Halten an Bushaltestelle erlaubt? Auto StGB Busse Bus Autofahren Bußgeld Punkte
Hallo.
Habe letztens kurze Zeit an einer Bushaltestelle gehalten, um auf jemanden zu warten. Davor kam jedoch noch ein anderer Bus, dessen Fahrer ausstieg und mich darauf hinwies, dass dort nur für Busse das Halten erlaubt sei. Er meinte dann noch, er würde mein Kennzeichen notieren und ich würde "Bescheid bekommen".
Wie gesagt, es war keine Polizei vor Ort oder sonst jemand vom Ordnungsamt, nur der Fahrer, der meinte, ich hätte ihn behindert (er konnte ohne Probleme dort trotzdem halten, Haltestelle ist für 2 Busse, also hatte er keine Probleme)
Kann da was kommen? Ich mein, er kann ja sowieso nichts beweisen, ein Nummernschild, das von einem dahergelaufenen Fahrer aufgeschrieben wird, dürfte nicht so viel zählen oder?
Man darf doch kurze Zeit (ich meine 3 min) dort halten oder?
LG
13 Antworten
Hallo Debeka2013,
die Straßenverkehrsordnung sagt zum Halten folgendes aus:
StVO – § 12
§ 12 StVO - Halten und Parken
(1) Das Halten ist unzulässig
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an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
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im Bereich von scharfen Kurven,
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auf Einfädelungs�? und auf Ausfädelungsstreifen,
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auf Bahnübergängen,
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vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.
(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
Die Absätze 3 - 6 habe ich hier nicht mit angeführt, da diese im Bezug auf Deine Frage belanglos sind.
Den entscheidenden Absatz 2 habe ich Dir Fett da gestellt.
Wenn Du also nicht länger als drei Minuten gehalten hast und das Fahrzeug auch nicht verlassen hast, hast Du weder eine Ordnungswidrigkeit und erst Recht keine Straftat begangen.
Du musst also weder mit einem Bußgeld, noch mit einem Verwarnungsgeld und erst recht nicht mit Punkten rechnen.
Bist Du aus Deinem Fahrzeug ausgestiegen oder hast länger als 3 Minuten dort angehalten, hast Du rechtlich gesehen geparkt und es könnte laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog folgender Bußgeldbescheid auf Dich zukommen:
Tatbestandsnummer: 141403
Tatvorwurf: Sie parkten in einem Abstand von weniger als 15 Metern von einem Haltestellenschild (Zeichen 224) und behinderten +) dadurch Andere.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 54.1 BKat; § 19 OWiG
Verwarnungsgeld: 15,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
A oder B - Verstoß: Nein
Aber ich glaube nicht, dass Dich der Bußfahrer diesbezüglich bei der Polizei oder dem Ordnungsamt angezeigt hat. Der hat sich halt nur geärgert, dass Du (erlaubter Weise) auf der Busspur angehalten hat und er nicht so wie er es gerne hätte in die Bushaltestelle einfahren konnte.
Aber nicht alles, was anderen Autofahrern oder in Deinem Fall dem Busfahrer ärgert ist auch mit einem Verwarnungsgeld oder mit einem Bußgeld belegt.
Schöne Grüße
TheGrow
So ein Verhalten würde mich als Gehbehinderter mehr als Ärgern weil ich, dadurch das der Bus nicht an der Haltestelle hält massive Probleme bekommen kann den Bus sicher zu verlassen oder zu betreten aber über so etwas denken solche Autofahrer ja nicht großartig nach.
Du hättest als der Bus angekommen ist die Haltestelle räumen müssen, den du hast den Bus behindert und das ist an Haltestellen nicht erlaubt. Denk dran es gibt Menschen die sind darauf angewiesen das der Bus korrekt an der Haltestelle steht, das nur dann ein sicheres Ein- und Aussteigen für mobilitätseingeschränkte Personen möglich ist, In so fern kannst du eine Knolle für die Behinderung bekommen. Das ist ähnlich wie bei Behindertenparkplätzen auch dort solltest du sofort Platz machen wenn ein Berechtigter kommt.
"Ich mein, er kann ja sowieso nichts beweisen, ein Nummernschild, das von einem dahergelaufenen Fahrer aufgeschrieben wird, dürfte nicht so viel zählen oder?" Solche vor Missachtung und Arroganz triefende Sprüche sollten schon eine medizinisch psychologische Untersuchung rechtfertigen.
Selbstverständlich kann der Busfahrer dies den zuständigen Stellen melden - und nein, es wird wohl niemand davon ausgehen, dass er sich das ausgedacht hat, wenn dies gemeldet wird, wirst Du auch dementsprechend demnächst Post bekommen. (Wobei ich dann auch noch vom Vorwurf der Behinderung des Busverkehrs ausgehen würde, dem Schreibstil des Fragestellers entnehmend würde ich mich nicht wundern, wenn in diesem Disput auch noch die ein oder andere beleidigende Floskel gefallen ist, so dass dies selbstverständlich zu einer zivil - und strafrechtlichen Verfolgungen führen kann.
Malzeit,
wie schon geschrieben ist es grundsätzlich nicht verboten an Bushaltestellen zu halten, das parken hingegen schon.
Oft aber und gerade in Städten sind solche Bushaltestellen zusätzlich mit Halteverbot gekennzeichnet, dann ist es natürlich auch verboten.
Ups.. der Links ist ja schon da .. super :)
Ja darfst Du.