Zweirad Handel? Gewerbe?
Moin, ich wollte folgendes fragen
wenn man Zweiräder (Roller) kauft, diese repariert und teurer verkauft, und dies regelmäßig, ist das dann illegaler Zweirad Handel ? Wenn, ja müsste man dann ein Gewerbe anmelden und was wäre dann die Bedingungen, welche dann gelten ?
4 Antworten
Wenn du Dinge kaufst, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen, ist das immer Gewerbe. Natürlich musst du das beim Gewerbeamt anmelden. Beim Handel mit gebrauchten Zweirädern musst neben der Gewerbeanzeige nach § 14 GewO (Verwaltungsgeühr ca. 25 €) gemäß § 38 GewO auch ein Führungszeugnis und einen Aszug aus dem Gewerbezenralregister (jeweils 13 €) beibringen.
Als geweblicher Händler der du ja dann warst musst auch Gewährleistung auf die Roller geben. Heißt also, wenn.ein Kunde Probleme hat, musst du sie beheben
wenn du sonst noch was anderes arbeitest, nebengewerbe anmelden. und sonst halt gewerbe.
die bedingungen erfragst du bei der industrie- und handelskamer.
ja, das nennt man gewerbe
dann will das finanzamt rechnungen sehen, wenn du es anmeldest
30€ fürs gewerbe
es kann sein, dass irgendeine kammer geld von dir will, das sind paar hundert ihm jahr dann
bei reparaturen musst du in die kammer, aber ich weiß nicht, du reparierst ja nicht für kunden, vielleicht kommst du drum rum
die handwerkskammer ist das
Der Gewerbeschein kostet nur ein paar Euro. Dann kommt das Finanzamt an und will am besten gleich Geld haben bevor du nur einen Euro verdient hast.
Je nachdem wieviel du damit verdienst: unter einer gewissen Grenze bist du fast Steuerfrei. Drüber drückst du halt deine MwSt ab, dazu kommen dann noch Abgaben für das Geld was du dir aus der Firma auszahlst. Da du aber eher Richtung Klein oder Nebengewerbe gehst wird dein Umsatz nicht so hoch sein und es sollte eine einfach Buchhaltung reichen
Was sollen denn Klein- und Nebengewerbe sein? Diese Begriffe gibt es im Gewerberecht nicht.
ich denke, er meint die praktische seite
dass er das so aufzieht, als nebenbei
ist doch auch eh alles egal, du musst nicht noch auf fachtermini bestehen
der fragesteller hört sich an, als wenn er überhaupt nicht volljährig wäre
Ja aber was müsste man bezahlen, und welche Bedingungen gelten