Autounfall durch Aquaplaning. Fahrlässige Körperverletzung was nun?
Also: Mein Bruder hatte vor einigen Tagen einen Autounfall verursacht durch Aquaplaning. Er ist in einer 50er Zone in einer Kurve in den Gegenverkehr und in ein anderes Auto reingefahren. Es gab zum Glück keine Verletzen und der anderen Fahrerin gings nach dem Unfall auch noch gut. Die Straße war nass, aber nur leichter Regen. Er ist auch nicht zu schnell gefahren und seine Reifen hatten gutes Profil. Er hat auch einen Zeugen der das bestätigen kann. Nun wollte ich wissen was auf Ihn zukommt, denn er hat von der Polizei eine Anzeige wegen Fahrlässiger Körperverletzung erhalten und soll sich nun dazu äußern. Wie sollte man so eine Äußerung schreiben? Denn er konnte da überhaupt nichts für und hat Angst, dass er nun Schmerzensgeld zahlen muss oder seinen Führerschein verliert, wenn er sich falsch ausdrückt.
3 Antworten
Manche Verletzungen bemerkt man oft gar nicht direkt nach einem Unfall, wenn man noch etwas unter Schock steht. Oft treten Schmerzen erst am nächsten Tag auf.
Ich würde an Stelle deines Bruders einen Rechtsanwalt einschalten, denn man kann sich schnell mehr belasten, als unbedingt nötig. Du sprichst von Aquaplaning als Unfallursache, da liegt die Vermutung nahe, dass die Geschwindigkeit höher als die erlaubten 50 km/h, auf jeden Fall nicht den örtlichen Gegebenheiten, angepasst war.
Hier würde ich als Laie keinen Strich auf einem Vernehmungsbogen hinterlassen ohne mich vorher umfassend rechtlich informiert zu haben.
wenn du sonst keine Antwort bekommst, denn ich kenne mich wenig aus:
wurde der Unfall polizeilich nicht aufgenommen? Der Blechschaden war doch beträchlich, wenn man anfangs nicht sicher ist, wie es der anderen Fahrerin geht. Wenn der Unfall nicht aufgenommen worden ist, dann auf keinen Fall ein Schuld eingestehen. Da ein Blechschaden am anderen Auto entstanden ist, würde ich mich bei deiner Versicherung erkundigen. Vielleicht haben die eine Art Rechtsberatung für dich. Vielleicht macht sowas auch der ADAC, sofern ihr Mitglied seid und immer auch - für fachlich gute Auskünfte eure Rechtsschutzversicherung, die so ein Telefondienst für Mitglieder unter Umständen anbietet. Ich würde schriftlich - ohne juristische Gegenprüfung - nichts abgeben.
Der Gegenseite ist m.E. nicht zu trauen. Ist ja in Ordnung, wenn man erst sagt, mir geht es gut und dann hinterher doch nicht. Kommt im Schock vor, aber dann - ohne euch wenigsten vorher bescheid zu geben - gleich die Polizei? Alleine deshalb wäre ich vorsichtig.
Wenn es keine Verletzten gab, wieso hat Dein Bruder dann eine Anzeige wegen Körperverletzung und nicht wegen Sachbeschädigung bekommen?
Hat die Polizei den Unfall vor Ort aufgenommen? Wenn ja, muss es dazu ein Protokoll geben. In dem Bericht müsste ja was davon drin stehen. Erkundige Dich unter Angabe des Aktenzeichen der Anzeige bei der Polizei und kläre den Sachverhalt. Dann bist Du schlauer.
Das fragen wir uns auch..