Anzeige wegen Bedrohung zurücknehmbar?
Hey Leute,
ich würde gerne eine Anzeige wegen Bedrohung zurücknehmen die ich heute früh gestellt habe. Die Anzeige war weder unterschrieben noch vollständig, aber Beweise habe ich schon vorgelegt. Morgen früh müsste ich eigentlich nochmal hin, hatte aber vor diese dort zurückzuziehen. Mein Anwalt weiß nicht ob die Staatsanwalt sie trotzdem weiter verfolgen wird, da der Beschuldigte schon öfters deswegen angezeigt wurde und in U-Haft saß. Was meint ihr ? Wird die Anzeige trotz Zurückziehung weiter verfolgt oder wird sie vergessen ?
13 Antworten
Das kommt auf das öffentliche Interesse an. Und jemand, der schon mehrmals diesbezüglich aufgefallen ist, sollte im öffentlichen Interesse zur Verantwortung gezogen werden.
Laß mich raten - du hast einen Typen, der totaaal süß ist, nur leider immer wieder von anderen provoziert wird und in Schwierigkeiten gerät. Eigentlich ein Unschuldslamm.
Jetzt hat er dich bedroht und du hast in angezeigt. Aber weil er sich zwischenzeitlich gaaanz lieb bei dir entschuldigt und geschworen hat, dass es nieeee wieder vorkommt, bist du weich geworden und willst ihn nicht noch mehr in Schwierigkeiten bringen.
Ist es so? Wenn ja - lass es. Man muss für seine Taten gerade stehen.
Oder wurdest du aufgrund der Anzeige nochmal bedroht? Dann zeig das morgen gleich noch mit an. Aber lass dich auf keinen Fall weichklopfen.
Sehr schön und realistisch geschrieben. Hätte ich nicht besser formulieren können. :-)
Mir stellt sich die Frage, warum du die Anzeige zurücknehmen möchtest (Angst?). Da ist offensichtlich eine Bedrohung vorgefallen, die du sehr ernst genommen hast. Alleine schon eine Bedrohung ist ein Straftatbestand. Ich denke, der Staatsanwalt wird die Sache weiterverfolgen, zumal der Betreffende deiner Aussage nach schon mehrfach aufgefallen ist und offensichtlich eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt.
Nee, da besteht öffentliches Interesse, bevor man jemanden anzeigt, sollte man eben nachdenken. Wenn er Dich bedroht hat, dann geschieht ihm das auch Recht.
Das wird dann sicher die Staatsanwaltschaft entscheiden ob sie weiter ermitteln oder es einstellen
wie dein anwalt schon richtig bemerkte, entscheidet der staatsanwalt ob er diese straftat weiter verfolgen wird, denn du bist sowohl betroffene als auch zeugin dieser straftat. bejaht der staatsanwalt das sogenannte "öffentliche interesse", kannst du deine aussage nicht mehr zurückziehen und auch nicht verweigern! TJA, wohl vorschnell gehandelt!