Rechtsverbindliche Reisebuchung?
Hallo, ich habe bei einem Reiseanbieter im Internet einen Cluburlaub angefragt und per Mail in Aussicht gestellt, das Angebot anzunehmen. Über das WE habe ich es mir dann aber noch `mal anders überlegt und das mir zugesandte Formular der Buchungsbestätigung nicht unterschrieben, nicht zurückgeschickt und dem Reiseanbieter per Mail mitgeteilt, dass ich es mir anders überlegt habe. Daraufhin erhielt ich eine weitere Mail mit dem Hinweis, dass die Buchung aufgrund meiner Mailaussage bereits rechtsverbindlich sei und es einer Unterschrift auf der Buchungsbestätigung nicht bedürfe.
Ich bitte um Rat, ob das bei einem Online-Reiseanbieter (im Kleingedruckten) wirklich so der Fall ist. Oder ob es auch hierbei meiner schriftlichen Bestätigung durch Unterschrift bedarf.
Danke vorab für eine Antwort. VG, CG
2 Antworten
Wenn du tatsächlich per E-Mail bestätigt hast, dass du die Buchung annimmst, dann ist das eine verbindliche Buchung. Die Buchungsbestätigung ist dann auch wirklich eine Bestätigung und nicht ein Angebot. D.h. da benötigt man wirklich keine Unterschrift von dir.
Zudem ist es so, dass du bei Reisen kein Widerrufsrecht hast. Du kannst also nur stornieren und musst mit den anfallenden Kosten leben.
Und für die Zukunft: NIE einem Angebot zusagen, wenn man es nicht wirklich 100% buchen will.
Solange du nur angefragt hast war das immernoch ein unverbindliches angebot.
Na ja... ich hatte denen schon per Mail geschrieben, dass ich "die Buchungsanfrage bestätige"... das ist vermutlich mehr als nur eine Anfrage, oder? :-(