Rechtsanwalt bei Hartz IV
Heute morgen hat die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss meine Wohnung durchsucht und einiges beschlagnahmt, weil ich einer Straftat beschuldigt bin. Soweit ich weiß, habe ich doch jetzt das Recht auf einen Anwalt, oder? Ich war gerade schon bei einer Anwältin, diese arbeitet aber nur gegen Vorkasse und meinte, dass es sowas wie einen Beratungshilfeschein im Strafrecht nicht gibt. Stimmt das wirklich? Muss ich als Hartz IV Empfänger etwa ohne einen Rechtsbeistand auskommen oder wie läuft das ab?
9 Antworten
@ von Runkrock
Beratungshilfe im Strafrecht - Beratungshilfe im Strafverfahren
www.strafverteidiger-berlin.info/...strafverteidiger/beratungshilfe-strafrec... 28.04.2011 -
Beratungshilfe im Strafrecht bzw. im Strafverfahren - Infos zur Beratungshilfe ... Beratungshilfe im Strafrecht funktioniert genauso wie in anderen ...
Gib einfach mal bei Google ein:
"wie funktioniert das mit Beratungs-Hilfeschein im Strafrecht"
da findest du noch mehr
@ FordPrefect
Danke für den Hinweis. Das ist schön kompliziert.
Was mich jetzt doch irritiert, weil in dem Link weiter unten bei:
Wie funktioniert Beratungshilfe im Strafrecht?
steht, dass man sich Formulare runterladen kann, (funktioniert aber nur beim zweiten "hier" (die Stelle ist umgezogen).
Aber dann wird das wohl so mit dem Pflichtverteidiger stimmen.
Einen Pflichtverteidiger gibt es nur wenn du ein bestimmtest Strafmaß zu erwarten hast. (ab 12 Monate).
Das muss man wissen, wenn man sich auf strafbare Handlungen einlässt.
In anderen Worten.
Wenn man eine Straftat verübt, dann eine Schwere, dass man auch einen Pflichtverteidiger bekommt, weil man unter 12 Monaten keinen bekommt.
als alg2-empfänger kostet ein anwalt, der das mitmacht, für dich 10 euro, in normalen sachen, die aussicht auf erfolg haben, wenn man klagt, nur die, wenn der anwalt das annehmen möchte! mit dem beratungsschein vom ?? was war das? dingsamt.... kommt grad nich drauf.
in STRAFsachen zahlst du! wenn du verlierst, zahlst DU - weil die begründung lautet: straftaten müsse man nicht begehen, das ist durchaus vermeidbar.
seh sogar ich ein *g
Das sagen manche Anwälte, weil sie schlicht keine Lust haben. Wird wohl nicht so gut bezahlt. Anspruch hast du, siehe z.B. hier: http://www.amtsgericht-lingen.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=20790&article_id=75091&_psmand=141
Such dir einen anderen Anwalt.
Nachtrag: Du hast nur Anspruch auf eine Beratung, nicht auf eine Vertretung.
Du musst keinesfalls ohne Rechtsbeistand auskommen! Geh zum Amtsgericht und hole dir einen Beratungsschein. Nimm dazu deine Unterlagen für ALG II mit. Mit dem Beratunsschein hast du eine kostenlose Beratung bei deinem Rechtsanwalt. Frage ihn, wie du weiter verfahren kannst, es gibt z.B. Prozesskostenbeihilfe.
Wenn du angeklagt worden bist, dann stellt man dir einen Pflichtverteidiger zur Seite.
Das gilt nicht für Strafsachen.
Ahem. Den eigenen Link mal gelesen? Da steht explizit:
"Insbesondere bei der Beratungshilfe im Strafrecht kann der Anwalt in aller Regel nur allgemeine Hinweise geben, weil er im Rahmen der Beratungshilfe keine Akteneinsicht erhält."
Ohne Akteneinsicht ist das genausogut wie Glaskugellesen. Bei bereits eingeleitetem Verfahren muss der Beschudigte insofern den Anwalt selbst bezahlen, ansonsten steht ihm bei Eröffnung des Prozesses ggfs. ein Pflichtverteidiger zu.