bleiben.Das weiß ich ganz sicher.
wo steht das mit den eltern? Im gesetz?
In welchem Paragraphen weiß ich natürlich nicht,aber es ist so.Guck bei google unter Familienversicherung,da steht es auch
Da steht es: §10 SGB V im ersten Absatz
okay danke