Kann es sein, daß eine Parkscheibe vergessen billiger kommt als eine Überziehungszeit um 1 Stunde derselbigen?

2 Antworten

Das stimmt, vergessen kann passieren, aber wer die Zeit überzieht, hat die Scheibe ja reingelegt und das somit VORSÄTZLICH gemacht...Vorsatz bedeutet in der Regel Verdoppelung des Bußgeldes

bachforelle49 
Beitragsersteller
 05.12.2015, 13:53

.. natürlich hatte ich die Uhrzeit der Ankunft eingestellt.. ist ja logisch..

bachforelle49 
Beitragsersteller
 05.12.2015, 13:50

warum, versteh die Logik nicht?

zuersteinmal habe ich ja die Scheibe rausgelegt und dann vergessen, die Uhrzeit einzuhalten, was ist da der Unterschied, was das Vergessen angeht? In meinem Fall habe ich allerdings gedacht, mit dem Einlegen an die Windschutzscheibe wäre das erledigt und habe die Einschränkung übersehen, was mir jetzt eine Buße von 20 Euro eingebracht hat.. Nach deiner Logik hätte ich die Scheibe ja gleich rauslassen können..


derfiesefriese  05.12.2015, 13:54
@bachforelle49

Welche Einschränkung? Da ist in der Frage nichts von zu lesen.

bachforelle49 
Beitragsersteller
 05.12.2015, 13:56
@derfiesefriese

.. daß max. eine Parkzeit von 2 Stunden erlaubt ist..

das ist doch dieser kleine Hinweis unter dem Parkschild lt Zeichen 314, der so kleingeschrieben ist

derfiesefriese  05.12.2015, 14:04
@bachforelle49

Bei solch einer Einschränkung (max. 2 Stunden) ist das Knöllchen ja ok, eine Stunde überschritten sind ja mal lockere 50%. Das mit dem Scheibe vergessen bezog sich auf die kurzzeitigen Parker, also bei 30 min bummelig. Aber so lange überziehen ist halt schon heftig, da würde ich das Vergessen nicht provozieren, denn bei Parkplätzen mit zwei Stunden Parkdauer gehen die eben mehrmals rum, um nachzusehen, ob die Parkscheibe nicht zwischendruch nachgestellt wurde, was nämlich nicht erlaubt ist, bei Langzeitparkplätzen aber eben gerne gemacht wird.

Ich hatte mal die Parkscheibe vergessen und musste dann für einen ganzen Tag bezahlen. Die sind einfach davon ausgegangen, dass der Wagen da solange gestanden hat. .. 

bachforelle49 
Beitragsersteller
 10.12.2015, 15:20

wenn du sie rausgelegt hättest und zB 2 Std. überzogen (Überschreitung..) hättest, wären 30 Euro fällig gewesen..