Anwaltsbrief: Tankstelle angeblich verlassen ohne zu bezahlen - wie soll ich mich verhalten?
Hallo, Habe Freitag einen Brief von einem Anwalt bekommen, mir wird vorgeworfen die Tankstelle am 05.05.2017 ohne zu bezahlen verlassen zu haben. Im Brief steht "Ein Beweis über den Tankvorgang liegt vor". Was mache ich nun`?
Einen Beweist dafür habe ich nicht. Bin zur besagten Tankstelle gefahren um die Sachlage zu klähen aber die Sachlage ließ sich nicht weiter klären weil kein Vidio Material vor Ort wäre sondern nur beim Anwalt. Die Forderung von 125,00€ sehe ich nicht gerechtfertigt, da ich mich an den Tag erinnern kann und auch sicher bin dem nachgegangen zu sein. Ich war an der Tankstelle und ich hatte bezahlt. Leider habe ich keinen Beleg und auf meinem Kontoüberweisungen fehlt der Eintrag. Kann natürlich sein dass ich Bar bezahlt hatte aber das kann ich auch nicht belegen.
Also was tut?
10 Antworten
Dann muss aber eine lückenlose Aufzeichnung mit Uhrzeit vorhanden sein, wie du nach dem Tanken gleich ohne Bezahlen weitergefahren bist. Verschwindest du auf dem Video aus dem Sichtfeld der Kamera, so ist das für mich ein Indiz, dass du doch zu Kasse gegangen bist. Im Grunde müssten dann andere Videoaufzeichnung von anderen Kameras vorhanden sein. Weigert sich der Anwalt, die herauszurücken, warum auch immer, so würde ich mir schon Gedanken machen, wer hier der Betrüger ist.
PS: Warum nicht eine Anzeige wegen Diebstahl gemacht wird, sondern nur ein Schreiben vom Anwalt ist schon kurios.
Im Ernstfall nimmst du einen Anwalt und verlangst die Herausgabe der Kassenaufzeichnung, denn es muss ja -wenn du bezahlt hast- eine Betrag von 125 Euro in dem Zeitraum eingegangen sein.
Dann muss aber eine lückenlose Aufzeichnung mit Uhrzeit vorhanden sein, wie du nach dem Tanken gleich ohne Bezahlen weitergefahren bist. Verschwindest du auf dem Video aus dem Sichtfeld der Kamera, so ist das für mich ein Indiz, dass du doch zu Kasse gegangen bist.
Aber eben nur ein Indiz. Alina kann auch in den Ladenraum gegangen sein, um eine Zeitung zu kaufen oder Guten Tag zu sagen.
PS: Warum nicht eine Anzeige wegen Diebstahl gemacht wird, sondern nur ein Schreiben vom Anwalt ist schon kurios.
Übliche Vorgehensweise. Erst mal den Kunden nett anschreiben, ohne böse Absicht zu unterstellen. Die meisten zahlen dann schon, und der Vorgang ist erledigt.
Im Ernstfall nimmst du einen Anwalt und verlangst die Herausgabe der Kassenaufzeichnung, denn es muss ja -wenn du bezahlt hast- eine Betrag von 125 Euro in dem Zeitraum eingegangen sein.
Das ist mal ein guter Ratschlag.
die Tankstelle muss beweisen dass du nicht bezahlt hast, nicht du musst beweisen, dass du bezahlt hast.
Der Anwalt muss dir alle Beweise zukommen lassen.
Ich würde mir einen Anwalt nehmen
erstmal müssen die Beweisen. Dann muss er handeln
Sie können beweisen, dass sie Benzin geliefert haben.
Der Empfänger der Leistung muss beweisen, dass er gegengeleistet hat (Zahlung).
wie kommt ihr denn darauf? Dann kann jedes Geschäft einfach einen windigen Anwalt suchen der die Kunden am Parkplatz aufschreibt (Kennzeichen) und dann nach 2 Wochen einen Brief schreibt, dass die Rechnung nicht bezahlt wurde.
Ich denke jeder 2. hat dann keinen Kassenbon mehr.
Der Ladenbesitzer muss beweisen dass ich nicht bezahlt hat und wenn er keine Kassenkamera hat, dann kann er das nicht!
Hä???
Red ich chinesisch?
Der Tankstellenbetreiber kann beweisen, dass er geliefert hat.
Es liegt ein Tatbestand vor (Lieferung), er kann ihn beweisen. Punkt!
Niemand muss beweisen, dass ein Tatbestand nicht vorliegt.
Alina behauptet, dass sie gezahlt hat. Die Zahlung ist ein Tatbestand. Der muss beweisbar sein.
Und wenn sie den Kassenbon nicht aufbewahrt hat, und die Kasse keinen entsprechenden Eintrag hat, dann kann sie ihren Tatbestand nicht beweisen. Von der Beweismittellage hat die Zahlung nie stattgefunden. Und das allein wird ein Gericht würdigen - kann ein Tatbestand nachgewiesen werden und nicht, kann ein Nichttatbestand nachgewiesen werden.
EDIT: An der Stelle bringen Jura-Dozenten gerne ins Feld: Beweisen Sie, dass es keine unsichtbaren Einhörner gibt.
Du hast eine Zahlungspflicht, diese musst du belegen können.
Du hast keine Belastung auf deinem Konto. Also hast du schonmal nicht mit Karte bezahlt. Es bleibt - du vermutest da richtig - nur noch die Barzahlung.
Die Tankstelle muss einen Tagesbon von ihrer Kasse aufbewahren, zudem muss sie jeden Abend Kassensturz machen. Wenn da nichts von deiner Zahlung zu sehen ist, dann ist das (nur) ein Indiz, dass du nicht gezahlt hast.
Im Endeffekt bleibt der Schwarze Peter bei dir. Die Tankstelle muss beweisen, dass sie Benzin geliefert hat (das kann sie wohl); du musst beweisen, dass du gezahlt hast.
Kannst du das nicht, ist der einfachste Weg, aus dieser Sache rauszukommen, zu bezahlen.
Nicht ich muss meine Unschuld beweisen, der andere muss meine Schuld beweisen!
Also muss die Tankstelle meinen Tankvorgang und die Nichtzahlung beweisen.
Das hat nix mit Schuld oder Unschuld zu tun, sondern mit Zahlung oder nicht Zahlung.
Der Tankstellenbetreiber müsste ja beweisen, dass Alina nicht gezahlt hat, also einen Nichtbeweis erbringen. Das ist schon mal per se schlecht möglich.
Alina muss den Beweis erbringen, dass sie gezahlt hat.
Doch. Wer etwas will, der muss beweisen. Tanke will Geld, also muss sie beweisen, dass sie es auch zu kriegen hat.
Da fasse ich mich doch an den Kopp!
Wie will man denn etwas beweisen, was nicht ist?
Beweise mal die Nichtexistenz von unsichtbaren Einhörnen.
Nur Tatbestände können bewiesen werden, nicht Nicht-Tatbestände.
Das ist der Grundsatz der Juristerei: Was ist (oder sein soll) kann / muss bewiesen werden. Was nicht ist, kann auch nicht bewiesen werden.
Mit der Argumentation hier des Nichtbeweises könnte ich tonnenweise Ware auf Rechnung bestellen und hinterher behaupten, ich hätte beim Lieferanten bar bezahlt.
Wenn der nun nicht an jeder Ecke und in jedem Büro eine Kamera hat, die 24/7 aufzeichnet, bin ich fein raus oder was?
Allein die Logik verbietet doch so eine Denkweise!
Nochmal exakt zu deinem Wortlaut:
"...also muss sie beweisen, dass sie es auch zu kriegen hat."
Die Tanke kann beweisen, dass sie Benzin geliefert hat. Das ist der Beweis, dass sie es (das Geld) auch zu kriegen hat.
Nun ist der Ball bei Alina. Sie muss beweisen, dass die Tanke das zu kriegende Geld auch gekriegt hat.
Wenn ich mir an den Kopf fassen würde und das mit den Einhörnern und so ranziehen, und dann noch Dein Beispiel vom Bestellen und so, dann könnte die Tankstelle jeden zweiten Kunden anschreiben, dass er nicht bezahlt hat, weil er keine Quittung mitnimmt und auch kein Video hat vom Bezahlvorgang. Es ist eben nicht alles ein Vergleich, was hinkt. Aber: Wir streiten uns um des Kaisers Bart.
Du hast irgendwo unten ganz richtig geschrieben, dass hier wohl nur der Kassenabgleich helfen wird.
Aber bis dahin will die Tankstelle Geld. Der normale Vorgang ist nämlich, dass sie das gleich bekommt und verbucht. Und das ist wohl hier nicht passiert. Und weil sie Geld will, muss sie erst einmal beweisen, dass sie es kriegt. Und richtig: Dafür könnte es ein Video geben. Und das muss dann auch weitergehen, dass der Bezahlvorgang entweder belegt wird oder eben nicht.
Es geht mir einfach nur um die Behauptung, dass die Tanke das Nichtbezahlen nicht beweisen kann. Doch, kann sie schon. Und nur dann bekommt sie auch ihr Geld.
Hallo.
Die müssen dir beweisen das du nicht bezahlt hast. Wenn auf dem Vidio allerdings klar zu erkennen ist, das du nicht im Kassenraum warst hast du schlechte Karten.
Auf dem Video bzw Bildmaterial wird ja zu sehen sein, ob du nach dem Tanken zur Kasse gegangen bist oder ob du eingestiegen und weggefahren bist.
Das ist doch Quark!
Wer einen Geldbetrag schuldet, muss die Erbringung im Zweifelsfall beweisen. Was meint Ihr denn, wozu es Zahlungsquittungen gibt?