Angesteller einfach abgehauen, keine Konsequenzen?

4 Antworten

Nun, streng genommen könnte dein Chef ihn auf Schadenersatz verklagen, wenn sein plötzliches Fernbleiben von der Arbeit belegbare Kosten verursacht hat (beispielsweise für wesentlich teurere, spontane Aushilfskräfte). Und natürlich muss dein Chef für die nicht geleisteten Arbeitstage auch kein Gehalt zahlen.

Allerdings dürfte selbst im Falle entstandener Kosten die Sache die Mühe tatsächlich nicht wert sein. Deshalb hat dein Chef wahrscheinlich auch davon abgesehen, dort irgendwas zu tun.

Du kannst niemand in die Arbeit zwingen und ab dem Tag des Fernbleibens bekommt er auch keinen Lohn. Du bist nicht der Chef also geht es dich nichts an.

Auf ein gutes Zeugnis kommt es ihm nicht an und somit hat man keine Handhabe. Willst du ihn vor dem Arbeitsgericht auf seine Arbeitsleistung und Einhaltung einer ordentlichen Kündigungsfrist verklagen oder was? Mach dich doch nicht lächerlich

GavinG 
Beitragsersteller
 27.12.2019, 21:54

Du missverstehst das. Nehmen wir an ich hätte ein anderes Job Angebot, eines das besser wäre. Der andere Arbeitgeber liegt in der Schweiz und er würde mich am liebsten jetzt sofort nehmen. Könnte ich von heute auf morgen einfach verschwinden? Weil eigentlich bin ich ja verpflichtet die Kündigungsfrist einzuhalten. Ich weiß aber nicht welche Konsequenzen das bringt wenn man das nicht einhält. Insofern, könnte ich quasi auch einfach abhauen?

Segnbora  27.12.2019, 22:13
@GavinG

Ich hab dir die Antwort schon gegeben. Du kannst den Arbeitnehmer nicht vors Arbeitsgericht ziehen und auf Arbeitsleistung verklagen und wenn er verurteilt wird, arbeitet er dann schön zuverlässig die restlichen Tage bis zum Ende der Kündigungsfrist ab? WAS willst du machen als Arbeitgeber? Nichts.

Du kannst natürlich Lohn einbehalten, wenn ausgehändigtes Arbeitsmaterial nicht zurückgegeben wird, aber was willst du hier gerichtlich einklagen???

es ist so wie der Chef sagt

.. es geht Dich nichts an ...

ob er den Ex-Mitarbeiter zuvilrechtlich belangt oder nicht ist seine Entscheidung

Dann erklär uns doch erstmal, was Du Dir unter „zur Rechenschaft ziehen „ vorstellst.

Dein Chef händelt das gechillt und Du willst ein Fass aufmachen?

Wenn dem AG kein Schaden entsteht, kann ihn das hupe sein. Und Dir sowieso.

GavinG 
Beitragsersteller
 27.12.2019, 21:55

Du missverstehst das. Nehmen wir an ich hätte ein anderes Job Angebot, eines das besser wäre. Der andere Arbeitgeber liegt in der Schweiz und er würde mich am liebsten jetzt sofort nehmen. Könnte ich von heute auf morgen einfach verschwinden? Weil eigentlich bin ich ja verpflichtet die Kündigungsfrist einzuhalten. Ich weiß aber nicht welche Konsequenzen das bringt wenn man das nicht einhält. Insofern, könnte ich quasi auch einfach abhauen? Ich dachte immer das würde unter Strafe stehen.

Segnbora  27.12.2019, 22:13
@GavinG

Unter welcher Strafe denn? Und vom wem?

Die Konsequenz würde im Arbeitszeugnis stehen aber wenn der Arbeitnehmer keines möchte?