Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung in privater Insolvenz?
Ich befinde mich seit August 2016 in der privaten Insolvenz und bin zur Zeit arbeitssuchend. Ich habe jetzt eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung bekommen.
Da ich mir keinen Rechtsanwalt leisten kann, muss ich nun wissen wie und wo ich einen Rechtsbeistand bekommen kann.
Inwieweit beeinflusst dieser Vorgang meine private Insolvenz?
6 Antworten
Falls du tatsächlich jemanden verletzt hast, muss du mit den Konsequenzen rechnen. Egal ob insolvent oder nicht.
Da es ein Strafverfahren sein wird, bekommst Du einen Pflichtverteidiger vom Gericht gestellt. Den musst Du beantragen !
Gscheidhaferl
Hast Du jemand angefahren oder was ist passiert?
Wer private Insolvenz angemeldet hat, kann zum Rathaus gehen und sich einen Schein für eine einmalige kostenfreie Beratung bei einem Rechtsanwalt holen - glaube ich zumindest. Hartz4-Empfänger bekommen den ja auch.
Bei uns in der Stadt gibt es im Gebäude der Staatsanwaltschaft Sprechstunden, wo man bei einem Anwalt für 20,- Euro Auskunft bekommt, wenn man Probleme hat und sich keinen Anwalt leisten kann. Die wollen keine Belege, dass man grade kein Geld für Anwaltskosten aufbringen kann, ich war da auch mal. Frag mal beim Bürgeramt bei Euch nach, ob das bei Euch auch angeboten wird.
lg Lilo
Das Problem ist nur dass der Anwalt nur einen Rat aufgrund der Schilderung des Fragestellers erteilen kann.
Akteneinsicht gibt es nicht, es sei denn der Verteidiger wird mandatiert, dann MUSS er dem Fragesteller eine Rechnung zukommen lassen, da dies nicht Teil der Erstberatung wäre.
Der Anwalt kann dann aber Pflichtverteidigung beantragen.
.... wozu? Gestehe einfach Deine Schuld und hoffe auf eine Bewährung.
Wenn du kein Geld hast, um dir einen Anwalt zu leisten, kannst du auch ein sogenanntes PKH Verfahren anstreben.
Dafür gehst du einfach zu einem Anwalt, und der stellt für dich einen Antrag auf Prozesskostenhilfe. Dann wird im Erfolgsfall Der Staat deine Anwaltskosten tragen.
Einfluss auf deine Insolvenz wird das mit Sicherheit nicht haben.
Im Strafverfahren gibt es keine Prozesskostenhilfe, da gibt es Pflichtverteidiger.
Und die auch nur, wenn Anwaltszwang herrscht oder der Beschuldigte mental zurück geblieben ist und anders seine angemessene Verteidigung nicht gewährleistet werden kann.
Danke für die Korrektur, das war mir nicht bekannt.
Nö, den bekommt man beigeordnet.