Rechtsanwalt bei Hartz IV

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@ von Runkrock

Beratungshilfe im Strafrecht - Beratungshilfe im Strafverfahren

www.strafverteidiger-berlin.info/...strafverteidiger/beratungshilfe-strafrec... 28.04.2011 -

Beratungshilfe im Strafrecht bzw. im Strafverfahren - Infos zur Beratungshilfe ... Beratungshilfe im Strafrecht funktioniert genauso wie in anderen ...

Gib einfach mal bei Google ein:

"wie funktioniert das mit Beratungs-Hilfeschein im Strafrecht"

da findest du noch mehr

FordPrefect  10.12.2014, 15:35

Ahem. Den eigenen Link mal gelesen? Da steht explizit:

"Insbesondere bei der Beratungshilfe im Strafrecht kann der Anwalt in aller Regel nur allgemeine Hinweise geben, weil er im Rahmen der Beratungshilfe keine Akteneinsicht erhält."

Ohne Akteneinsicht ist das genausogut wie Glaskugellesen. Bei bereits eingeleitetem Verfahren muss der Beschudigte insofern den Anwalt selbst bezahlen, ansonsten steht ihm bei Eröffnung des Prozesses ggfs. ein Pflichtverteidiger zu.

Turbomann  10.12.2014, 17:52
@FordPrefect

@ FordPrefect

Danke für den Hinweis. Das ist schön kompliziert.

Was mich jetzt doch irritiert, weil in dem Link weiter unten bei:

Wie funktioniert Beratungshilfe im Strafrecht?

steht, dass man sich Formulare runterladen kann, (funktioniert aber nur beim zweiten "hier" (die Stelle ist umgezogen).

Aber dann wird das wohl so mit dem Pflichtverteidiger stimmen.

Einen Pflichtverteidiger gibt es nur wenn du ein bestimmtest Strafmaß zu erwarten hast. (ab 12 Monate).

Das muss man wissen, wenn man sich auf strafbare Handlungen einlässt.

lachs4709  17.09.2018, 19:10

In anderen Worten.

Wenn man eine Straftat verübt, dann eine Schwere, dass man auch einen Pflichtverteidiger bekommt, weil man unter 12 Monaten keinen bekommt.

als alg2-empfänger kostet ein anwalt, der das mitmacht, für dich 10 euro, in normalen sachen, die aussicht auf erfolg haben, wenn man klagt, nur die, wenn der anwalt das annehmen möchte! mit dem beratungsschein vom ?? was war das? dingsamt.... kommt grad nich drauf.

in STRAFsachen zahlst du! wenn du verlierst, zahlst DU - weil die begründung lautet: straftaten müsse man nicht begehen, das ist durchaus vermeidbar.

seh sogar ich ein *g

Du musst keinesfalls ohne Rechtsbeistand auskommen! Geh zum Amtsgericht und hole dir einen Beratungsschein. Nimm dazu deine Unterlagen für ALG II mit. Mit dem Beratunsschein hast du eine kostenlose Beratung bei deinem Rechtsanwalt. Frage ihn, wie du weiter verfahren kannst, es gibt z.B. Prozesskostenbeihilfe.

Wenn du angeklagt worden bist, dann stellt man dir einen Pflichtverteidiger zur Seite.

dafee01  10.12.2014, 15:26

Das gilt nicht für Strafsachen.