Straßenkünstler/Anmeldung/Gewerbe?

2 Antworten

Nur weil er ein Kostüm anzieht, wird aus deinem Bekannten kein Künstler ! Der Verkauf von den Ballontierchen ist Gewerbe. Bei wechselnden Standorten braucht er eine Reisegewerbearte (§ 55 GewO). Und die braucht er von Anfang an, denn das Gewerberecht kennt keine Freimengen oder -einkünfte.

Dazu braucht er in jeder Gemeinde eine Genehmigung des Ordnungsamtes. Die Bearbeitungszeit und die Kosten sind unterschiedlich.

Und ja: Gewerbe muss er anmelden oder aber sich als Künstler anmelden. Zu beachten ist, dass es zwischen Beiden einige Unterschiede gibt. Die lassen sich im Volltext online aufrufen und nachlesen.