Führerschein nach 10/15 Jahren neu beantragen, was geschieht bei rückzug des Antrages
Ich habe so vor geschätzten 10 jahren meinen Führerschein wegen Alkohol am Steuer verloren.
Seit dem hatte ich zwar mehrfach mal bei der Fühhrerscheinstelle des Strassenverkehrsamtes angefragt, doch durch häufige Umzüge kam es nicht dazu das ich einen Antrag auf Neuerteilung stellte.
Da ich entweder immer in der Nähe des Arbeitsplatzes wohnte oder Arbeitslos war stellte sich für mich auch nicht der übermässige Drang dar den Führerschein UNBEDINGT wieder haben zu müssen.
Die hat sich jedoch durch Gesundheitliche einschränkungen (kaputte Knie) geändert.
Gerichtlich wurde damals keine Empfehlung ausgesprüchen das ich eine MPU machen müsse.
Ich habe hier bereits mehrere Beiträge gelesen da ging es um die 10 Jahre + 5 Jahre Anlaufhemmung (heisst es wohl).
In den Beiträgen wurde eines nicht ganz klar:
Kann ich den Antrag stellen und falls eine MPU verlangt wird, diese ggf. negativ ausfällt, den Antrag bei der Führerscheinstelle zurück ziehen ohne das die 10 bzw. 15 Jahre wieder von vorne Anlaufen so das ich den Führerschein ggf. in 5 Jahren einfach nur neu machen kann ohne MPU und auflagen?
sehe ich das richtig?
7 Antworten
Wie schon mehrfach beantwortet:
Bei einer Entziehung/ Versagung tritt nach 10 Jahren eine Verwertungsfrist ein; bei Mitteilung damalig an das KBA (Flensburg) erst nach 15 Jahren. Ebenso, wenn noch nie eine FE erlangt wurde. Wenn in diesem Zeitraum keine Aktivitäten bzg einer Neuerteilung erfolgt sind und keine weiteren Delikte hinzugekommen sind, kann das im Idealfall heissen, dass ein neuer Antrag zu stellen ist (Verw.Gebühr) und nach Prüfung der Unterlagen i.d.R. 4 Wo später dem Antrag ohne eine damalig zu fordernde und heute nicht mehr geforderte MPU eine Wiedererteilung erfolgt.
Ab dem 01.10.2008 ist auch keine erneute FS-Prüfung theoretisch wie praktisch mehr erforderlich, da diese Regelung (24MonFrist) ersatzlos gestrichen wurde. Die Änderung der FE-Richtlinie ab 19.01.2009 verhindert explizit die Nutzung einer im Ausland erworbenen FE, solange hier in der BRD die Anordnung zu einer MPU besteht.
Ihre Frage beantwortet sich dahingehend: "Nein, sobald Sie in Form eines Antrages auf WE der FE tätig werden, wird die Verjährungsfrist unterbrochen + beginnt von vorne. Sorry."
Gruss v.d. sonnigen Insel Fehmarn
Falls Ihnen die Antworten weitergeholfen haben und/ oder gefallen haben, wirft ein "Danke Schön", eine Reaktion oder gar eine "Hilfreichste Antwort" immer einen guten Eindruck auf den Frager.
Es ist tatsächlich so, dass durch eine Antragstellung -auch wenn dieser zurück gezogen wird- die Verjährungsfrist unterbrochen wird.
Somit ist die Antwort in o.a. Link nicht richtig.
Gruss v.d. sonnigen Insel Fehmarn
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du brauchst nach 10 Jahren überhaupt nix mehr beantragen, sondern kannst gleich einen neuen Führerschein machen.
Habe ich auch gemacht und zwar in 6 Wochen mit ein paar Doppelstunden.
Also zuerst sollte man wissen mit welcher Promillezahl Dir der FS abgenommen wurde.
Bei über 1,6 musst Du eine MPU machen. Das ist Pflicht. Falls Du in den vergangen Jahren keinen Antrag gestellt hast liegt die Verjährungsfrist bei 15 Jahren. In dieser Zeit dürfen aber kein Antrag gestellt, oder sonstige Eintragungen in deinem Führerscheinzeugnis gemacht worden sein.
Du kannst aber bei der Führerscheinbehörde Akteneinsicht verlangen. Dann weißt Du ob noch etwas in der Akte steht, oder es "schon" gelöscht wurde.
Ja musst du neu beantragen, Auflagen wie MPU bekommst du von der Führerscheinstele auferlegt.
Wenn die MPU negativ ausfällt, kannst du den Antrag zurückziehen, das negative Gutachten auch keinen Fall der Führerscheinstelle vorlegen, das Gutachten ist deins und du kannst bestimmen wer dies bekommt und wer nicht.
Nach 15 Jahren wenn der Eintrag in deiner Führerscheinakte nicht mehr gegen dich verwendbar ist, kannst du ohne Auflage einer MPU die Fahrerlaubnis neu beantragen.
Nach einer solch langen Zeit wird die Führerscheinstelle aber ein Nachweis deiner Kenntnisse im Strassenverkehr verlangen, dies kann durch Theorieunterricht und Fahrstunden geschehen.
Wenn du nachweislich belegen kannst, dass du in den letzten Jahren mit einem fahrerlaubnifreien Fahrzeug am Verkehr teilgenommen hast, z.B. Mofa, dann kann davon abgesehen werden.
Gerichtlich wurde damals keine Empfehlung ausgesprüchen das ich eine MPU machen müsse.
Eine MPU ist auch keine Sache des Gerichtes, sondern wird von der Führerscheinstelle verlangt wenn bei Neubeantragung der Fahrerlaubnis Zweifel an der Eignung zur Teilnahme am Strassenverkehr vorliegen.
Hallo Sammelwut,
es gibt seit ein paar Jahren ein EU-Gesetz.Dadurch kannst Du nach 10 Jahren Deinen Führerschein ohne MPU wiederbekommen.
Ich habe zwei Bekannte die das gemacht haben.Einer hatte den Führerschein 12 Jahre weg, der andere 15.
Du mußt nur aufs Bürgeramt gehen und ihn beantragen. Außerdem brauchst Du ein augenärztliches Attest und ein polizeiliches Führungszeugnis. Wenn alles beisammen ist dauert es ca. 5 Wochen und Du kannst Deinen neuen Führerschein auf dem Landratsamt abholen (Benachrichtigung wird geschickt).
Das ganze kostet etwa 110-130€, je nach Gebühren.
Das ist jetzt kein Witz. Die beiden haben ihre Führerscheine jetzt schon über zwei Jahre.
Das Problem ist die 10 jährige Tilgungsfrist des Eintrages beginnt spätestens nach 5 Jahren seit Rechtskraft, und frühestens bei Beantragung der Fahrerlaubnis.
Daher kommen in den meisten Fällen eine Verwertbarkeit von insgesamt 15 Jahren zusammen, da innerhalb den ersten 5 Jahren nach Rechtskraft keine Fahrerlaubnis beantragt wurde, und die Tilgungsfrist somit nach 5 Jahren beginnt.
Beide haben den Führerschein nach Ablauf der Sperre beantragt sind aber bei der 1. MPU durchgefallen und haben es dann sein lassen
Tilgungsbeginn der 10 Jahre beginnt in deinem Beispiel bei Neubeantragung der Fahrerlaubnis.
Da vermutlich die Sperre bei etwa 1 Jahr lag, und danach eine Neubeantragung erfolgte, begann ab diesem Zeitpunkt die Tilgungsfrist der 10 Jahre, nach etwa 11 Jahren war dann die Eintragung in der Führerscheinakte nicht mehr verwertbar.
Hier im Fall des Fragestellers erfolgte nach dessen Schilderung noch keine Neubeantragung der Fahrerlaubnis, somit begann die Tilgungsfrist der Eintragung in der Führerscheinakte 5 Jahre nach Rechtskraft.
dann verstehe ich nun gerade nicht warum hier :
http://www.gutefrage.net/frage/fuehrerschein-nach-ueber-10-jahren-zurueck-ohne-mpu
geraten wird den Antrag zurück zu ziehen wenn die MPU erfolglos also nedativ war, weil dies dann keinerlei auswirkungen auf die frist hätte??
hmm
verwirrend