Anspruch auf Arbeitslosengeld als Ausbildungssuchende?

2 Antworten

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Von der Agentur für Arbeit steht dir erst etwas zu wenn du arbeitslos wärst und die Anwartschaftszeiten erfüllt hättest !

Diese wären dann erfüllt,wenn du innerhalb von 2 Jahren min.1 Jahr ( 360 Tage ) eine Versicherungspflicht nachweisen könntest,es müssten also in dieser Zeit Beiträge in die Arbeitslosenversicherung abgeführt worden sein.

Es bliebe dann also nur noch das ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter,dies wäre im Gegensatz zum Arbeitslosengeld ( ALG - 1 ) keine Lohnersatz / Versicherungsleistung,sondern hiebei handelt es sich um eine Sozialleistung.

Diese bekommt man wenn nach dem SGB - ll eine Bedürftigkeit vorliegt,da du noch unter 25 bist könntest du also nur gemeinsam mit deinen Eltern einen evtl.Anspruch haben,weil diese nach dem SGB - ll bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres vorrangig für deinen Unterhalt zuständig sind.

Du alleine hast also unabhängig vom Einkommen und Vermögen deiner Eltern keinen eigenen Anspruch.

isomatte  13.10.2017, 14:18

Danke dir für deinen Stern !

du wohnst zu Hause - bis zum Abschluss der Erstausbildung sind deine Eltern für dich zuständig

was hast bis zum heutigen Zeitpunkt so getrieben?

Abnehmen15Kilo 
Beitragsersteller
 02.10.2017, 15:57

İch habe bestimmt mehr als 150bewerbungen rausgeschickt hatte auch zig vorstellungsgespräche leider ohne erfolg

peterobm  02.10.2017, 16:04
@Abnehmen15Kilo

dann solltst dich mal überregional bewerben - da kann es durchaus was geben - BAB - Bafög - kommt aber wiederum auf den Verdienst deiner Eltern an