Anzeige oder Ordnungswidrigkeit -Militärgelände?
Draußen liegt Schnee, bin gestern mit meinem Kumpels bisschen quer gefahren und das leider auf militärischen Speergebiet.
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) § 114 Betreten militärischer Anlagen
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen einem Verbot der zuständigen Dienststelle eine militärische Einrichtung oder Anlage oder eine Örtlichkeit betritt, die aus Sicherheitsgründen zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben der Bundeswehr gesperrt ist. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Heute kam ne Anzeige von der Polizei wegen Hausfriedensbruch?
6 Antworten
Das ist die strafrechtliche Seite der Angelegenheit.
Solltet ihr dort querfeldein gefahren sein, kann auch noch eine Schadensersatzforderung wegen des angerichteten Flurschadens kommen.
War ein geteerter Parkplatz voll Schnee, also nichts kaputt ..
Hausfriedensbruch ist das nicht, da Ihr kein Gebäude und auch nicht das befriedete Besitztum eines anderen betreten habt.
Es handelt sich um öffentlichen Grund und da bleibt es dann bei der Ordnungswidrigkeit.
Wenn ich nichts sag dann bleibt ja bei der Anzeige wegen Hausfriedensbruch, muss dene dann (ohne Anwalt) beibringen das es nur ne Ordnungswidrigkeit war
Du brauchst mit der Polizei nicht über gesetzliche Vorschriften zu diskutieren, dort geht es lediglich um Fakten.
Ihr seid auf diesem Platz gefahren und fertig.
Wenn ihr erwischt wurdet habt ihr Glück das es nur Hausfriedensbruch ist.
Es hätte auch schlimmer kommen können.
Ist das ne Straftat oder nur ne Ordnungswidrigkeit?
Hausfriedensbruch ist in Deutschland eine Straftat.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Hausfriedensbruch_(Deutschland)
Ja wir würden erwischt, beantwortet die Frage leider nicht
Du hast keine richtige Frage gestellt.
Moin. Seien Sie froh, dass es nicht vor's Militärgericht gekommen ist. OhneGewähr
Ohne Gewehr, oder :D
Vom Gewehr habe ich nicht's erwähnt.
Sie haben gewusst, wo Sie sich befanden. ( Ihr).
Hausfriedensbruch ist eine Straftat, also keine OW.
Vielen Dank - was soll ich dann Aussagetechnisch bei der Polizei sagen?