Anbieten von Dienstleistungen gegen "Aufwandsentschädigung" erlaubt?

5 Antworten

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Wie man eine Vergütung nennt ist unerheblich - wenn man diese Dienstleitung gegen Entgelt anbietest und durchführst, muß man die Einnahmen abzgl. der Betriebsausgaben versteuern.

Da im Comuterbereich die Grenzen zwischen einer selbständigen Tätigkeit und einer gewerblichen Tätigkeit fließend sind, muß man das entsprechend beim Finanzamt abklären lassen.

Sollte es eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen ist VOR Aufnahme der Tätigkeiten ein Gewerbe anzumelden - es ist aber bereits tätig. In diesem Fall könnte es ein Bußgeld geben.

Eine selbständige Tätigkeit ist innerhalb von einen Monat nach Aufnahme der Tätigkeit beim Finanzamt anzumelden.

Das ist Schwarzarbeit.

So lange keiner seiner Kunden diese Kosten als Werbungskosten oder Betriebsausgabe geltend macht, fällt es VIELLEICHT dem Finanzamt nicht auf. Aber die schauen sich solche Kleinanzeigen auch gerne mal an.

soetwas ist erlaubt, bei unter 14 jährigen, wenn die dein Auto waschen und dafür einen klienen Obolus bekommen. Das was der Student macht ist ganz klar Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit. überleg mal, wenn das so einfach wäre, dann würde doch jeder seine Arbeit über eine Aufwandentschädigung abrechnen und müsste dnn keine Steuern bezahlen Achtung: es machen sich beide strafbar. der Student und derjenige, der solche Dienste in AUftrag gibt

TETTET  28.06.2013, 08:44

Wenn ich 14 bin darf ich also nicht mehr gegen einen kleinen Obolus Auto waschen? Woraus ergibt sich das?

Dieser Aufwand muß glaubhaft belegt werden können und diese Entschädigung gilt als geringfügig, als kein Einkommen darstellt (eher ein Taschengeld ist). Sonst ist dasSchwarzarbeit und Steuerhinterziehung1

Wenn er wirklich nur den aufwand gestattet bekommt zu einem hinzkommen kann er glück haben, aber eigentlch ist das Schwarzarbeit. Aber Schwarzarbeit ist in deutschland in maßen gang und gebe...