Anspruch auf Stellenbeschreibung
Hallo zusammen,
da ich gerne etwas mehr Geld von meinem Arbeitgeber (AG) haben möchte (öffentlicher Dienst, Kommunalverwaltung), habe ich eine Stellenbeschreibung eingereicht. Mein Fachbereichsleiter weigert sich aber diese zu unterschreiben und meine Tätigkeiten zu bestätigen. Ohne unterschriebene Stellenbeschreibung ist aber eine Bewertung/Höhergruppierung nicht möglich. Als ich ihn gebeten habe, mir zu sagen, was seiner Meinung nach in meiner Stellenbeschreibung stehen soll, habe ich keine Antwort bekommen. Es ist mir also nicht möglich diesen Antrag weiter zu verfolgen.
Jetzt die Frage an die Runde:
Habe ich einen Anspruch darauf, von meinem Arbeitgeber definiert zu bekommen, was meine Stelle an Tätigkeiten umfasst? Muss der AG meine Stellenbeschreibung für alle Stellen vorhalten und wenn ja, wo ist das geregelt?
Vielen Dank für hoffentlich viele Antworten im Voraus!
2 Antworten
Hallo, da hilft dir sicher der Betriebesrat weiter, wenn ihr einen habt. Ein Anrecht auf ein Zeugnis hast du auf jeden Fall und hier müssen deine Tätigkeiten dann auch beschrieben sein.
Naja, dann fordere doch mal ein Zwischenzeugnis an - darauf hast du auf alle Fälle ein Anrecht... und darin sollte dann die Stelle beschrieben sein. ;-)