Anzeige wegen Bedrohung oder Nötigung sinnvoll?

10 Antworten

Die Anzeige müsst ihr bei der Polizei machen! Ich würde aber vorher euren Anwalt absprechen, der ist mit euren Fall vertraut und kennt die Einzelheiten und kann euch beraten, ob z.B. eine Anzeige sinnvoll ist oder ob es die Situation noch verschlimmert und es evtl. eine andere Lösung für euer Problem geben könnte!

Und wo is das Beweismaterial?

Beschwerde an die Vermietung is hier sinniger. Aber vllt solltet ihr eher über einen Umzug nachdenken.

Sina1084 
Beitragsersteller
 20.11.2012, 10:28

Woher soll man da Beweismaterial nehmen? Mein Schwiegervater war dabei. Es gibt da keinen Vermieter, sind jeweils unsere eigenen Häuser.

würde das mit dem involvierten Anwalt klären, der kennt sich da besser aus als die Community hier.

Das ist eindeutig versuchte Nötigung. Eine Anzeige erstattet man bei der Polizei. Ein Anwalt ist dabei nicht vonnöten. Kostet nur unnötig Geld.

§ 240 Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt, 2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder 3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

Es kommt darauf an, wie viel vorher er denn tatsächlich zum Stehen gekommen ist, was er damit erreichen wollte und wo Dein Mann stand, daß so eine Situation entstehen konnte. In Frage kommen hier nicht nur Nötigung und Bedrohung, sondern auch der Rücktritt vom Versuch einer gefährlichen Körperverletzung.

Sina1084 
Beitragsersteller
 20.11.2012, 11:13

Es war laut Aussage meines Mannes und seines Vaters weniger als 1 Meter. Die Nachbarn haben ein Überfahrtsrecht auf unserem Grundstück. Mein Mann stand im Hof, den die Nachbarn bedarfsweise überqueren dürfen, aber auf unserem Grundstück, also nicht auf der Straße oder so. Ich sehe schon, es ist eine schwierige Rechtslage und es gibt sehr viele unterschiedliche Meinungen...

skyfly71  20.11.2012, 11:19
@Sina1084

Naja, Deine Frage war ja auch eher weniger die nach dem konkreten Straftatbestand, sondern nach der Sinnhaftigkeit einer Anzeige. Wenn weitere Straftaten des Nachbarn zu befürchten sind, ist eine Strarfanzeige ganz sicherlich sinnvoll. Andernfalls wäret ihr mit einem Streitschlichter / Mediator dann aber doch deutlich besser bedient.