Anzeige oder Ordnungswidrigkeit -Militärgelände?

6 Antworten

Das ist die strafrechtliche Seite der Angelegenheit.

Solltet ihr dort querfeldein gefahren sein, kann auch noch eine Schadensersatzforderung wegen des angerichteten Flurschadens kommen.

MrPMGaming 
Beitragsersteller
 06.01.2017, 18:59

War ein geteerter Parkplatz voll Schnee, also nichts kaputt ..

Hausfriedensbruch ist das nicht, da Ihr kein Gebäude und auch nicht das befriedete Besitztum eines anderen betreten habt.

Es handelt sich um öffentlichen Grund und da bleibt es dann bei der Ordnungswidrigkeit.

MrPMGaming 
Beitragsersteller
 07.01.2017, 09:51

Wenn ich nichts sag dann bleibt ja bei der Anzeige wegen Hausfriedensbruch, muss dene dann (ohne Anwalt) beibringen das es nur ne Ordnungswidrigkeit war

MrPMGaming 
Beitragsersteller
 06.01.2017, 23:26

Vielen Dank - was soll ich dann Aussagetechnisch bei der Polizei sagen?

Mikkey  07.01.2017, 08:53
@MrPMGaming

Du brauchst mit der Polizei nicht über gesetzliche Vorschriften zu diskutieren, dort geht es lediglich um Fakten.

Ihr seid auf diesem Platz gefahren und fertig.

Wenn ihr erwischt wurdet habt ihr Glück das es nur Hausfriedensbruch ist.

Es hätte auch schlimmer kommen können.

MrPMGaming 
Beitragsersteller
 06.01.2017, 18:57

Ja wir würden erwischt, beantwortet die Frage leider nicht

Kefflon  06.01.2017, 18:58
@MrPMGaming

Du hast keine richtige Frage gestellt.

Moin. Seien Sie froh, dass es nicht vor's Militärgericht gekommen ist. OhneGewähr

Ahzmandius  06.01.2017, 22:51

Ohne Gewehr, oder :D

sonders  07.01.2017, 08:26
@Ahzmandius

Vom Gewehr habe ich nicht's erwähnt.

sonders  06.01.2017, 19:18

Sie haben gewusst, wo Sie sich befanden. ( Ihr).