anwaltskosten bei hartz IV
gibt es für hartz IV Empfänger Möglichkeit anwaltskosten übernehmen zu lassen evtl sogar bei fällen des tatvorwurfs Handel mit btm? schnelle Antwort oder finanzierungsvorschläge wären super!
DANKE!!!!!
9 Antworten
wenn ein fall der notwendigen verteidigung vorliegt, bekommst du einen anwalt vom gericht gestellt, ob du willst oder nicht. wenn der fall nicht vorliegt, musst du dich selbst um einen anwalt kümmern und diesen auch bezahlen, sofern du nicht freigesprochen wirst. ein fall der notwendigen verteidigung liegt vor, wenn die ein verbrechen zur last gelegt wird (d.h. mindestfreiheitsstrafe von einem jahr), wenn ein berufsverbot droht (bei hartz IV unwahrscheinlich oder siehe selbst:
http://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtverteidiger#Notwendige_Verteidigung
sofern er über die mitel verfügt, ist das richtig, aber das gericht geht in vorleistung und holt sich das geld vom verurteilten, sobald es möglich ist.
Nichts anderes habe ich geschrieben.
jepp, ich denke, wir sind uns einig
allerdings sind die Gebuehren des Pflichtverteidigers etwas geringer (ca. 80 % gegenueber einem Wahlverteidiger) und wenn nichts zu holen ist (Hartz IV), dann wird es wohl schwierig fuer die Staatskasse, an ihr Geld zu kommen.
jepp, wie schon oben erwähnt
Ab zum Amtsgericht und dprt ein Beratungsschein beantragen. Aber dies gilt idR nur für Beratung. Und wenn man selber beschuldigt wird, tjoar...dann kannst du dih beraten lassen aber alles darüber hinaus ist dein Pech ;) Wer nichts getan hat, kann auch nicht verurteilt werden :)
Es gibt IMMER 2 Möglichkeiten, wenn Du dir selber einen Anwalt nehmen willst und ihn nicht selber zahlen kannst und keine RS Versicherung hast:
- Der Anwalt übernimmt den Fall "pro bono" (das heißt umsonst)
- Du kannst Prozesskostenhilfe beantragen
pro bono wird in Deutschland aber selten etwas übernommen, außer man hat Vitamin B.
Prozesskostenhilfe wird bei einer Strafsache mit Verurteilung nicht gewährt, beantragen kann man es trotzdem. Bei Freispruch trägt die Kosten eh die Staatskasse.
Somit bleibt oft nur ein Fall: Pflichtverteidiger
Im Zivilprozess gibt es Prozesskostenhilfe, bzw. Beratungshilfe, aber hier handelt es sich ja um ein Strafverfahren, da geht das nicht.
Ggf. kann man einen Pflichtverteidiger bekommen, ansonsten muss man sich selbst verteidigen oder eben versuchen, sich was zu leihen oder Ratenzahlungen zu vereinbaren.
Hier wird es Dir genau erklärt:
Prozesskostenhilfe (PKH) im Strafrecht? Ein häufiger Irrtum!
http://www.strafverteidiger-berlin.info/kosten-strafverteidiger/prozesskostenhilfe-strafrecht/
Soweit ok. Du hast nur vergessen darauf hinzuweisen dass er den Anwalt bei einer notwendigen Pflichtverteidigung ebenfalls bezahlen muss wenn er verurteilt wird.