Darf der Arbeitgeber Mitarbeiter vergleichen?
Hallo, ich habe eine Frage: darf ein AG Mitarbeiter vergleichen? Die Person 1 wurde für eine Tätigkeit eingesetzt. Für die gleiche Tätigkeit wurde ein anderer MA 2 paar Wochen früher eingesetzt. Die Person 1 wird vorgewotfen, dass sie nicht die Vortschritte gemacht hat, die angeblich der MA 2 gemacht hat. Darf der AG das überhaupt? Es war so, dass als die Person 1 in einer Firma gearbeitet hat, wurde sie bereits nach 2 Monate auf andere Tätigkeit eingesetzt, die in gleichem Fachbereich lag, was für Person 1 in Ordnung war. Der MA 2 wurde zwar auch auf die entsprechende Tätigkeit eingesetzt, aber erst als die Person 1 es nachgefragt hat, ob die beide ausprobieren können, selbst zu arbeiten. Quasi wenn die Person 1 es nicht gefragt hätte, würde der MA 1 keine Initiative zeigen, selbständig zu arbeiten.
Gibt es irgendwo im Gesetz oder in den Vorschriften, ob es erlaubt ist oder nicht die Person 1 und den MA2 zu vergleichen und später es vorzuwerfen.
Es geht immer noch über den Arbeitszeugnis, was bei der Person 1 sehr schlecht ausfiel, obwohl sie gut gearbeitet hat. Die Vorwürfe kammen erst nach dem, als die Person 1 höfflich nachgefragt hat, ob sie das Arbeitszeugnis abändern würden, quasi Monate später als der Person1 gekündigt wurde.
Danke im Voraus.
6 Antworten
klar kann man mitarbeiter vergleichen miteinander, warum auch nicht ? dies ist auch ein sachlicher grund: a ist besser als b...
Person 1 muss nächstes mal besser arbeiten !
Was hat das mit der Qualität der Arbeit zu tun ? Deine Einstellung zur Arbeit ist etwas sonderbar.
Ja, der Arbeitnehmer darf Mitarbeiter bewerten und vergleichen. Allerdings sollten gleiche Voraussetzungen herrschen, und das ist hier nicht der Fall.
Unfair, aber nicht ungesetzlich.
Sprich doch mal mit dem Betriebsrat, wenn es einen gibt.
Ich denke nicht, dass man es ihm "vorwerfen" kann, aber das nicht erreichen von Zielen oder das langsamere Erlernen wäre für mich als Arbeitgeber durchaus ein Grund jemand anderen für eine Stelle zu verwenden...
Insofern finde ich den Vorwurf das falsche Mittel aber auf Leistung zu achten darf und sollte der Arbeitgeber
für mich hört sich das nicht nach einem Rechtsverstoß an. Der AG darf Mitarbeiter zwar nicht unterschiedlich behandeln aber durchaus unterschiedlich beurteilen. Das Arbeitszeugnis muss natürlich auch neutral formuliert werden, sollte der AG aber der Überzeugung seien, der eine AN war schlechter als der andere, darf das Arbeitszeugnis auch schlechter ausfallen.
Noch besser!!! Innerhalb 3 Monate 40 Überstunden!