Darf ich als Angler in Straße mit dem Zeichen 260 + Zusatzzeichen "Anlieger frei"?
Hallo. Ich bin leidenschaftliche Anglerin. Um an eine Angelplatz zu kommen musste ich am 22.05.2016 eine Straße befahren an der das Schild steht Zeichen 260 mit dem Zusatzschild "Anlieger frei". Am Freitag kam der Busgeldbescheid in Höhe von 30 Euro. Meine frage: Bin ich mit gültigem Jahresfischereischein berichtigt in diese Straße einzufahren und dort zu parken? Hoffe meine Schilderung ist verständlich.
5 Antworten
NEUE INFO :
Habe eben mit der zuständigen Sachbearbeiterin telefoniert.
Laut Ihrer Aussage ist das Verwarnungsgeld rechtens.
Weil man als Angler nicht als Anlieger zählt.
Und der gesamte Bereich Tag und Nacht für Feuerwehr und Rettungswagen frei sein muss. (Meiner Ansicht nach kann da locker ein 40 t lkw durch fahren ), wenn da ein Auto geparkt ist. Zumal ich auf dem Grünstreifen geparkt habe, gerade um niemanden zu behindern.)
ich würde an deiner stelle mal bei der Polizei ganz unverbindlich nachfragen. wenn es keine andere Möglichkeit gibt zu dem angelplatz zu kommen, wirst du vielleicht recht bekommen
Wenn es keine andere Möglichkeit gäbe, wäre das Schild nicht da!
Ich werde einfach mal bei der zuständigen Behörde anrufen. Ein längerer Spaziergang gut bepackt mit allem Angelzeug wäre die andere Möglichleit.
http://www.mag-mobil.de/2011/auto-und-finanzen/wer-ist-anlieger.html
Lies mal was in diesem Artikel steht. Demnach war die Strafe für dich rechtens.
Wenn der Anglerplatz nur über diesen Weg zu erreichen ist und er innerhalb dieses Bereiches liegt dann bist Du natürlich Anlieger.
Erläutere das so, dann sollte das Verfahren eingestellt werden.
Einfach gesagt:
Wenn das Zusatzzeichen “Anlieger frei” verwendet wird, dann ist es erlaubt ungehindert diese Wege zum Angelplatz zu befahren. Im Gegensatz zu “Anwohner frei” bzw. "Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei" darf es keine Probleme geben, man hat ja ein Anliegen.