Ebay Trotz Hartz 4?
Hallo...ich lebe vom Amt und bekomme Hartz 4. Durch meinen alten Beruf als Heimwerker habe ich noch eine Leistensäge im Keller gefunden die ich gerne in Ebay verkaufen würde..die Leistensäge würde ungefähr 500-550 euro einbringen. Kann ich da ärger mit dem amt bekommen oder irgendwelche Strafe / Kürzungen? Es ist ein einmaliger verkauf!
7 Antworten
Es wird angerechnet. Dir darf auch niemand mal eben so hochwertige Kleidung, oder Möbel, oder elektronische Waren schenken. Alles, was offiziell läuft, kann auch offiziell angerechnet werden. Alles klar?
Ja, allerdings. Da Geld wird dir auf deine Bezüge angerechnet. Sprich ,du bekommst den Wert, den du bekommst, vom Amt gekürzt.
Tip: Mach das über PayPal und Park da Geld auf dem PP-Konto. Da wird nicht kontrolliert.
Das Amt wird diese Einnahme verrechnen wollen! Falls das Geld auf dein Konto wandert, kriegt Väterchen Staat das irgendwann heraus und du musst ALG II zurückzahlen.
Kannst es z.B auch mal bei eBay Kleinanzeigen versuchen. Angebotsformat: Barzahlung bei Abholung.
Dein eigentum darfst du jederzeit verkaufen und das jobcenter HAT KEIN ANRECH AIUF ANRECHNUNG Vor allem hast du das RECHT 200€ pro Lebensalter Anrechnungsfrei zu besitzen quelle sgb3(sozialgesetzbuch 3). Nur bei Dauer einkauf und verkauf bei ebay sieht es dan anders aus aber nicht bei einzele verkäufe.
Probleme bei ebay verkäufen gibt's nur wenn man dir gewerblichen Handel vorwerfen könnte oder es sich dabei um Vermögenswerte handelt die du beim Antrag hättest angeben müssen. Ist beides nicht der Fall hält handelt es sich um eine normale Vermögensumwandlung und das darf auch ein Hartz4 Empfänger.
also dann lieber doch in bar verkaufen