Fahrverbot von 4 Wochen: Wer kann mir die genauen Einzelheiten nennen?
Hallo Forum,
ich bin zu schnell gefahren und werde nun mit einem Fahrverbot von 4 Wochen (plus 4 Punkte plus Bußgeld) bestraft. Wer kann mir etwas über den genauen Ablauf des Fahrverbots mitteilen? Da ich erstmalig davon betroffen bin, kann ich den Beginn des Fahrverbots bis zu vier Monate verschieben.
Wie geht das genau: Sind die vier Wochen Fahrverbot an einen Kalendermonat gekoppelt, also z.B. vom 01.12.12 bis 31.12.12 oder kann ich den Beginn frei wählen, beispielsweise vom 13.12.12 bis 12.01.13? Sind es vier Wochen Fahrverbot (= 28 Tage) oder ist es ein Monat (= bis zu 31 Tage)? Ab wann beginnt der erste und letzte Tag zu zählen? Theoretisch könnte ich ja um 23.59 Uhr den Führerschein abgeben und ihn mir nach 4 Wochen um 0.01 Uhr wieder abholen. Tatsächlich sind das dann praktisch zwei Tage weniger.
Wo gebe ich den Führerschein eigentlich ab? Ist das bei jeder Polizeidienststelle möglich oder geht das auch auf dem Postweg?
Außerdem gibt es eine Vorgabe, dass innerhalb von 12 Monaten bestimmte Verkehrsverstöße härter bestraft werden. Um was handelt es sich dabei genau? Ab wann beginnen die 12 Monate zu laufen: mit dem Tag der Anzeige wegen der erhöhten Geschwindigkeit oder mit der Rechtskraft, die ja erst nach der noch zu erfolgenden Anhörung und dem dann erlassenen Bescheid erfolgt.
Und noch eine ergänzende Frage: Habe ich etwas Wesentliches zu fragen vergessen? Gibt es noch einen "guten Tipp"? Meine Geschwindigkeitsüberschreitung lag bei rund 60 km/h auf der Autobahn und ist per Videoaufzeichnung festgehalten. Äußerungen dazu habe ich zwar nicht gemacht, aber die Sache ist schon sehr eindeutig. Punkte habe ich bisher keine. Ich brauche das Fahrzeug auch nicht zwingend beruflich, allerdings ist das Fahrverbot schon schwierig in meinen Alltag zu integrieren.
Viele Fragen und die Hoffnung auf einige gute Antworten. Dafür schon jetzt vielen Dank!
Thnne
6 Antworten
Das Fahrverbot beträgt 1 Monat, nicht nur 4 Wochen.
Den Führerschein musst Du auf der Behörde abgeben bzw. hinsenden die den Bußgeldbescheid ausgestellt hat. Ersatzweise ist es auch in manchen Bundesländern bei der Polizei möglich, da musst Du aber verbindlich nachfragen - nicht das noch Nachteile entstehen. Die meisten Polizeidienstellen lehnen die Annahme aber ab.
Das Fahrverbot beginnt an dem Tag an dem Dein Führerschein bei der Behörde hinterlegt wurde und endet 1 Monat später. Tricksen mit der Uhrzeit kannst Du da kaum, denn ich kenne keine Behörde die um 23:59 noch geöffnet hat. ;) Hier zählt dann der Eingang bei der Behörde.
Oft wird der Führerschein schon ein paar Tage vor dem Ende des Fahrverbotes zugesandt, fahren darfst Du aber erst dann wenn der Monat vorbei ist.
Wenn Du innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides wieder einen Geschwindigkeitsverstoß von 26km/h oder mehr begehen solltest folgt automatisch auch wieder ein Fahrverbot von 1 Monat.
Noch etwas zu Folgetaten:
Du musst bei allen Geschwindigkeitsverstößen die Du vielleicht in der Zukunft begehst damit rechnen das der Bußgeldregelsatz aufgrund von Voreintragungen verdoppelt wird. Das gilt solange wie diese Punkte nicht getilgt sind.
Den Führerschein gibst du bei der für dich zuständigen Straßenverkehrsbehörde bzw. Führerscheinstelle ab, analog dazu nimmt ihn die Polizei auch sicherlich entgegen. Regel-Ansprechpartner ist jedoch die bußgelderlassende Behörde. Ob du hier den Postweg oder den persönlichen Weg nimmst, ist egal. Solltest du ihn per Post schicken, würde ich das jedoch als Einschreiben machen.
Du kannst das Fahrverbot "sozialverträglich" legen, sprich z. B. in deinen Urlaub oder ähnliches.
Wenn du nicht zwingend auf das KFZ angewiesen bist, würde ich das Fahrverbot so schnell als möglich antreten.
Deine "Zeitrechnung" funktioniert nicht, da du praktisch Schwierigkeiten damit haben wirst, den Führerschein um 0:01 Uhr abzuholen, ebenso ist es mit der Abgabe. Versuch hier nicht zu schummeln, das hat noch keiner geschafft.
Vier Wochen heißt 4 Kalenderwochen mit Beginn des auf die Abgabe folgenden Tages.
Vier Wochen heißt 4 Kalenderwochen
Das Fahrverbot wird für 1 Monat angeordnet, nicht nur für 4 Wochen.
Hallo, darf ich hier was hinzufügen...
habe das Fahrverbot mit Hilfe von Rechtsschutz etwas nach hinten verschieben können.
Einspruch eingelegt, wieder zurückgezogen kurz vor dem Gerichtstermin, dadurch ein paar Monate gewonnen, damit ich den FS nicht im Winter abgeben musste.
Nun habe ich danach keinen genauen Termin vom Gericht genannt bekommen, aber mein Anwalt sagte, spätestens zum 12.6. sollte ich ihn abgegeben haben, da ich zu der Zeit (12.2.) den Einspruch zurückgenommen habe.
Also wenn ich ihn z.B. persönlich um 10 Uhr am 12.6. abgebe,
Geht das FV dann vom 13.6. bis zum 12.7. ?
Darf ich am 12.6. dann noch wieder mein Auto nach Hause bewegen ?
Danke schonmal und MfG ...
Den Beamten möchte ich sehen, der um 23.59 Deinen Schein entgegennimmt und 4 Wochen später um 00.01 antritt, um ihn Dir wiederzuzgeben.
Hallo
ergänzend zu den anderen Antworten:
schaue, dass du deinen FS im Februar abgibst, dann hast du ein paar Tage weniger:)
wenn du in Bayern wohnst kannst du deinen FS auf jeder Polizeiwache abgeben, auch Nachts um 23.59 Uhr
du kannst deinen Fs auf jedem Amt abgeben, egal welches!
während deinem Fahrverbot darfst du nur Fahrrad fahren, kein Mofa usw..