Anzeige wegen Bedrohung oder Nötigung sinnvoll?
Hallo zusammen,
wir haben immer Ärger mit einem Nachbar, der ziemlich ausflippen kann, dabei aber leider unsere Spache nicht versteht - ein vernünftiges Aussprechen ist also nicht möglich. Er läuft immer wegen jeder Kleinigkeit zum Anwalt und versucht uns zu schaden, wo es eben geht. Am Samstag ist das Ganze mal wieder eskaliert. Es gab ein Wortgefecht mit meinem Mann (sowiet möglich eben), woraufhin der Nachbar in sein Auto gestiegen und mit Vollgas auf meinen Mann zu gefahren ist. Ein paar Zentimeter vorher hat er dann gebremst. Mein Mann möchte sich das nicht länger gefallen lassen und ihn anzeigen. Generell hat er ja auch recht. Jetzt aber meine Frage: Was wäre das überhaupt für ein Tatbestand? Bedrohung? Nötigung? Hat das überhaupt Aussicht auf Erfolg? Und macht man das am besten direkt bei der Polizei, oder über nen Anwalt, der eh schon in alles involviert ist?
Danke für eure Antworten!
10 Antworten
Die Anzeige müsst ihr bei der Polizei machen! Ich würde aber vorher euren Anwalt absprechen, der ist mit euren Fall vertraut und kennt die Einzelheiten und kann euch beraten, ob z.B. eine Anzeige sinnvoll ist oder ob es die Situation noch verschlimmert und es evtl. eine andere Lösung für euer Problem geben könnte!
Und wo is das Beweismaterial?
Beschwerde an die Vermietung is hier sinniger. Aber vllt solltet ihr eher über einen Umzug nachdenken.
Woher soll man da Beweismaterial nehmen? Mein Schwiegervater war dabei. Es gibt da keinen Vermieter, sind jeweils unsere eigenen Häuser.
würde das mit dem involvierten Anwalt klären, der kennt sich da besser aus als die Community hier.
Das ist eindeutig versuchte Nötigung. Eine Anzeige erstattet man bei der Polizei. Ein Anwalt ist dabei nicht vonnöten. Kostet nur unnötig Geld.
§ 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt, 2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder 3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
Es kommt darauf an, wie viel vorher er denn tatsächlich zum Stehen gekommen ist, was er damit erreichen wollte und wo Dein Mann stand, daß so eine Situation entstehen konnte. In Frage kommen hier nicht nur Nötigung und Bedrohung, sondern auch der Rücktritt vom Versuch einer gefährlichen Körperverletzung.
Naja, Deine Frage war ja auch eher weniger die nach dem konkreten Straftatbestand, sondern nach der Sinnhaftigkeit einer Anzeige. Wenn weitere Straftaten des Nachbarn zu befürchten sind, ist eine Strarfanzeige ganz sicherlich sinnvoll. Andernfalls wäret ihr mit einem Streitschlichter / Mediator dann aber doch deutlich besser bedient.
Es war laut Aussage meines Mannes und seines Vaters weniger als 1 Meter. Die Nachbarn haben ein Überfahrtsrecht auf unserem Grundstück. Mein Mann stand im Hof, den die Nachbarn bedarfsweise überqueren dürfen, aber auf unserem Grundstück, also nicht auf der Straße oder so. Ich sehe schon, es ist eine schwierige Rechtslage und es gibt sehr viele unterschiedliche Meinungen...