Darf ich Dienstleistungen kostenlos anbieten?

2 Antworten

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Hallo sakis,

leider kann ich Dir nur die Fragen 1 und 2 beantworten. Für die dritte Frage wendest Du Dich am besten an Dein zuständiges Finanzamt, dort bekommst Du darüber kostenlos Auskunft.

Zu Frage 1: Natürlich darfst Du derartige Dienstleistungen kostenlos anbieten und auch ohne ein Gewerbe anzumelden. Eine Gewerbeanmeldung dient vorrangig der steuerlichen Behandlung Deiner Gewerbeeinnahmen und der Umsatzsteuer, sowie dem Schutz von geschützten Berufen. Da aber einerseits keine Einkünfte aus Deiner Tätigkeit erzielt werden und andererseits das Erstellen von Webseiten kein geschützter Beruf - wie z.B. der eines Handwerksmeisters - ist, ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich.

Zu Frage 2: In dem Moment, in dem Du eine eigene Webseite betreibst, unterliegst Du der Impressumspflicht. Da es sich bei Dir dann um keine Gewerbliche sondern um eine Private Webseite handelt, entfallen natürlich ein paar Angabepflichten, aber haben musst Du eines. Auf der folgenden Seite findest Du ausführliche Informationen darüber:

http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht

Zu Frage 3: Solltest Du im Sinn haben, Deine Dienstleistung kostenlos anzubieten und im Gegenzug Spenden zu erwarten ist das eine gefährliche Gradwanderung. Dann würde ich lieber ein nebenberufliches Kleingewerbe anmelden und beim Finanzamt die Kleinunternehmer-Klausel in Anspruch nehmen. Dann kannst Du Deine Dienstleistung ohne Mehrwertsteuer anbieten, brauchst keine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung zu machen und nur einmal im Jahr die Steuererklärung für Dein Klein-Gewerbe.

Viele Grüße aus Erding

Ralph

sakis2012 
Beitragsersteller
 01.06.2012, 14:48

Vielen Dank für diese ausführliche Antwort.

Jedoch habe ich noch zwei fragen. 1.) Kann das anbieten kostenloser Dienstleistungen als wettbewerbswiedrig angesehen werden ?

2.) Muss beim Impressum die vollständige Anschrift stehen, oder langt es wenn ich nur den Namen der Webseite und eine Kontakt-Email angebe ?

mfg sakis

RalphPankow  04.06.2012, 15:57
@sakis2012
  1. Wir haben in Deutschland freie Marktwirtschaft. D.h. so lange Du keine Dienstleistungen anbietest, die geprüften Berufsgruppen vorbehalten ist ( das ist z.B. der Fall, wenn Du das setzen eines Stromzählers anbietest - das ist Elektromeistern vorbehalten) sagt die freie Marktwirtschaft, dass jeder Anbieter für seine Preisgestaltung selbst verantwortlich ist.

  2. Wenn Du eine Dienstleistung anbietest, solltest Du Dich so verhalten, wie ein Gewerbetreibender und ein richtiges und vollständiges Impressum angeben, auch wenn es für eine private Seite nicht so ausführlich erforderlich ist. Es wirkt auf Deine Kunden sicherlich aber professioneller.

Viele Grüße aus Erding

Ralph

  1. Ja darfst du.
  2. Ein Impressum brauchst du IMMER, auch eine private Homepage brauch nach deutschem Recht eines. 3.Nein, solange du es privat machst darfst du keine Spenden annehmen.