Antrag auf Pflichtverteidiger abgelehnt vom Richter
Hallo, ich hab folgende Frage Mein Lebensgefährte erwartet ein verfahren wegen Betrug. Er hat einen Antrag auf einen Pflichtverteidiger gestellt. Der wiederum abgelehnt wurde vom Gericht. Sprich er muss sich also selbst vertreten bei Gericht. Ist das überhaupt zulässig? Geht das denn überhaupt. Zumal ist das überhaupt gerecht. Zumal die ganze Sache nicht mal auf seinen Mist gewachsen ist. Er aber rechtlich haftbar zu machen ist. Wie soll er sich den verteidigen können ohne Anwalt. Ist das ganze eigentlich noch gerecht??
10 Antworten
Einen Pflichtverteidiger bekommt man nur in den Fällen des § 140 StPO. Grob gesagt dann, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als 1 Jahr zu erwarten ist oder man sich GAR nicht selbst verteidigen kann. Beides ist hier nicht zu erwarten.
Pflichtverteidiger ist übrigens auch kein "Umsonst-Anwalt". Der wird nur zunächst vom Staat bezahlt. Im Falle einer Verurteilung fordert der Staat das Geld aber über die Gerichtskostenrechnung von Deinem Mann zurück.
Er kann sich doch einen Anwalt nehmen nach Seinem Vertrauen.Außerdem kann Er Proßesskostenhilfe beantragen.Das wird dann vom Gericht entschieden,ob Es als Darlehen gegeben wird.
Die Kriterien für einen Pflichtverteidiger kannst Du Dir hier mal ansehen: http://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtverteidiger
Dies scheint alles bei Deinem Mann nicht gegeben zu sein. Und Ihr werdet Euch - Wohl oder Übel - einen Anwalt auf eigene Rechnung nehmen müssen.
Er kann doch selber einen Anwalt beauftragen, wo ist das Problem?
Hallo, zum einen ist hier schon der Hinweis auf die Seite von Wikipedia gegeben worden.
Andererseits kann hier keine die Feststellung treffen, warum der Richter dies abgelehnt hat. Dazu meine Empfehlung: Sucht Euch einen Strafverteidiger aus und bittet ihn um ein erstes Beratungsgespräch, was oftmals zwischen 60 bis 100€ liegt. Dabei kann man dann die wichtigsten Fragen stellen und erklären lassen. Auch warum kein Pflichtverteidiger bestellt worden ist usw.
Aus diesem ersten Beratungsgespräch nimmt man zwei Erkenntnisse mit: entwede ich brauche wirklich keinen Rechtsbeistand, dann habt ihr die Gewissheit warum, oder aber ihr erkennt, das ihr einen benötigt und auch warum bzw. dass es evtl. besser wäre einen zu mandatieren. Oftmals werden diese Beratungsgebühren bei Mandatierung gegen das Honorar verrechnet. Alles Gute.