Anzahlung zurück fordern?

4 Antworten

Klar Lisali...,

nach meiner Einschätzung (und, wenn er es genauso verstand wie du) dann haben sich eben die Wohngegebenheit nicht so erwiesen wie du es für einen Kauf des Bettes dachtest. Du möchtest von deinem vereinbarten Kaufrecht zurücktreten. Die geleistete Sicherheitssumme möcht er dir bitte zurücksenden.

So würde ich es also versuchen und denke schon, dass es möglich sein sollte. Denn du hattest ihm ja nur deinen Kauf in Aussicht gestellt, nicht etwa fest bestellt, nicht? :- )

Guten Erfolg dir!


Ach so, ich lese gerade, dass du das schon versuchtest. Jo, dann harte Tour wie beschrieben: Kaugf in Aussicht gestellt, aber nicht vollzogen. Ich sehe keine Zahlungsverpflichtung!


Lisali1875 
Beitragsersteller
 08.03.2016, 21:54

Genau richtig. Und genau so wurde es von mir geschrieben und von ihr bestätigt. 

Lieben Dank für die Antwort! :) 

Hallo schreib ihr höflich (!), dass das Bett leider doch nicht in deine neue Wohnung passt und bitte sie deshalb, dir das Geld zurück zugeben.

Lisali1875 
Beitragsersteller
 08.03.2016, 21:51

Das habe ich leider schon vergebens versucht 

Alleine um sein Interesse zum Ausdruck zu bringen, leistet doch niemand eine Anzahlung.... Du musst schon die ganze Wahrheit schreiben!

alphonso  08.03.2016, 22:26

Tja, da wirst du ihr wohl einen eindeutigen Brief schreiben müssen: den Sachverhalt zusammenfassen und eine Frist setzen, bis zu der du das Geld auf deinem Konto erwartest. Nach fruchtlosem verstreichen dieser Frist wirst du anwaltlich prüfen lassen, ob der straftatbestand der Unterschlagung vorliegt oder aber gleich eine Strafanzeige wegen Unterschlagung androhen. Es sind zwar nur 50€, aber alles darf man sich nicht gefallen lassen.

Naiver  09.03.2016, 14:58
@alphonso

Hallo alphonso...,

na klar, der Gedanke kommt schnell. Aber, hast du eine Ahnung, was ein Anwalt bei einem Streitwert von 50,- € verdienen kann? Glaubst du, dass du einen Anwalt dafür findest?

Iss schon so, am Gelde hängts! Auch die Gerechtigkeit.

alphonso  08.03.2016, 22:07

Gibt es einen Mail-Verkehr oder habt ihr das telefonisch vereinbart?

Lisali1875 
Beitragsersteller
 08.03.2016, 22:11
@alphonso

Einen schriftlichen Verkehr 

alphonso  08.03.2016, 21:58

Die Frage ist, ob ein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen ist, oder ob die Ware nur "reserviert" wurde. Hast du dir die 50€ quittieren lassen?

Lisali1875 
Beitragsersteller
 08.03.2016, 22:03
@alphonso

Kein verbindlicher Kaufvertrag da ich mitteilte das ich erst Mitte April sagen kann ob es klappt oder nicht. Die Verkäuferin sagte das sei kein Problem. Ich solle aber bitte eine Anzahlung von 50 Euro leisten. Das willigte ich ein mit der Herausgabe der Adresse und zahlte per Paypal. Nun habe ich innerhalb einer Woche Bescheid gegeben das das Bett zu groß ist und nicht in die Wohnung passt und es nicht klappt. 

Lisali1875 
Beitragsersteller
 08.03.2016, 22:05
@Lisali1875

Die Rückerstattung der Anzahlung möchte Sie mir nicht ermöglichen mit den Worten : " na die 50 Euro waren ja zur Sicherheit gedacht" 

Lisali1875 
Beitragsersteller
 08.03.2016, 21:52

Doch da ich ausdrücklich schrieb das ich noch nicht weiß ob es zu 100 Prozent klappt. Und die Verkäuferin hatte damit anfangs auch keinerlei Problem. Das ist die komplette Wahrheit warum sollte ich sonst hier nachfragen ? 

Versuchen kannst du das. Aber vermutlich klappt das nicht.