Anzeige wegen eines ungewollte Kusses

14 Antworten

Es muss zunächst geklärt werden, ob hier eine sexuelle Handlung vorliegt. Die Begriffsbestimmung wird in § 184g Nr. 1 StGB erläutert.

Sexuelle Handlungen sind solche, die in Bezug auf das geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sind. Die Grenze muss von den Gerichten im Einzelfall bestimmt werden, wird aber bei Handlungen mit Körperkontakt zumeist erreicht sein. Als nicht erheblich sind angesehen worden: Küsse oder Umarmungen, Streicheln des Körpers (im bekleideten Zustand ohne Brust, Po, Schambereich), ein misslungener Kussversuch, flüchtige sexualbezogene Berührungen.

Eine sexuelle Nötigung liegt hier wohl nicht vor. Aber eine Nötigung nach § 240 StGB, da durch das Festhalten du zur Duldung des Kusses gezwungen wurdest.

Mit Zeugen die nicht nur das Küssen gesehen sondern auch wahrgenommen haben dass es gegen deinen eindeutig geäußerten Willen geschehen war - und wenn die zur Aussage bereit wären! - wäre eine Anzeige möglich. Ob die viel bringt ist fraglich, ich weiß nicht wie die Urteilslage da ist.

Natürlich kannst du ihn anzeigen wegen Nötigung (unter umständen auch Sexuelle Nötigung) § 240 StGB. Allerdings wäre es vorteilhaft dass es Zeugen gibt, die es beobachtet haben sonst wird es eng denn dann steht es Aussage gegen Aussage und es gibt keine Stichhaltigen Beweise gegen ihn. Dennoch würde ich zur Polizei machen und eine Anzeige fertigen lassen da , Sexuelle übergriffe immer mehr zunehmen ich wünsche dir alles Gute ! (:

kannst versuchen, ihn wegen sexueller belaestigung anzuzeigen. die frage ist, ob sich das lohnt.

SuicideSquad  25.01.2013, 11:18

Was bedeutet in dem Fall lohnen?! Jede Form sexueller Gewalt muss geahndet werden und sei es noch so ein winziges Vergehen, sonst wird es immer Männer (oder auch Frauen) geben die meinen alles tun zu können, "ist ja nur ein Kuss" -.-

howelljenkins  25.01.2013, 11:37
@SuicideSquad

okay: die frage ist, ob die polizei dem nachgeht ...

ich war nicht dabei und kann nicht beurteilen, wie uebergriffig ich als aussenstehender die situation empfunden haette. natuerlich darf ein "opfer" selbst bestimmen, wann was zu viel war. nichts desto trotz kann ich mir die situation auch so vorstellen, dass man mehr draus macht, als es war.

und maenner und frauen, die meinen alles tun zu koennen, wird es mit oder ohne anzeige immer geben. ebenso wie es immer maenner und frauen geben wird, die wegen jeder kleinigkeit einen aufstand machen. daran aendert eine anzeige nichts.

Havege  25.01.2013, 12:02
@howelljenkins

Die Polizei hat nicht zu entscheiden ob sie dem nach geht, sondern die Staatsanwaltschaft.

Das ganze ist Sexuelle Nötigung.

howelljenkins  25.01.2013, 12:12
@Havege

okay, die staatsanwaltschaft wird dem hoechstwahrscheinlich nicht nachgehen.

man kann es als sexuelle noetigung bezeichnen. auch in ordnung.

wenn tante erna der kleinen anna-lena drei dicke fette schmatzer aufdrueckt, die die kleine nicht will, ist das auch noetigung. und auch nicht schoen. da wird nur relativ selten anzeige erstattet.

worauf ich hinaus will/wollte ist, dass abhaengig von der situation meiner ansicht nach die kosten/nutzen-rechnung (und mit kosten meine ich jetzt nicht unbedingt geld, sondern behoerdenlauferei aber eventuell, wenn ein anwalt eingeschaltet wird auch kosten) in diesem fall zu ueberdenken ist. insofern das "sich lohnen" oder nicht.

Mach eine Anzeige.