Brief vom Anwalt (PayPal)! :(

1. Brief - (Recht, PayPal, Anwalt) Rückseite - (Recht, PayPal, Anwalt)

6 Antworten

Hallo Seany93,

paypal hat mindestens 2 x versucht, bei dir das Geld auf dem Konto abzubuchen, das war offensichtlich nicht ausreichend gedeckt. Wenn du deine Sorgfaltspflicht in Bankdingen ernstgenommen hättest, wäre dir das aufgefallen.

Was diese Informations- und Mahn-E-Mails angeht, die dich lt. deinen Angaben nicht erreicht haben, wäre zunächst die rechtliche Frage zu klären, ob eine solche Forderung unter Verzicht eines ordentlichen (schriftlichen/brieflichen) Mahnverfahrens überhaupt an ein Inkasso-Unternehmen gegeben werden darf.

Wenn ja - hättest du keine Chance, dann müsstest du die Rechnung bezahlen.

Ich bin gerade dabei, rechtliche "Fachleute" zu finden, die hier evlt. zur Klärung beitragen könnten.

Seany93 
Beitragsersteller
 01.11.2013, 14:24

Wie gesagt, weil ich immer davon ausging dass ich alles notwenig Hinweisende von PayPal auf meine derzeitige eMail-Adresse bekomme, habe ich auch nie was von diesen fehlgeschlagenen Abbuchungen erfahren. Ich habe auch derzeit keine Überweisungen oder so überprüft...

Von der Inkasso habe ich aber derzeit keine eMail wegen des oben genannten Sachverhalts bekommen, das kann ich versichern!

AryaCat  01.11.2013, 14:56
@Seany93

Die Adresse, die als Hauptadresse eingetragen ist, ist die, an die die mails kommen.

Hast du inzwischen mal nachgesehen, welche das ist?

Dass Inkasso keine mails schreibt, ist klar; wenn Briefpost kommt, wirds ernst.

Es geht mir hier erst mal drum, zu klären, ob die Vorgehensweise paypals - also ohne briefliches Mahnverfahren Inkasso einzuschalten - korrekt/zulässig ist.

AryaCat  01.11.2013, 15:11
@AryaCat

So - also diese Vorgehensweise ist wohl zulässig:

Da du in das Lastschriftverfahren aktiv eingewilligt hast, befindest du dich automatisch in Verzug, wenn die Abbuchung fehlschlägt.

D.h. paypal ist nicht verpflichtet, dich per Mahnverfahren in Verzug zu setzen, bevor Inkasso eingeschaltet wird.

Deshalb sind die freundlichen Erinnerungen von paypal auch durchaus ausreichend, wären aber rechtlich nicht mal notwendig gewesen. Wenn du diese freundlichen mails dann auch noch nicht liest - dann ist das wirklich dein Problem.

Du hast deine Sorgfaltspflichten aufs Gröbste verletzt (man sollte schon wissen, wieviel Geld man ungefähr auf dem Konto hat und ob man sich eine paypal-Zahlung erlauben kann; und man sollte auch regelmäßig Auszüge prüfen) - die Rechnung musst du nun wohl leider tragen.

AryaCat  01.11.2013, 16:11
@AryaCat

So Seany93 - hab gerade noch einen Tipp von einem Freund aus einem anderem Forum für dich erhalten; ich zitiere der Einfachheit halber (sein Einverständnis liegt selbstverständlich vor)

Mit diesem Tipp bekommst du es vlt. etwas "billiger":

Meist lassen die Inkassounternehmen mit sich handeln, wenn man sofort überweist. Durch einen Anruf kann man da locker mal schnell 20 - 40 % der Gebühren sparen. Einfach eine Geschichte, dass man unpfändbar ist, sich das Geld leihen würde aber nur den Betrag X leihen könnte....... dann ist schnell mal ein Rabatt drin mit dem Hinweis, dass dieser Rabatt nur bis zum Tag X gilt und der Geldeingang dann gebucht sein muss.

Ratirat  01.11.2013, 16:14
@AryaCat

Hier wurde aber gar kein Inkassounternehmen eingeschaltet.

AryaCat  01.11.2013, 16:26
@Ratirat

KSP-Anwälte: Das ist paypals und Ebays bevorzugtes Inkasso-Unternehmen - kannst es aber auch gerne Forderungsmanagement nennen ;))))

WillLoman  01.11.2013, 17:31
@AryaCat

DH, absolut korrekte Antwort von Dir, "AryaCat" (LG).

AryaCat  01.11.2013, 17:34
@WillLoman

Danke lieber Will - bei DER Unterstützung, die ich dabei hatte... ♥

WillLoman  02.11.2013, 06:48
@AryaCat

Na, nun stell Dein Licht mal nicht unter den Scheffel! Das hast Du doch alles vor meiner Unterstützung erarbeitet :)

Die Briefe lassen sich leider nicht lesen, weil die Auflösung zu schlecht ist.

Ich vermute, dass du den Betrag der Ursprungsrechnung mal mit PayPal bezahlt hast, Paypal konnte diesen dann aber nicht von deinem Bankkonto abheben da dieses nicht ausgeglichen war, oder sonstiges. Dadurch entstehen Schulden auf dem PayPal Konto.

Du kannst einmal an die Firma schreiben, dass sie dir doch bitte einmal eine Fotokpie schicken sollten von den Rechnungen und Mahnungen. Sollte diese Firma sich weigern, dann stimmt etwas nicht mit der Angelegenheit. Daraufhin musst du dann einen Anwalt einschalten, der diese Firma dann ebenfalls auffordert wird Belege zuzusenden. Wenn du allerdings dir ganz sicher bist, das die Forderung zu Recht besteht, dann musst du alle Kosten bezahlen, die auf der Rechnung aufgefuehrt sind. Gehe am besten noch einmal alle deine Kontoauszuege durch, dort muesste ja festzustellen sein, ob du bezahlt hast oder nicht. Auch wenn du meinst du haettest bezahlt kann es ja sein, dass das Geld dir wieder gutgeschrieben wurde auf deinem Konto bei der Bank, weil die Kontonummer nicht gestimmt hat oder du gerade so im Minus warst auf deinem Bankkonto, das eine Abbuchung gar nicht erst efolgt ist.

Log dich bei PayPal ein. Gehe zu "Mein Konto => Mein Profil => E-Mail-Adresse hinzufügen oder entfernen".

Welche Mail-Adressen sind dort vermerkt und bei welcher steht "Standard"? Wenn das deine alte Adresse ist, hast du diese zur Standardkommunikation hinterlegt und die Mahnungen gingen zu Recht dorthin. Anderenfalls liegt ein Fehler von PayPal vor.

Ob du die Forderungen in dem Brief bezahlen musst, kann ich dir aber leider nicht sagen, weil der Brief nicht lesbar ist. Was fordern sie genau (außer der Hauptforderung natürlich)?

Seany93 
Beitragsersteller
 01.11.2013, 13:54

Ja, hast recht... die alte eMail-Adresse war wirklich als Standard festgelegt worden, verdammt! :( Sonst kamen die eMails auch immer auf meine neue Adresse, wie konnte das nur passieren?!

Also da steht, dass PayPal denen mitgeteilt habe, dass ich eine Summe in Höhe von xx Euro zu schulden habe und mich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinde. Diese geltend gemachte Forderung beruht auf der offenen Forderung aus meinem obeng genannten PayPal-Konto und obwohl deren Mandantin mich per E-Mail über den ausstehenden Negativsaldo informiert hatte (leider halt auf der eMail-Adresse, die ich nicht mehr benutze...), habe ich die Forderung bis heute nicht bezahlt. Daher sind die mit der Geltendmachung beauftragen worden. Aufgrund des Zahlungsverzuges also bin ich verpflichtet, auch die Kosten der Inanspruchnahme sowie die weiteren Verzugskosten zu tragen und muss bis spätestens 4. November die Summe von xxx Euro bezahlen auf deren Konto ODER ABER ich kann eine Einzungsermächtigung erteilen.

Ratirat  01.11.2013, 13:58
@Seany93

OK, sind in der Kostenaufstellung Inkassogebühren enthalten? Um wie viel Geld handelt es sich im einzelnen?

Seany93 
Beitragsersteller
 01.11.2013, 14:21
@Ratirat

Hauptforderung 60,99 € , Verzugszinsen 0,15 € , vorgerichtl. Kosten 20 € Gebühr in Höhe von 58,50 € und Auslagenpauschale 11,70 € , insgesamt 151,34 €...

Ratirat  01.11.2013, 15:24
@Seany93

Ob die Höhe der Gebühr korrekt berechnet ist, kann ich nicht genau sagen, eigentlich müssten es etwas weniger sein. Auch gegen die Auslagenpauschale könnte man theoretisch vorgehen - pauschaler Schadenersatz darf nicht gefordert werden. Aber insgesamt sieht das alles in Ordnung aus.

Ich denke, du wirst die Forderung wohl oder übel bezahlen müssen.

Am Besten direkt an PayPal wenden!