Zimmereinrichtung-wem gehört sie?
Habe in den Medien mal einen Fall mitbekommen : Mädchen besteht Abi. Mutter hat ihr versprochen ihr Zimmer dafür zu renovieren (neue Farbe,Möbel usw). Zimmer wird renoviert, bezahlt wird vom neuen Mann der Mutter (schon lange zusammen->spielt keine Rolle) . Alle glücklich un zufrieden. ein halbes Jahr später gibts Stress zwischen Mutter und Tocher. Tochter zieht zum Freund. Möchte eigene Wwohnung, ist erst 18 und beantragt bafög und bekommt es nicht. Stellt ihre Mutter in der öffentlichkeit (zu unrecht) 'asozial' dar. Möchte nun die Möbel,den Fernseher und Computer bekommen. Wweil sie ja bei ihrem Freund wohnen will (wohnen da bei den eltern des Freundes) . Und nun zu meiner Frage : Wem gehören die Möbel ?
8 Antworten
Die Möbel gehören dem, der sie bezahlt hat. Die Schenkung kann sie ja nicht nachweisen.
sie hatte auch nie ein anrecht auf ein eigenes zimmer gehabt. ein bett in der küche hätte ihr auch genügen müssen.
Solange das (volljährige) Kind im elterlichen Haushalt lebt, darf es natürlich auch die Möbel nutzen. Wenn es auszieht, hat es kein Recht, diese Möbel mitzunehmen, wenn die Eltern das nicht erlauben. Wenn das Kind die Möbel nachweisbar selber erworben, für eine Leistung erhalten (z.B. Abitur) oder nachweisbar geschenkt bekommen hat (egal von wem), ist es ihr Eigentum und darf mitgenommen werden. Die Renovierung des Zimmers kann man sowieso nicht mitnehmen.
Zwischen rechtlich und menschlich besteht auch noch ein Unterschied! Aber das ist eine andere Sache.
sie darf mitnehmen was sie auf dem leib trägt. computer und schrank wurden ihr zur nutzung überlassen, sind aber nicht ihre sachen. wenn die eltern also die mitnahme verbieten, dann hat prinzessin halt einfach pech, selbiges gilt für den fernseher. sie hat einfach keinen anspruch darauf. es sei denn sie hat es von ihrem eigenen geld gekauft, nachweislich mit quittung. vielleicht sollte man sie einfach laufen lassen. sie bekommt kein bafög und keine sonstige staatliche unterstützung, da sie gegen den willen der eltern ausgezogen hat nichtmal unterhalt. soll sie mal sehen wie weit sie mit ihrer klugheit kommt. lasst sie laufen. bei verleugnung empfiehlt sich eine klage auf unterlassung und strafanzeige wegen verleumdung.
Da es sich um eine Schenkung handeln wird, gehört es dem Mädchen, das ausziehen will. Was auch ihr gutes Recht ist, da volljährig. Nur wird das mit der Finanzierung nich ganz so einfach ohne Job, der reicht.
Schenkungen können allerdings bei übler Nachrede rückgängig gemacht werden.
üble Nachrede triffts bei dem Fall gut !
den eltern, die tochter hat eig. kein recht auf die möbel, auch wenn das ihr zimmer war. hat sie aber nicht geerbt und gar nichts. und auch nicht bezahlt.
sie hat es auch nicht gefordert, dass sie ein neues zimmer haben möchte