Anzahlung für Ferienwohnung leisten, obwohl Vermieter noch nicht unterschrieben hat?
Hallo,
wir werden bald zum ersten Mal Urlaub machen und haben deshalb eine Ferienwohnung ausgesucht.
Die Vermieterin hat die Wohnung in diesem Zeitraum für uns reserviert und einen Vertrag (sieht gut aus) per Mail zugeschickt.
Ich habe unterschrieben und ihr den Vertrag per Mail, also wie gewünscht zurückgeschickt.
Zudem hat sie darum gebeten, vor dem 15.11. eine Anzahlung von 100€ zu leisten, der Rest des Betrages, also nochmal 260€ sollen dann bei Schlüsselübergabe gezahlt werden.
Ich bin nun allerdings ab heute Abend bis Ende nächsten Monats nicht in der Nähe einer Bank, online-Überweisungen mag ich nicht machen.
Deshalb frage ich mich, ob ich die Anzahlung (Überweisung) auch jetzt schon machen kann, obwohl die Vermieterin noch nicht auf dem Vertrag unterschrieben hat.
Kann das im Zweifelsfall später Probleme geben?
Oder kann man das machen, wenn ich den Vertrag so unterschrieben habe und den Überweisungsbeleg aufhebe?
LG
3 Antworten
Sie könnte dir den von ihr unterschriebenen Vertrag einscannen und mailen. Dann hast du was in der Hand. Ruf sie an oder mail ihr und schildere dein Problem.
Sie wird dir den Vertrag unterschrieben zukommen lassen, dann kannst du heute noch die Überweisung tätigen. Der Überweisungsbeleg ist kein "Beweis". Die Überweisung erscheint aber auf deinem Kontoauszug, so dass du die bezahlung nachweisen kannst.
Klar, macht sie ja auch!
Aber sie braucht immer 2-3 Tage für eine Antwort.
Und weil ich noch heute wegfahre..
Die Vertragssituation ist etwas ungewöhnlich und richtet sich nach der Form des Angebots.
Hast Du die FeWo in einem Prospekt gefunden, ist es schon ein Angebot, dass Du mit Deiner Unterschrift auf der Bestellung annimmst. Das ist schon mal ein Vertrag mit beiderseitigen Verpflichtungen (z.B. Stornogebühr bei Rücktritt). Durch die Aufforderung zur Anzahlung hat der Vermieter auch stillschweigend bestätigt, das das angebotene Objekt frei ist und er den Vertrag annimmt. Somit ist er auch in der Pflicht und kann bei Ausfällen Haftbar gemacht werden, z.B. Rückzahlung einer Anzahlung.
Bei Zeitungsanzeigen wird es insofern schwieriger, da dort Detailangaben fehlen, auf die man sich später berufen kann.
Fewo auf Empfehlung, Hörensagen etc. wird schwierig. Da braucht man schon einen beiderseitigen Vertrag mit genauer Leistungsbeschreibung. Ist aber immer ein Feld für Abzocker
Ich würde niemals einfach so mal 100 Euro Anzahlung leisten. Es sind genug Betrüger unterwegs. Du weißt gar nicht, ob es die Ferienwohnung überhaupt gibt.
Wir waren letzens auch in Urlaub. Ich habe das Zimmer ebenfalls per Mail bestellt. Es wurde für uns reserviert. Bezahlen mussten wir erst am Ende des Urlaubs bei der Abreise.
DeineEntscheidung.
zwischen 10 bis maximal 30 Prozent des Gesamtmietpreises.
Und wenn die Fotos von Außen stimmen, wieso sollten sie es von Innen nicht tun?
Weil man Leute damit verar... kann.
Auch, wenn die Häuser existieren, heißt das noch lange nicht, dass sie dem angeblichen Vermieter gehören.
Aber, wie gesagt, es ist Euer Geld, welches Ihr vlt. in den Sand setzt.
Geben tut es diese Wohnung, ich war schon in dieser Gegend und weiß, dass genau dort dieses Häuschen existiert.
Und wenn die Fotos von Außen stimmen, wieso sollten sie es von Innen nicht tun?
Zudem ist es üblich eine Anzahlung zu leisten, 20-50% vor Anreise sind die Regel.
Die Vermieter wurden auch schon oft hintergangen, indem sie Wohnungen vermietet haben und dann niemand kam.
Allein aus diesem Grund mehr als Verständlich, dass nach Vertragsabschluss eine Anzahlung geleistet wird.
Auch, dass erst nach dem Urlaub gezahlt wird ist recht ungewöhnlich.
So wie du es hattest, ist vielleicht extrem Mieterfreundlich, aber nur sehr selten, sowas wird man kaum finden.
Ich habe zwar noch nie eine Ferienwohnung gemietet, trotzdem sollte man immer beide Seiten betrachten.