Anrechnung auf Hartz 4
Ich besitzte einen Fondsdepot der mal einen Wert von ca. 4000€ besaß als ich anfangen musste Hartz 4 zu beziehen. Das war auch soweit in Ordnung da es noch unter dem war was ich besitzen konnte. Doch dann wurde der Fond aufgelöst und der Gewinn wird alles halbe Jahr, als eine Ausschüttung ausgezahlt und damit aufgelöst. Nun habe ich fürs letzte Jahr ca. 500€ Ausschüttung bekommen und der Wert dieser Anlage ist aber um 1000€ gesunken. Somit habe ich 500 € verlust gemacht. Aber das Amt will das troztdem zum größten Teil anrechnen, als Einkommen. Dürfen sie das? Das würde ja heißen das ich bis zur vollständigen auflösung ende des Jahres 2000€ verlust hatte und 2000€ nur Ausbezahlt bekommen habe, wovon das Amt mir fast alles abnimmt. Dann hätte ich den Fond gleich dem Amt schenken können, weil ich von dem Geld nichts mehr habe für die Zukunft und ich es nicht mehr neu irgendwie Anlegen kann. Hätte ich Gewinn gemacht, hätte ich das ja verstanden, was jedoch nicht der Fall war.
4 Antworten
Bei ALG II ist jegliches Einlommen anzurechnen, ausser:
"Nicht verwertbare Vermögen eines Hartz IV 4 ALG II Empfängers sind sogenannte Schonvermögen, dazu zählen
• das angesparte Vermögen der "Riester Rente, angespartes Schmerzensgeld,
• eine private Alterssicherung bei ehemaliger Selbständigkeit,
• ein angemessenes Auto pro Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft bis 7.500 EURO,
• ein angemessener Hausrat, Vermögen für eine Altersversorgung,
• Eigentum welches man selber nutzt (120m² für eine Eigentumswohnung und 130m² für ein Eigenheim),
• was zur Beschaffung und Erhalt eines angemessenen Hausgrundstücks für behinderte oder pflegebedürftige Personen benötigt wird
• und wenn durch Verkauf mit einem Verlust von mehr als 10% zu rechnen ist."
http://www.hartz4hilfthartz4.de/cms/html/hartz-4-iv-alg-ii-freibetrag-einkommen.html
Das Jobcenter geht von der Anfangssumme aus und das muss es auch,du kannst ja das Jobcenter nicht für deine Risikobereitschaft verantwortlich machen !
Hättest du das schön auf deinem Sparbuch gebunkert,würde dir auch nicht ein Großteil deines Vermögens fehlen.
So bekommt man wenigstens einen Kommentar,auch wenn es nur eine Verbesserung oder eine Kritik ist,besser als gar keinen !
isomatte
Du hast einen bescheid darüber bekommen? Dann hast du 4 Wochen zeit, einen Widerspruch zu schreiben.
Die Ausschüttung wird wohl vom JC als Einnahmezufluss bilanziert. Das ist sicherlich eine rechtswidrige Auffassung. Hier wird ja einfach nur dein Sparbetrag - umständlich - umorganisiert.
Streite dich mit dem JC! :-) Du dürftest große Erfolgschancen haben. :-)
Danke werde mein Glück mal versuchen. Muss bestimmt wieder zum Anwalt wegen denen, weil ohne bekommt man noch nicht mal einen Termin hier in Gießen.
In Gießen werdet ihr doch sicher auch eine Arbeitsloseninitiative haben, eine interessengemeinschaft von hartz 4-Empfängern... Check das mal. Da bekommst du auch Hilfe und Unterstützung.
Aber das Amt will das troztdem zum größten Teil anrechnen, als Einkommen. Dürfen sie das?
Das dürfen die nicht nur, die MÜSSEN es.
Das ist auch völlig richtig so.
Käse. Und eine rechtswidrige Auffassung. Denn derzufolge würde die Auflösung jedweden Sparguthabens schlussendlich - widerrechtlich - als Einnahmezufluss konstruierbar sein. :-) Da hat irgendein Sachbearbeiter einfach nicht richtig ausgeschlafen... :-)
Habe auch schon versucht es ihnen zu erklären, die meinten aber das die Anrechnung richtig sei, da es eine Einnahme von einem aderen Konto auf mein eigenes wäre und somit eine Einnahme. Dabei ist es mein Geld das durch eine Ausschüttung ausgezahlt wird, weil der Fond ab Oktober nicht mehr existiert.
Käse hoch drei! :-) Der ahnungs- und planlose Sachbearbeiter will dich hier über den Tisch ziehen - sicher mit bestem gewissen, aber eben ohne Ahnung.
Das Depotkonto ist einfach dein Sparkonto! Dein Sparguthaben ist Schonvermögen, dass z.B. u.a. für Ersatzanschaffungen ausgegeben werden kann. Dazu aber muss es eben mitunter auch auf dein Konto überwiesen werden. Bzw. Erfolgen halt Gutschriften auf dein Giro durch die Auflösung des Fonds. Aber es handelt sich hier immer um dein Schonvermögen. Wie du das kontentechnisch organisierst, hat das JC eigentlich gar nicht zu interessieren! :-)
Versuche einfach mal, dem Sachbearbeiter ruhig, sachlich und pädagogisch diese Zusammenhänge zu erläutern... :-) Zuguterletzt weißt du ihn bedauernd daraufhin, dass du alternativ einen Widerspruch schreiben musst und er dann fachlich ziemlich dumm dasteht... :-)
Danke für die Antwort, auch wenn ich es nicht verstehe. Schließlich habe ich keine Wirtschaftlichen Gewinne erzielt. Nah dann gehe ich nachher dahin und schenke denen meine Anlage, wenn mir nichts von der Anlage bleibt, die ich fürs alter wollte.
Iso! Was ist heute nur los mit dir??? :-) Auch ein Depotkonto ist ein Sparkonto! :-)))