Kann es sein, daß eine Parkscheibe vergessen billiger kommt als eine Überziehungszeit um 1 Stunde derselbigen?
Akribisch wird die eingestellte Uhrzeit kontrolliert und ob man jetzt überzogen hat und um wieviel.. Wahrscheinlich wird gleich mehrfach zu unterschiedlicher Uhrzeit ums parkende Auto gegangen, um nur ja die Rechtmäßigkeit zu überprüfen, damit im Endergebnis die klamme Kasse der Kommune in mageren Zeiten aufgefüllt wird. Kann man - Vergeßlichkeit unterstellt - nicht gleich die Parkscheibe rauslassen, weils günstiger kommt, als wenn man für Überschreiten um 1 Stunde zur Kasse gebeten wird?
2 Antworten
Das stimmt, vergessen kann passieren, aber wer die Zeit überzieht, hat die Scheibe ja reingelegt und das somit VORSÄTZLICH gemacht...Vorsatz bedeutet in der Regel Verdoppelung des Bußgeldes
.. natürlich hatte ich die Uhrzeit der Ankunft eingestellt.. ist ja logisch..
Welche Einschränkung? Da ist in der Frage nichts von zu lesen.
.. daß max. eine Parkzeit von 2 Stunden erlaubt ist..
das ist doch dieser kleine Hinweis unter dem Parkschild lt Zeichen 314, der so kleingeschrieben ist
Bei solch einer Einschränkung (max. 2 Stunden) ist das Knöllchen ja ok, eine Stunde überschritten sind ja mal lockere 50%. Das mit dem Scheibe vergessen bezog sich auf die kurzzeitigen Parker, also bei 30 min bummelig. Aber so lange überziehen ist halt schon heftig, da würde ich das Vergessen nicht provozieren, denn bei Parkplätzen mit zwei Stunden Parkdauer gehen die eben mehrmals rum, um nachzusehen, ob die Parkscheibe nicht zwischendruch nachgestellt wurde, was nämlich nicht erlaubt ist, bei Langzeitparkplätzen aber eben gerne gemacht wird.
Ich hatte mal die Parkscheibe vergessen und musste dann für einen ganzen Tag bezahlen. Die sind einfach davon ausgegangen, dass der Wagen da solange gestanden hat. ..
wenn du sie rausgelegt hättest und zB 2 Std. überzogen (Überschreitung..) hättest, wären 30 Euro fällig gewesen..
warum, versteh die Logik nicht?
zuersteinmal habe ich ja die Scheibe rausgelegt und dann vergessen, die Uhrzeit einzuhalten, was ist da der Unterschied, was das Vergessen angeht? In meinem Fall habe ich allerdings gedacht, mit dem Einlegen an die Windschutzscheibe wäre das erledigt und habe die Einschränkung übersehen, was mir jetzt eine Buße von 20 Euro eingebracht hat.. Nach deiner Logik hätte ich die Scheibe ja gleich rauslassen können..