Auf die erheblichen Weiterungen einer Klage dürfen wir Sie hinweisen, was bedeutet das?

6 Antworten

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Das kann nur zivilrechtlich gemeint sein, da Dich keine Staatsanwaltschaft auf "Weiterungen" hinweist; die Klagen an ohne vorher lange nachzufragen; Ende der Fahnenstange;

zivilrech tlich ist damit meist gemeint, dass im Falle des Verlieren eines Prozesses noch erhebliche weitere Kosten (Gericht, fremder Anwalt, eigener Anwalt, Zeugen, Sachverständige) auf Dich zukommen können; es kann sich natürlich auch um einen Einschüchterungsversuch handeln, dass Du eine Forderung anerkennst, weil Du eventuell auf Dich zukommende Kosten fürchtest; letztendlich ist abzuwägen ob es nur heisse Luft ist oder nicht;

Volker13  06.01.2009, 02:46

@guppy,

super antwort. Durch Klageerweiterung- oder häufung ändert sich sehr schnell der Gegenstandswert, was zu weiteren kosten führt.

Das sind unerwünschte oder unangenehme Folgen.

Die Weiterungen sind die Folgen, die eine Klage mit sich führt.

Saarland60  05.01.2009, 17:22

Ok.

Das heißt soviel wie bezahl was gefordert wird sonst kommen durch eine Klage bei Gericht noch weitere Aspekte und Kosten zum Tragen. Dies ist häufig ein üblicher Einschüchterungsversuch, wenn der Gegenseite nichts Gescheites, außer juristisch verklausuliertem Scheiß, mehr einfällt.

Es werden noch bisher unbekannte Verdachtsmomente hinzu geführt, mit ein bezogen !

Volker13  06.01.2009, 02:49

Was denn für verdachtsmomente?