Anzeige wegen Erschleichen von Leistungen?

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Theoretisch kann eine Anzeige wegen Erschleichens von ( Dienst- ) Leistungen schon bei der ersten Entdeckung einer Fahrt ohne gültigen Fahrschein gestellt werden.

Wie rigide die Transportdienstleister von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, das liegt in ihrem eigenen Ermessen. Einigen Unternehmen gehen nicht zahlende Fahrgäste teilweise schon gefährdend an ihre Existenzgrundlage.

Die Zahlung des "erhöhten Beförderungsentgeltes" befreit nicht automatisch von der weiterhin offenen Möglichkeit einer Beanzeigung. Meist wird davon aber nach fristgerechtem Eingang der Zahlung abgesehen bei erstmalig auffälligen Fahrgästen. 

Zudem sagt der Kontrolleur dann in der Regel auch kurz, ob es zu einer Anzeige kommt, oder nicht bei fristgerechter Zahlung. Das "letzte Wort" spricht dabei aber das Transportunternehmen.

Die VAG kann die Anzeige schon beim ersten Mal machen, jedoch ist die Regel eher beim 3. Mal. Und ja, der Brief flattert dann einfach bei dir rein

huldave  21.05.2016, 22:06

Der Kontroller wird darauf hinweisen, aber entschieden wird's dann in der VAG. Da müsstest direkt mit dem Sachbearbeiter reden

HanyBall 
Beitragsersteller
 21.05.2016, 21:37

Und wenn ich den Mitarbeiter frage ob es zu einer Anzeige kommt? Darf er so etwas sagen?