Angesteller einfach abgehauen, keine Konsequenzen?
Hallo. Wir hatten mal einen Mitarbeiter der vorher ziemlich viel erlebt hat. Er ist so einer der nirgendwo zuhause ist. Er reist durch die Welt und lebte mal Jahre lang im asiatischen Raum, mal war er in Norwegen und Finnland, lange Zeit auch in Thailand. Der kam zu uns in die Firma und arbeitete. Irgendwann nach Ablauf der Probezeit war er von heute auf morgen nicht mehr da. Keine Kündigung, kein Anruf, kein Brief, keinerlei Informationen. Wochen später habe ich erfahren dass er das Land verlassen hat weil er irgendwo anders Arbeit gefunden hat in einem Land das ihm besser gefällt als Deutschland.
Jetzt gibt es doch aber Kündigungsfristen die man als Arbeitnehmer einhalten muss, zählen die nichts wenn man das Land verlässt oder ist es ein zu großer Aufwand den unauffindbaren erstmal ausfindig zu machen weswegen man davon absieht ihn zur Rechenschaft zu ziehen. Natürlich fragte ich meinen Chef doch der sagte mir nur „is egal! Das geht dich auch nichts an“.
Doch wie ist denn das jetzt?
4 Antworten
Nun, streng genommen könnte dein Chef ihn auf Schadenersatz verklagen, wenn sein plötzliches Fernbleiben von der Arbeit belegbare Kosten verursacht hat (beispielsweise für wesentlich teurere, spontane Aushilfskräfte). Und natürlich muss dein Chef für die nicht geleisteten Arbeitstage auch kein Gehalt zahlen.
Allerdings dürfte selbst im Falle entstandener Kosten die Sache die Mühe tatsächlich nicht wert sein. Deshalb hat dein Chef wahrscheinlich auch davon abgesehen, dort irgendwas zu tun.
Du kannst niemand in die Arbeit zwingen und ab dem Tag des Fernbleibens bekommt er auch keinen Lohn. Du bist nicht der Chef also geht es dich nichts an.
Auf ein gutes Zeugnis kommt es ihm nicht an und somit hat man keine Handhabe. Willst du ihn vor dem Arbeitsgericht auf seine Arbeitsleistung und Einhaltung einer ordentlichen Kündigungsfrist verklagen oder was? Mach dich doch nicht lächerlich
Ich hab dir die Antwort schon gegeben. Du kannst den Arbeitnehmer nicht vors Arbeitsgericht ziehen und auf Arbeitsleistung verklagen und wenn er verurteilt wird, arbeitet er dann schön zuverlässig die restlichen Tage bis zum Ende der Kündigungsfrist ab? WAS willst du machen als Arbeitgeber? Nichts.
Du kannst natürlich Lohn einbehalten, wenn ausgehändigtes Arbeitsmaterial nicht zurückgegeben wird, aber was willst du hier gerichtlich einklagen???
es ist so wie der Chef sagt
.. es geht Dich nichts an ...
ob er den Ex-Mitarbeiter zuvilrechtlich belangt oder nicht ist seine Entscheidung
Dann erklär uns doch erstmal, was Du Dir unter „zur Rechenschaft ziehen „ vorstellst.
Dein Chef händelt das gechillt und Du willst ein Fass aufmachen?
Wenn dem AG kein Schaden entsteht, kann ihn das hupe sein. Und Dir sowieso.
Du missverstehst das. Nehmen wir an ich hätte ein anderes Job Angebot, eines das besser wäre. Der andere Arbeitgeber liegt in der Schweiz und er würde mich am liebsten jetzt sofort nehmen. Könnte ich von heute auf morgen einfach verschwinden? Weil eigentlich bin ich ja verpflichtet die Kündigungsfrist einzuhalten. Ich weiß aber nicht welche Konsequenzen das bringt wenn man das nicht einhält. Insofern, könnte ich quasi auch einfach abhauen? Ich dachte immer das würde unter Strafe stehen.
Unter welcher Strafe denn? Und vom wem?
Die Konsequenz würde im Arbeitszeugnis stehen aber wenn der Arbeitnehmer keines möchte?
Du missverstehst das. Nehmen wir an ich hätte ein anderes Job Angebot, eines das besser wäre. Der andere Arbeitgeber liegt in der Schweiz und er würde mich am liebsten jetzt sofort nehmen. Könnte ich von heute auf morgen einfach verschwinden? Weil eigentlich bin ich ja verpflichtet die Kündigungsfrist einzuhalten. Ich weiß aber nicht welche Konsequenzen das bringt wenn man das nicht einhält. Insofern, könnte ich quasi auch einfach abhauen?