Angebot von abgebendem Unternehmen auch ohne Unterschrift/Stempel rechtsverbindlich, und was ist bei Diebstahl des Briefbogens?
Nach meiner Kenntnis sind Angebote (ein Angebot irgendeiner Art, unabhängig vom Tätigkeitsfeld des Unternehmens, aber auf dessen Briefkopf verfasst) auch dann verbindlich, wenn von Seite des Angebot Abgebenden keine Unterschrift und Stempel vermerkt sind. Egal ob auf Postweg verschickt oder per E-Mail.
Aber was wäre, wenn plötzlich eine dritte Person den Briefbogen des Unternehmens nutzen würde für irgendein fiktives Angebot, dass diese Person dann auf irgendeinem Wege einreicht (z.B. der Angebot Erhaltende ändert einfach einige Zahlen und "modifiziert" es nach seinen Wünschen und schickt es dann bestätigt zurück). Wie soll sich das Unternehmen dann schützen bzw. woran würde es dann aufzeigen sollen/können, dass dieses Angebot nicht von ihnen stammt? Oder zeigt dieses Gedankenspiel, dass Angebote doch eine Unterschrift und Stempel benötigen?
Mal den Gedanken weglassend, dass selbst diese beiden Dinge vergleichsweise problemlos nachzumachen sind.
Vielen Dank!
1 Antwort
In dem Moment, wo in dem Angebot andere Angaben stehen, als vom Absender verschickt, ist es ungültig und stellt lediglich eine Anfrage dar. Ein Kaufvertrag ist so nicht entstanden.
Hinter der Angebotsversendung steht ja ein Kontakt, also eine Anfrage, wo eine Angebots-Nr. oder ein Vorgang vergeben ist. Ein fiktives Angebot, das in einem Unternehmen nicht existiert, ist ungültig.
Beispiel: Im Angebot steht der Preis von 1.500 Euro. Der Empfänger fälscht es mit einem gestohlenen Briefbogen und ändert den Preis auf 1.000 Euro. Es hat keine übereinstimmende Willenserklärung stattgefunden, somit gibt es keinen Kaufvertrag.
Die Form, ob mündlich, schriftlich oder Textform, ist dabei unrelevant.
Weiterhin sind alle ausgehenden Angebote dokumentiert, entweder haptisch oder elektronisch.