Was ist erschleichen von Leistungen?
Kann mir jemand villt leicht und detailliert erklären was das ist ? Ich habe heute eine Anzeige bekommen das steht oben auf dem Brief drauf. Worum geht es denn jetzt aber ?? Ich habe garnicht gegen das Gesetz verbrochen. Könnt ihr mir sagen was das ist ? Und Beispiele b
7 Antworten
In dem Brief, den du bekommen hast, steht ja nicht nur drin, gegen welchen Straftatbestand du verstoßen haben sollst, sondern auch wann und mit welcher Handlung. Aus dieser müsstest du entnehmen können, was du gemacht haben sollst.
Das Erschleichen von Leistungen ist in § 265a StGB geregelt:
"Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist."
Was wird mit dieser Regelung unter Strafe gestellt?
Der häufigste Fall ist wohl der des Schwarzfahrens. Dort wird nämlich die Beförderung durch ein Verkehrsmittel "erschlichen". Man kann den Straftatbestand aber auch durch das Umgehen von Kontrollmechanismen in einem Kino umgehen, indem man beispielsweise nur eine Kinovorstellung bezahlt, dann aber mehrere Filme anschaut. Ein weiteres Beispiel ist das Klettern über einen Zaun in ein Freibad oder zu einem Konzert oder ähnlichem.
Das Erschleichen von Leistungen ist ein Auffangtatbestand des Betrugs und soll Strafbarkeitslücken schließen. Einen Betrug begeht nämlich nur, wer einen Menschen täuscht. § 265a StGB stellt aber gerade unter Strafe, dass der Täter bestimmte (nicht menschliche) Kontrollmechanismen umgeht, um so in der Absicht, das Entgelt nicht zu bezahlen, Zugang zu diesen Leistungen zu erhalten.
Wenn du uns mitteilst, was als Tathandlung in deinem Brief steht, dann kann ich dir auch noch genauer sagen, inwiefern dein Verhalten strafbar ist.
Perfekt erklärt, rechtlich einwandfrei und noch den entsprechenden Gesetzestext zitiert.
Top Antwort, besser geht's nicht. Dafür gabs von mir ein Danke und einen Feil nach oben.
Du hast irgend welche Leistungen in Anspruch genommen, ohne dafür zu bezahlen. Ein typisches Beispiel für das Erschleichen von Leistungen ist das Fahren in öffentlichen Verkehrsmitteln ohne gültigen Fahrschein.
Das Erschleichen von Leistungen (Betrug) ist eine Straftat, kein Kavaliersdelikt. Da lassen auch die Richter nicht mit sich reden.
Um welche leitungengeht es denn? Es müsste in dem Brief stehen.
Schwarzfahren wäre das warscheinlichste.
Einen Dienstleister wie einen Frisör nicht zu bezahlen fällt dabei auch warscheinlich drunter.
Ok. Danke ^-^
Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
22. Abschnitt - Betrug und Untreue (§§ 263 - 266b)
§ 265aErschleichen von Leistungen
(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen
Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein
Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer
Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe
bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer
Strafe bedroht ist.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
Zitat von
Beispiel: Du beziehst Arbeitslosengeld und arbeitest aber trotzdem. Dann hast du das Geld von der ARGE erschlichen.
Das nennt sich dann Unterstützungsbetrug
Nein das Nichtbezahlen eines Dienstleisters fällt nicht darunter. Wenn du den genauen Wortlaut des § 265a StGB liest, dann kann man das erkennen.
Der § 265a StGB ist auch nur ein Auffangtatbestand für den Betrug. Den Frisör nicht zu bezahlen, wäre wahrscheinlich ein Fall des Betrugs.