Wird anonymen Anzeigen nachgegangen?
Sehr verehrte Leser, seit geraumer Zeit, werde ich mit dem Handel von Betäubungsmitteln durch Person X in meinem Bekanntenkreis konfrontiert. Person X bieten verschreibungspflichtige Medikamente und verbotene Substanzen zum verkauf an, bzw. verschenkt kleinere Mengen im engen Kreis. X konsumiert selbst täglich verschiedenste Substanzen, welche X in seiner Wohnung lagert. Ich will X anonym bei der Polizei anzeigen, habe jedoch bedenken, dass meiner Anzeige nicht nachgegangen werden wird. Gründe, die Strafanzeige anonym zu übermitteln, habe ich und daher ist es die einzige Option für mich in diesem Vorgehen. Bitte um Antworten, vielen dank im Voraus!
7 Antworten
Es wird jeder brauchbaren Anzeige nachgegangen. Brauchbar ist sie dann, wenn Name, Adresse, welches Delikt, wann - wo - gesehen, weitere Beteiligte, wo wird verkauft, an wen usw angeführt sind.
Anonym ist sie dann, wenn du sie ohne Absender an eine Polizeidienststelle schickst.
Am besten du rufst einfach mal bei der Polizei an. Natürlich wird dort deine Anzeige ernst genommen und dieser wird auch nachgegangen, wenn der Hinweis auf eine Straftat hindeutet. Derjenige, der Anzeige erstattet, kann dies anonym tun und wird meines Wissens nicht nachverfolgt, auf ein Zeugenschutzprogramm wirst du dort jedoch meines Wissens verzichten müssen.
Ich denke, dass man dieser Anzeige sehr wohl nachgehen wird, vor allem wenn es sich um "gewerblichen" Handel mit BTM und anderen verbotenen Substanzen handelt, die Angaben gut, präzise und nachverfolgbar sind.
Allerdings, würde ich, wenn ich in einer solchen Lage wäre, wohl eher persönlich bei der Polizei vorsprechen. Die gehen mit Sicherheit nicht auf Person X zu und sagen dem brühwarm "wir haben von Herrn/Frau Y den Hinweis erhalten, dass sie BTM in nicht geringer Menge, lagern, verkaufen und konsumieren".
Ich fände es eben "gewichtiger" wenn Du persönlich bei der Polizei vorsprichst. Deine Identität wird man ganz sicher schützen...das kannst Du Dir auch schriftlich von denen bestätigen lassen.
Ja. Selbstverständlich. Polizei und Staatsanwaltschaft sind verpflichtet, jeder Strafanzeige nachzugehen. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit bei einer anonymen Anzeige höher, dass ein laufendes Ermittlungsverfahren wegen Mangel an Beweisen eingestellt wird, da der Anzeigende nicht als Zeuge vernommen werden kann.
Es wird jeder Anzeige nachgegangen. Aber mach das nicht! Wenn du nicht willst das sie konsumieren rede mit ihnen oder verlasse den Freundeskreis...