Eigentumserwerb des Finders. Smartphone, gehört mein Handy jetzt vollständig dem Finder?

14 Antworten

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Ich würde hier mal einen Anwalt fragen. Eine Rechtsberatung kostet ca. 40 Euro.

Meiner Ansicht nach hat die Tante ganz bewusst den Eintritt des § 973 BGB herbeigeführt, indem sie das Handy nicht in Sigmaringen, als am Fundort, sondern in Tuttlingen (also ihrem Wohnort) als gefunden gemeldet hat.

Es sollte auch einmal die Meldung bei der Polizei in Tuttlingen dahingehend überprüft werden, ob sie überhaupt den korrekten Fundort (nämlich: Sigmaringen) angegeben hatte, denn dann hätte in jedem Fall das Fundbüro in Sigmaringen zumindest eine Meldung erhalten müssen.

Man kann doch nicht hergehen und in München 1000 Euro finden, die in Hamburg abgeben, ohne dass der ursprüngliche Besitzer die Möglichkeit hat, die Sache zu beanspruchen - weil er ja gar nicht wissen kann, dass die Fundsache in Hamburg hinterlegt wurde.

So kann man m.E. den § 973 BGB nicht verdrehen. Es wurde hier ganz bewusst sabotiert, dass der Besitzer die Möglichkeit hat, gegen Finderlohn die Sache herausgeben zu lassen.

Unter diesem Aspekt würde ich auch die Herausgabe des Cloud-Codes verweigern.

Wenn die Tante bei der Fundmeldung einen falschen Fundort angegeben hat, würde ich sie wegen Betrugs anzeigen.

also ich kenne mich damit zwar nicht aus, aber ich vermute mal, dass du das handy eventuell schon zurück erstaten kannst. es ist schließlich DEIN handy das DU bezahlt und eventuell auch einen vertrag abgeschlossen hast. du hast es nicht verkauft oder verschenkt sondern verloren. und selbst wenn die frau sich schlau gemacht hat und absichtlich so lange gewartet hat ist es so gesehen "gemogelt" was sie getahn hat. ich denke wenn du vor gericht gehst ist es eine 50/50 chance. und selbst wenn du verlieren solltest könnte man sich ja wenigstens darauf einigen das du deine ganzen daten zurück bekommst. weil sonst wäre das ein eingriff in die privatsphäre und das ist strafbar. also wenn dir dein handy so wichtig ist (und sowieso die daten) dann solltest du vor gericht gehn. viel glück mit deinem handy. ich hoffe ich konnte helfen :)

Da bin ich aber jetzt auch auf Antworten von "Wissenden" gespannt.

Nach meinem Rechtsempfinden hast du doch alles richtig gemacht. Du hast bei deinem Anbieter sperren lassen wegen Verlust. Damit hast du doch einen Nachweis.

Wenn man auf diese Weise Eigentum an einer Fundsache erwerben kann, dann muß ich theoretisch nur lange genug warten - selbst wenn ich ein Handy klaue. Dann behaupte ich nach einiger Zeit, daß ich es gefunden hätte und schon gehört es mir?

Wo und wann hat die "Finderin" es denn gefunden? Hat sie den "Fund" irgendwo gemeldet?



Antitroll1234  07.03.2015, 15:23

Wenn man auf diese Weise Eigentum an einer Fundsache erwerben kann, dann muß ich theoretisch nur lange genug warten

Dies ist im BGB so geregelt, das ein Fund nach 6 Monaten in den Eigentum des Finders übergeht.

Dann behaupte ich nach einiger Zeit, daß ich es gefunden hätte und schon gehört es mir?

Der Fund muss natürlich bei der Behörde gemeldet werden, erst dann nach 6 Monaten geht der Eigentum an den Finder über wenn der Eigentümer nicht ausfindig gemacht werden kann.

Menuett  07.03.2015, 15:25
@Antitroll1234

Der Eigentümer konnte ja recht einfach herausgefunden werden.

Da hat dann die Behörde den Fehler gemacht.

washilfts  07.03.2015, 15:25
@Antitroll1234

Verstehe ich das jetzt falsch? Wenn sie es gemeldet hätte, hätte sich doch die Polizei - wie jetzt auch - an den Besitzer gewandt oder?

singedglue 
Beitragsersteller
 07.03.2015, 15:33
@washilfts

Sie hat es der Polizei abgegeben, diese hat aber keine Mühe gemacht den besitzer zu finden, ich hätte es auch nicht bei der Polizei abholen können, weil ich wusste das es in einer Stadt abgegeben hat die 40km weiter weg ist.

Ziemlich schlampig von der Polizei muss ich sagen.

washilfts  07.03.2015, 15:40
@singedglue

Und genau da würde ich einhaken. Jetzt konnten sie dich doch auch finden - merkwürdig oder?

singedglue 
Beitragsersteller
 07.03.2015, 15:43
@washilfts

Zu mekwürdig, danke für die Hilfe :D

Menuett  07.03.2015, 15:23

Richtig, der Fund müßte gemeldet werden und das Fundbüro müßte dann das Handy an den Eigner zurückgeben - dieser kann ja offensichtlich herausgefunden werden.

Ich glaube eher dass die "finderin" sich schlau gemacht hat und extra so lange gewartet hat, bis du vor der Polizei keine rechtliche chance mehr hast. Aber ich denke dass du es schon verweigern darfst, was heisst: ihr gehört das handy, aber sie kommt nicht rein

Tja... das ist nicht das erste Mal, das ich von solch einer Rechtsverdrehung höre. Abgesehen von den rechtlichen Aspekten, ob du dein Handy wiederkriegst (sieht eher nicht so aus). Da würde ich mir rechtliche Auskunft bei einem Sachkundigen holen. Aaaaaaaber:

Du hast offensichtlich eine Sperre über iCloud gemacht und das ist SPITZE!!!

NIEMAND kann dich dazu zwingen diese aufzuheben! Lass dir keinen Schwachsinn reindrücken! Egal ob von Polizei (die haben am wenigsten Ahnung davon) oder von der Handy-Tante!

Sag ihr frech, du kannst dich an die Zugangsdaten nicht mehr erinnern und fertig. Es kann dir NICHTS passieren!!!

Und das Beste daran ist: Du liegst falsch, wenn du meinst, sie müsste es jailbreaken. Die iCloud Sperre kann sie auch mit einem Jailbreak nicht umgehen!!! Es gibt derzeit keine Möglichkeit die zu deaktivieren - auch mit keinem Hack! Die müsste sich mit Apple anlegen und die pfeiffen ihr was!

Die kann das Handy genauso gut kübeln, weil sie es nicht aktivieren kann, wenn sie es neu aufsetzt.

singedglue 
Beitragsersteller
 07.03.2015, 15:40

Danke für die schnellen Antworten, damit hab ich nicht gerechnet :D

Ist das einzigst Gute an meiner Situation, sie kann das Iphone nicht benutzen und ich brauche es aktuell nicht, ich kann sie jetzt einfach da stehen lassen mit einem nicht benutzbaren Iphone. 

Moralisch kann ich vermutlich bei der Dame auch nichts appelieren, sie wollte mir das Iphone verkaufen! gehts noch?!

Ich werde eine juristische Beratung machen und schauen wie ich weiter komme, vielen Dank euch allen :)

LdWTroublemaker  07.03.2015, 15:58
@singedglue

Im Übrigen fällt mir gerade ein, dass die Eigentumsrechte nur auf jemanden anderen übergehen, wenn er das Gerät im guten Glauben von jemandem erworben hat (also kein bedenklicher Ankauf). Aber ich bin kein Anwalt. Die Polizei allerdings noch weniger, also deren Rechtsauffassung ist ziemlich eingeschränkt. Auf die Auskünfte bei denen würde ich nichts geben. Auf jeden Fall Anwalt einschalten und auf keinen Fall, nie und niemals freischalten. Die IMEI des iPhones ist dann immer fix mit deiner iCloud ID verbunden und das kann dier nie und niemals einer nehmen! ;)