Mittelfinger auf instagram hochgeladen und angezeigt bei der Polizei?
Die Polizei hat mir einen Brief zur beschuldigtenvernehmung geschickt weil ich auf instagram ein Bild hochgeladen habe wo ich ein Mittelfinger gezeigt hatte. Ich hatte jedoch keinen Adressaten genannt. Eine psychisch gestörte Person hat daraufhin eine Anzeige wegen beleidigung erstattet und die Polizei hat das auch noch komischerweise aufgenommen. Wie kann ich oder sollte ich vorgehen
5 Antworten
Ignorieren, die sind einfach nur dazu verpflichtet. Niemand würde dich wegen sowas vor Gericht ziehen. xD
die Polizei hat das auch noch komischerweise aufgenommen
Was sollen wir denn sonst tun?
§ 258 StGB Strafvereitelung(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 258a StGB Strafvereitelung im Amt(1) Ist in den Fällen des § 258 Abs. 1 der Täter als Amtsträger zur Mitwirkung bei dem Strafverfahren oder dem Verfahren zur Anordnung der Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) oder ist er in den Fällen des § 258 Abs. 2 als Amtsträger zur Mitwirkung bei der Vollstreckung der Strafe oder Maßnahme berufen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Darauf hat jetzt kein Kollege so wirklich viel Bock...
Aber was wird passieren: Nichts!
Beleidigungen werden i.d.R. sowieso auf Grund mangelnden öffentlichem Interesse eingestellt. In dem Fall seh ich noch nicht mal eine Beleidigung vorliegen, da ja kein "Adressat" vorhanden ist.
Wenns eine schriftliche Äußerung war, tät ich zurückschreiben, dass du niemanden beleidigen wolltest.
Wenns eine Vorladung war, würde ich gar nicht erst hingehen (halt telefonisch Bescheid geben, dass du auf dein Aussagerecht erstmal verzichtest...).
wenn ich Deine Fragen so betrachte, denke ich dass es sich für Dich lohnen würde, wenn Du einen Rechtsanwalt in Festeinstellung nimmst.
Hahahahahahahhsjhaha
Haha xDF
Anzeigen kann man immer jeden wegen allem. Ob das aber weiter verfolgt wird und vor Gericht wegen so einem Unsinn ist Hochstapler unwahrscheinlich.
Wie kommst Du darauf, dass die Person "psychisch gestört" ist?
Das macht sie aber nicht "psychisch gestört". Da gehört schon etwas mehr zu, als sich schnell angegriffen zu fühlen.
Wer "Kunst" anzeigt, ist psyschich gestört.
Es gibt immer Leute die sich von irgendwas vor den Kopf gestoßen fühlen obwohl sie gar nicht konkreter Adressat waren.