Anspruch auf Bafög nach Scheinstudium?
Hallo,
Ich mache diesen Sommer Abitur und habe vor mich bei einem Studiengang einzutragen damit ich das nächste Jahr erstmal noch Krankenversichert bin, Kindergeld bekomme, etc.
Derzeit weis ich nämlich sowieso noch nicht was genau ich dann im 1-2 Jahren dann mal wirklich Studieren will.
Ich habe nicht vor während des Scheinstudiums Bafög zu beantragen. Allerdings dann wenn ich mal wirklich studiere halt schon.
Aber habe ich dann noch überhaupt Anspruch auf Bafög? -Und unter welchen Voraussetzung?
Vielleicht haben da ja einige Leute auch schon Erfahrung gemacht...?
2 Antworten
Auf irgendeinerweise kommte es mir vor, daß du Schwierigkeiten mit deinen Ansprüchen hast. Da jeder Fall anders gelagert ist, wäre es nicht an dir, deine Situation zu verifizieren? Anstatt : Hier. Auf ein "Vielleicht" hinaus?
Oder?
Hallo,
dafür hätte gereicht dich "ausbildungssuchend" zu melden. Dafür braucht du kein Scheinstudium.
Wie Kristall08 schon geschrieben hat werden deine scheinstudierten Semester angerechnet.
Sinnvoller wäre es dich einfach ausbildungssuchend zu melden. Dann ist für Krankenkasse und Kindergeld weiterhin gesorgt und du hast keine Nachteile später.