Muss man auf (offiziellen) Dokumenten seinen zweiten Vornamen angeben?

4 Antworten

Bei offiziellen Dokumenten würde ich den Namen entweder angeben (musst nicht mit unterschreiben), oder ihn ansonsten ablegen (mal im Rathaus/Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt nachfragen, wo du hin musst).

Die weiteren Vornamen, welche nicht Rufnamen sind, müssen immer dann angegeben werden, wenn dies vom Fragesteller ausdrücklich verlangt wird (sämtliche Vornamen) oder wenn hinterher ein Abgleich mit dem Personalausweis erfolgt. Die internen Modalitäten bei einer Uni-Bewerbung kenne ich allerdings nicht. Das kannst du mit Sicherheit nur direkt dort erfahren. In Unterschriften genügt als Vorname nur der Rufname, sogar bei hochoffiziellen Anlässen (z. B. notarieller Vertrag, Heirat). Den "schrecklichen" zweiten Vornamen einfach "abzulegen", ist nicht möglich, es handelt sich dabei um eine behördliche Namensänderung und hierfür ist -ganz abgesehen von den mitunter hohen Gebühren- wieder ein wichtiger Grund erforderlich. Persönliche Empfindungen spielen dabei so gut wie keine Rolle . . .

Netzheimer 
Beitragsersteller
 09.07.2011, 20:34

Danke! Das beruhigt mich schon einmal. Wobei ich es denke ich ab jetzt wohl doch besser angebe - schaden kann es ja wohl doch nicht. :-)

Übrigens habe ich heute noch etwas sehr interresantes gelesen: Bei der Ruhr-Universität Bochum gibt es in der Bewerbung zwei Eingabefelder: "Vorname" und "Weitere Vornamen", wobei das Feld "Weitere Vornamen" mit fogendem Hinweis gekennzeichnet ist: "diese Angaben sind freiwillig". Das nenn ich mal vorbildlich, da ist die Sache wenigsten erstmals wirklich klar. :-)

Also ich schreibe ihn in die Bewerbung, lasse ihn aber bei der Unterschrift weg. Das scheint ok zu sein, es hat sich noch nie einer beschwert.

also wenn man keine probleme hat, dann sucht man sich einfach welche...