Wie prüfen Arbeitgeber Zeugnisse?
Hey leute, ein Kollege von mir hat beim Zeugnis bei einer Bewerbung etwas geflunkert. Er hatte einige unentschuldige Fehlstunden, welche er vom Zeugniss entfernt hat. Auch aus 146 Fehlstunden hat er 14 gemacht (Photoshop machts möglich). Auch aus einer 5 hat er eine 4 gemacht. Jetzt hat er das bei einer Bewerbung beigelegt. Wie groß ist denn das Risiko, dass der Arbeitgeber das nachprüft? Rufen die einfach in der Schule an und lassen sich da die richtigen Angaben geben um abzugleichen? Und darf die Schule da überhaupt Angaben zu machen weil es könnte sich ja jeder melden und sagen ich bin von Firma xy und habe einen ehemaligen Schüler von ihnen und möchte jetzt die Noten wissen.
Wie seht ihr die Chancen, dass er damit durchkommt? Wisst ihr auch, wie genau die Arbeitgeber grundsätzlich damit umgehen?
9 Antworten
das ist sehr unterscheidlich. es könnte z. b. sein, dass der ag bei der einstellung ein beglaubigtes zeugnis verlangt und dann kannst du gleich "tschüß" zu deinem neuen job sagen.
also erstens mal ist das Urkundenfälschung und zweitens kann der AG ihn falls er das herausbekommt kündigen. Wenn er schon bei einer Bewerbung unehrlich ist wie geht das dann im Beruf weiter?? Werden dann auch Krankmeldungen gefälscht? Oder Arbeitsprotokolle?
Da hat er sich ganz schön in die Nesseln gesetzt. Am Besten mit den richtigen Unterlagen zum Vorstellungsgespräch (falls überhaupt) oder gleich an einen anderen eine ungefälschte Bewerbung senden! Wo ist eigentlich die beglaubigte Kopie des Zeugnisses? Müßte ja ersichtlich sein
Ich bin selbst im Personalwesen eines großen bundeseigenen Unternehmens tätig und wir fordern von unseren Bewerbern ganz strikt die Einweisung klarer Bewerbungsrichtlinien. Diese sind:
Bei der Bewerbung MÜSSEN die Bewerber eine BEGLAUBIGTE Kopie Ihres Zeugnisses einreichen sowie eine Eidesstattliche Versicherung unterschreiben, in der sie an Eides Statt erklären, dass die Angaben, die sie getätigt haben und alle Unterlagen, die sie eingereicht haben, der Wahrheit entsprechen. Ebenfalls müssen sie uns eine Vollmacht erteilen, dass wir dazu berechtigt sind, bei der Schule und bisherigen Arbeitgebern Auskünfte zu erhalten. Verweigern sie dies, ist eine Bewerbung in unserem Unternehmen nicht möglich.
Sollte es zum Bewerbungsgespräch kommen, sind dann die Zeugnisse im Original + deren beglaubigte Kopien nochmals im Original mitzubringen. Die Dokumente werden mittels der EDV bearbeitet und geprüft. Wenn wir dann feststellen, dass es zu Unstimmigkeiten, trotz der Beglaubigung, gekommen ist, wenden wir uns schriftlich an die Schule oder an den Arbeitgeber und bitten um Information und teilen mit, dass sich Herr/Frau XY bei uns beworben hat und legen die Einverständniserklärung, die sie uns vorher unterschrieben haben, in Kopie bei. Dann erhalten wir recht zügig die Antwort und dann fliegt der Schwindel auf. Das Ganze landet dann postwendend bei der am Wohnort des Bewerbers zuständigen Staatsanwaltschaft mit einer Anzeige wegen versuchten Betruges und der vollendeten Urkundenfälschung.
Also, Urkundenfälschung (§267 StGB) ist KEIN Kavaliersdelikt und wird massiv durch die Strafermittlungsbehörden geahndet.
Überprüfen werden die das nicht, wieviele Stunden sollen denn die Schulsekretärinnen dan im Archiv bzw am Telefon verbringen? Wie hat er denn die Beklaubigung des Zeugnisses bekommen? Dafür muss das Original vorliegen. Wir erkennen z.B. keine Bewerbung ohne Beglaubigung an.
Aber mal so nebenbei, der hat sich der Urkundenfällschung straffbar gemacht.
Je nach Arbeitgeber, kommt die Bewerbung dann eh zurück. Aber mach ihn unbedingt darauf aufmerksam das er sich strafbar gemacht het und das es im wiederholungsfall noch viel schlimmer wird. Das ist kein dummer Jungen Streich mehr !!!!
Das ist Urkundenfälschung, wenn das rauskommt, gibt es ne satte Strafe.
Kann mir nicht vorstellen, dass in der Schule angerufen und die Noten verglichen werden.
Aber richtig ist das überhaupt nicht, was er da gemacht hat!!!
Eine Beglaubigung hatte er nicht. Er hat das Zeugnis einfach eingescannt etwas frisiert und neu ausgedruckt.