Anlieger frei bei Bauarbeiten, wie ist das rechtlich (siehe Frage unten)?
Hallo, weiß jemand wie es bei Straßen mit der Beschilderung "Anlieger frei" ist, wenn auf dieser Straße Bauarbeiten durchgeführt werden müssen. Dürfen dann die Bauarbeiter mit den LKW und anderen Nutzungsfahrzeuge die Straße befahren oder sogar beparken? Oder ist das rechtlich verboten?
7 Antworten
Ja - Baustellenfahrzeuge dürfen durch und auch gegebenefalls parken.
Hier wird recht übersichtlich beschrieben, wie es sich bei einem Schild mit "Anlieger frei" verhält:
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/baurecht__oeffentliches_/anlieger_frei
http://www.rechtslexikon.net/d/anlieger/anlieger.htm
Die Rechtsbeziehung der Bauarbeiter zu einem Grundstück ergibt sich zwangsläufig aus der Auftragserteilung durch den Grundstückseigentümer.
Dürfen dann die Bauarbeiter mit den LKW und anderen Nutzungsfahrzeuge die Straße befahren oder sogar beparken? Oder ist das rechtlich verboten?
Natürlich dürfen die Baufahrzeuge da rein - wie sollen die Arbeiten denn sonst ausgeführt werden???
Anlieger ist jeder, der in der Straße etwas zu erledigen hat - Baufahrzeuge (und die privaten Fahrzeuge von Bauarbeiten) sind also Anlieger.
Genau so wie Müllabfuhr, Busse auf Linienfahrt, Postboten, Handwerker, die in irgendeinem Haus arbeiten, Polizei, Besucher von Anwohnern, ...
Ja sicher dürfen sie das. Die wollen ja Geld verdienen, also werden sie nicht zum Spaß anfangen, die Straße aufzubuddeln, sondern weil sie von der Stadt einen Auftrag bekommen haben. Die Stadt wird ihnen dann wohl kaum gleichzeitig das Befahren der Straße verbieten.
ja das dürfen Sie
um was geht's den genau ?
Ich habe einen Zettel verpasst bekommen weil ich mit einem Nutzungsfahrzeug auf einer Anlieger frei geparkt habe. Meine Arbeitsstelle war unmittelbar 20 bis 30 Meter entfernt und zwar auf der gleichen Straße. Ist das rechtlich?
was für ein Nutzfahrzeug zu welchem zweck
Das war eine Art "Kipp-LKW" natürlich für die Arbeit
dan darfst du das, allerdings nur zur Anlieferung. Danach solltest du die Straße so schnell wie möglich wieder Freigeben.
Heißt es dann aber nicht "Anlieger bis Baustelle frei"?