Straßenkünstler/Anmeldung/Gewerbe?
Hallo
In meinem Freundeskreis möchte jmd nebenberuflich, gerne verkleidet in diversen Kostümen durch die Innenstädte reisen, um sich mit Leuten fotografieren zu lassen und Kindern z.B. selbst kreirte Ballontierchen geben, gegen eine kleine Geldspende freier Wahl. Er würde auch gerne 1-2 mal im Monat einen kleinen Geldbetrag an soziale Einrichtungen spenden. (Das nur nebenbei erwähnt)
Er würde dementsprechend später irgendwann auch gern eine Homepage erstellen und Werbung für sich machen, wo man ihn z.B. auch für Geburtstage und Feste buchen kann. Er würde auch nicht mehr als 15 Std./Wo. arbeiten, da er einen Hauptjob hat. Aber wie gesagt nicht direkt zu Anfang.
Muss er sich nun mit einem Kleingewerbe anmelden oder ist er eher als Straßenkünstler zu betrachten? Er will es auch zunächst nur mit einem Kostüm "testen" ob dies überhaupt ankommt, da diese Kostüme mit bis zu 200-300 Euro auch sehr teuer sind.
Kann er das einfach mal für 1 Tag machen ohne es direkt anmelden zu müssen mit irgendwelchen Gewerben?
2 Antworten
Nur weil er ein Kostüm anzieht, wird aus deinem Bekannten kein Künstler ! Der Verkauf von den Ballontierchen ist Gewerbe. Bei wechselnden Standorten braucht er eine Reisegewerbearte (§ 55 GewO). Und die braucht er von Anfang an, denn das Gewerberecht kennt keine Freimengen oder -einkünfte.
Dazu braucht er in jeder Gemeinde eine Genehmigung des Ordnungsamtes. Die Bearbeitungszeit und die Kosten sind unterschiedlich.
Und ja: Gewerbe muss er anmelden oder aber sich als Künstler anmelden. Zu beachten ist, dass es zwischen Beiden einige Unterschiede gibt. Die lassen sich im Volltext online aufrufen und nachlesen.