Andersfarbige Parkscheibe?
Hallo. Ich wollte für eine Freundin die pinke Parkscheibe (Tussi on Tour) mit dem Schriftzug oben 'Bin Shoppen' kaufen, jedoch steht in der Überschrift noch in klammern : Entspricht nicht der StVO..
Bedeutet das denn dann, dass die Parkscheibe nicht gültig ist und warum ist das so?
Hab ich leider nicht ganz verstanden
14 Antworten
Darf die Parkscheibe eine andere Farbe haben?
Bei Pink sehen Politessen gewissermaßen rot:
Eine Parkscheibe muss immer blau-weiß gefärbt sein und dem Größenstandard entsprechen:
elf Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch. Andernfalls droht eine Strafe von zehn Euro.
Manche Autofahrer schreiben die Uhrzeit auf einen Zettel, wenn sie keine Parkscheibe dabeihaben.
Auch diese Alternative wird generell nicht akzeptiert.
https://www.adac.de/infotestrat/adac-im-einsatz/motorwelt/alles_zur_parkscheibe.aspx
Es ist wirklich so, dass nur die blaue Parkscheibe in dem einen Format gültig ist. Wenn Du also an den Falschen gerätst kann es sein, dass Deine Freundin da eine Strafgebühr zahlen muss.
Zettel geht also nicht, pink auch nicht. Das Aussehen der Parkscheibe regelt eine Paragrafenkette in der Straßenverkehrsordnung (Paragraf 13 in Verbindung mit Paragraf 42 Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 3 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung zeigt Bild 318).
Die richtige Parkscheibe ist blau-weiß, elf Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch. Auf die Vorderseite gehören weder Schnörkel noch Werbung. Wer sich daran hält, kann die Parkscheibe theoretisch auch selbst basteln oder ausdrucken.
Sie ist nicht gültig. Wird sie damit erwischt, kostet es, als wenn sie ohne Parkscheibe geparkt hätte.
Sie kann sie ja zusätzlich aufs Amaturenbrett legen.......
Danke......wenn die richte dabei liegt, kann ja nichts schief gehen......
Die Parkscheibe hat nach dem Gesetz die Farbe Signalblau zu haben. Außerdem muß sie ein bestimmtes Maß haben und das Stundenrad darf nur manuell verstellbar sein.
Guter Vorschlag und auch erlaubt...