was bedeutet freigabe der bank?
Ich erhalte von der Huk Coburg eine Schadenszahlung. Diese erfolgt fiktiv.
Allerdings verlang die Huk hierfür meine Kontodaten (was verständlich ist) und die Freigabe der Bank. Was ist darunter zu verstehen? Danke im Voraus.
3 Antworten
Die Versicherung vor Überweisung des Betrages sicher sein, dass das genannte Konto auch zu dir gehört. Dazu brauch es die Erklärung der Bank.
Da ist gar nichts mit Trick einer Versicherung. Das ist einfach ein Gesetz mit dem Bürger davor schützen möchte, dass niemand anderer in ihrem Namen Geld vereinnahmt, das ihm nicht zusteht. Also ein Schutz für dich.
Wenn es falsch war, sorry. Es wäre aber schön gewesen, wenn du es uns erklärt hättest, was leider ausgeblieben ist.
Es geht nicht um korrekte IBAN, bzw. Erklärungen einer Bank. Stattdessen geht es um eine Freigabe!
Herzlichen Dank
Bei den spärlichen Angaben kann man nur Vermutungen anstellen.
Das Auto ist finanziert und als Sicherheit beim Kredit hinterlegt. Dann müsste die finanzierende Bank zustimen, dass das Geld auf dein Konto geht.
Nein, das Fahrzeug ist nicht als Sicherheit hinterlegt. Danke nochmals.
"Nein, das Fahrzeug ist nicht als Sicherheit hinterlegt." ==> Wäre es das nicht, oder wenigstens mal gewesen, so bedürfte es keiner Freigabe!!
Die Info hinsichtlich der Finanzierungs- und Sicherheitsangelenheit recherchierte ich bereits im Netz. Dem ist aber nicht so. Das Geld für das Fahrzeug wurde vollständig angespart und bar bezahlt. Andere Kredite oder Darlehen habe ich noch nie aufgenommen.
Offenbar ist oder war dein Pkw finanziert/geleast und die kreditgebende Bank muss der Zahlung auf DEIN Konto per Freigabeerklärung zustimmen... aber das weißt du besser als wir!
Leider kann ich auch nur das wiedergeben, was mir mitgeteilt wurde. Der PKW ist und war weder finanziert/geleast noch ist oder war dieser als Sicherheit hinterlegt. Die HUK hat bis dato meine Bankdaten noch nicht erhalten. Also wissen Sie meiner Annahme nach auch nicht, ob eine Freigabe notwendig ist oder nicht. Besteht denn die Möglichkeit, dass die Prozesse bzgl. der Schadensabwicklung eine Freigabe standardisiert voraussetzt?
Das ist doch unvorstellbar - aber letztlich stochern wir hier alle im Nebel:
Fakt ist und bleibt, dass eine Freigabe des Zessionars nur bei vorhandenem Sicherungsschein oder nachgewiesener Finanzierung/Abtretung erforderlich ist!
So jetzt weiß ich mehr: Die Versicherung hat auf nachfrage behauptet, dass ich das Fahrzeug als finanziert angegeben hätte. Dies war jedoch definitiv nicht der Fall. Also musste ich mir nochmals von der Bank bestätigen lassen, dass keine Finanzierung für mich besteht. Danke nochmals für Ihre Hilfe.
Hammer! Da macht die Versicherung einen Fehler, aber man selbst muss Nachweise erbringen... von einer Bank, bei der man nie finanziert hatte! Naja, mein Fachwissen hat ausgereicht, um ein wenig Licht ins "Freigabe-Dunkel" zu bringen = Alles Gut.
So einen Unsinn habe ich selten gelesen... Tschuldigung! Deine Meinung in allen Ehren, aber wenn man hier antwortet, sollte man stattdessen AHNUNG haben.