Unterschlagung- kein Beweis? Chance durch Anwalt?
allo,
ich habe folgendes Problem: Mein Exfreund schuldet mir Geld.. Ich habe ihm im Oktober 110 Euro geliehen. Im November hat er sich dann von mir getrennt. Ich habe ihn über Facebook mehrmals gefragt wann ich mein Geld kriegen würde, aber es kam keine Antwort. Dann bin ich zu ihm nach Hause und habs von ihm verlangt, doch er behauptet ich hätte ihm nicht so viel geliehen. Wenn dann höchstens 30 Euro und das auch nicht für die Miete. Er meinte er hätte gerade kein Geld und würde mir "ein bisschen geben", wenn er Geld hätte. Ich fuhr enttäuscht nach Hause und habe dann festgestellt, dass er mich in Facebook blockiert hat. Ich schrieb ihm eine SMS und versuchte ihn auch anzurufen abends, doch er hat nicht reagiert.
Zwei Tage später habe ich ihn angezeigt. Das Verfahren wurde eingestellt mit der Begründung, dass mein Ex nicht auf der Wache erschienen ist, und das es sich nicht um einen Fall von öffentlichem Interesse handelt.
Nun überlege ich mir einen Anwalt zu nehmen, doch würd das überhaupt sinn machen? Ich brauche mein Geld. Schon allein weil ich momentan Arbeitslosengeld 2 beziehe. Aber auch weil es eindeutig Unterschlagung ist. Nur leider hab ich nicht wirklich einen Beweis. Das heisst, im Chatverlauf liest man immer nur, dass ich ihn dazu auffordere mir mein Geld zu geben (mehrere Tage lang). Aber nie eine Stellungnahme von ihm. Leider hat er mich auch nicht über Facebook damals um Geld gefragt. Das war nur mündlich.
Zeugen gibt es auch nicht, nur dass seine neue Freundin dabei war wo ich zu ihm nach Haus ging. Sie hat also mitgekriegt, dass er behauptet mir höchstens 30 Euro zu schulden. Sicherlich würd Sie aber nicht zu meinen Gunsten aussagen und sogar das abstreiten..
Zwei kleine "Hinweise" die für mich sprechen, habe ich jedoch. Zum einen, dass er nicht auf der Wache erschienen ist.. Zeigt das nicht, dass er was zu verbergen hat? Impliziert das nicht schon ein halbes Schuldeingeständnis? Ich meine, wenn ich, wie er behauptet lügen würde, könnt er ja einfach zur Wache gehn und alles abstreiten ohne sich Sorgen zu machen. Mich wegen Verleumdung anzeigen..
Der andere "Hinweis" ist, dass ich am Tag wo ich ihm das Geld geliehen hab, zusammen mit ihm am Bankautomaten war. Man sieht also, dass ich Geld abhebe und es ihm in die Hand drücke.. ich habe aber gehört, dass die Videoaufnahmen am Bankautomaten nach nem Monat gelöscht werden.. der Vorfall war im Oktober.. hätte ich trotzdem ne Möglichkeit?
Hinzu kommt auch, dass er ein sehr unehrlicher Mensch ist. Er hat mir nicht nur das Geld geschuldet sondern auch meine Hausschlüssel. Zuerst hat er es abgestritten sie zu haben. Aber wo seine Freundin ihn auch gefragt hab, gab er es schliesslich zu.. Ist das nicht auch ein Verdacht, dass ich auch mit dem Geld rechthabe? Und man ihm nicht trauen kann?
Ich bin echt ratlos. Ich möchte gerne wissen ob ich irgendne Möglichkeit hab wieder an mein Geld zu kommen mit Hilfe eines Anwalts. Danke!
10 Antworten
Du hast eine etwas verschrobene Rechtsmeinung. 110 Euro hast du jemanden freiwillig gegeben. Das anzuzeigen ist nicht sinnvoll. Weder Betrug noch deine zitierte Unterschlagung sind passiert.
§ 246 StGb Unterschlagung
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist......
Eine Rechtswidrigkeit ist nicht gegeben, du hast es freiwillig überreicht.
§ 263 StGb Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.....
Auch hier, er hat nichts vorgespiegelt, er hat geliehen und du teilst das Schicksal vieler, die leichtfertig Geld verborgt haben. Lerne daraus!!! Und überprüfe deinen (windigen?) Freundeskreis. Ei Anwalt kostet viel Geld, dass - selbst wenn du das Verfahren gewinnen solltest - und beim Prozessgegner nichts zu holen ist, DU bezahlst.
Nein, keine Chance. Ein Anwalt kostet Dich das Vielfache von 110 €. Deine sogenannten Beweise werden Dir nicht weiterhelfen. Du kannst sie, wenn überhaupt, nur vor Gericht vorbringen, und das heißt, ein Gerichtsverfahren. Das kostet viel Geld, und es ist sehr, sehr fraglich, ob es überhaupt zu einer Verhandlung kommen würde. Du hättest ihm, wenn Du nur ALG 2 hast, einfach kein Geld geben dürfen. Sieh es als eine Lektion für Dein weiteres Leben. Bei Geld hört die Freundschaft auf, und Du kannst auch Deinen besten Freunden nicht trauen, wenn es um Geld geht.
Du hast keine Beweise, Du braucht einen Beweis, der die Geldübergabe bestätigt und nicht was wer irgendwann mal gesagt hat, das bringt Dir gar nichts. Den Wohnungsschlüssel kannst Du rausklagen oder auch das Schloss austauschen lassen (wäre günstiger).
Für die Zukunft: Geldleihen immer quittieren/bestätigen lassen oder es per Überweisung machen mit einem entsprechenden Betreff - dann hast Du auch einen Nachweis.
Also erstens hast du nichts in der Hand, dh keine Quittung, keine Überweisung mit dem Vermerk "Geliehen" oder sonst was. Du kannst es ihm also nicht nachweisen.
Zweitens: da es eine zivilrechtliche Sache ist, hätte dir gleich einleuchten können, dass das nicht die Baustelle der Polizei ist
Drittens: man ist nicht verpflichtet zur Polizei zu kommen, wenn sie einen einläd. Und es darf auch nicht negativ gewertet werden. Als Beschuldigter darf man sogar Lügen, weil man sich selbst nicht belasten muss. Wahrscheinlich fand er es selbst so lächerlich, dass du eine Zivilsache mit der Polizei klärst.
Viertens: du kannst zum Anwalt gehen, der wird dich aber auch erstmal um sein Geld bitten. Das kann schonmal 200€ für die Beratung sein, nur um dir zu sagen, dass du ja gar keine Quittung hast und somit keine wirkliche Anspruchsgrundlage.
Also: du hast es von Anfang an falsch gemacht und nun hoffentlich daraus gelernt.
Du kannst natürlich - auch ohne Anwalt - ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Wenn er dann aber abstreitet, Dir was zu schulden, gehst Du trotzdem leer aus, da Du keine Beweise dafür hast, dass er Dir etwas schuldet.
Die paar kleinen Euro für das Mahnverfahren (ist ein Formular, das man ausfüllt und bei Gericht abgibt) würde ich vielleicht noch investieren. Einen Anwalt zu beschäftigen, lohnt nicht.
So sehe ich das auch, der Mahnantrag kann ganz einfach unter https://www.online-mahnantrag.de/ gestellt werden.